Tino Richter

Schuldnerberatung

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Restschuld­befreiung – Alle Infos hier!

Inhaltsübersicht

Was bedeutet Restschuldbefreiung?

Von Restschuldbefreiung spricht man, wenn der Schuldner nach Durchlaufen eines Insolvenzverfahrens über die Dauer von drei Jahren die vorhandenen Schulden erlassen bekommt.

Voraussetzungen für die Restschuldbefreiung

Bevor es für einen Schuldner zu einer Restschuldbefreiung kommen kann, müssen zunächst zwei wichtige Voraussetzungen erfüllt sein:

Im ersten Schritt stellt der Schuldner einen Antrag beim Insolvenzgericht. Das Gericht überprüft nun, ob eine Restschuldbefreiung gewährt werden kann.

Damit das Insolvenzgericht dem Antrag auf Restschuldbefreiung nachkommt, muss der Schuldner eine “weiße Weste” vorweisen. Das bedeutet unter anderem, dass der Schuldner zuvor weder Straftaten begangen haben darf, noch verschwenderisch gehandelt hat. Weitere Gründe für eine Ablehnung des Antrags auf Restschuldbefreiung finden Sie hier: (“Versagung der Restschuldbefreiung“)

Sofern das Insolvenzgericht dem Antrag auf Restschuldbefreiung zustimmt, so ergeben sich für den Schuldner mehrere Folgen. So muss der Schuldner ab einer bestimmten Einkommenshöhe auf seinen Teil seines Einkommens verzichten. Betroffen davon ist der Anteil des Einkommens, der nicht für das Existenzminimum benötigt wird.

In der Tabelle “Pfändungsfreigrenze bei Privatinsolvenz” kann der Schuldner genau nachvollziehen, wieviel Geld er für sich selbst behalten darf. Die genaue Summe richtet sich zum einen nach der Höhe des Nettolohns und zum anderen nach der Zahl der unterhaltspflichtigen Kinder.

Folgen der Restschuldbefreiung

  • Alle Gläubigerforderungen, welche bis zum Zeitpunkt der Eröffnung des Verfahrens entstanden sind und zwar egal ob zum Insolvenzverahren angemeldet oder auch nicht, werden dem Schuldner erlassen. Der Gläubiger verliert also seine Forderung gegen den Schuldner

  • Der Schuldner kann wieder über sein gesamtes Einkommen verfügen und hat keinen Treuhänder mehr.

  • Sämtliche SCHUFA-Einträge, welche sich auf die Forderungen im Insolvenzverfahren beziehen werden für erledig erklärt und nach weiteren drei Jahren komplett gelöscht.

  • Der Schuldner startet quasi in ein schuldenfreies Leben ohne weitere Auflagen

Wie lange dauert es bis zur Restschuldbefreiung?

Die Restschuldbefreiung wird nach Ablauf von drei Jahren nach Eröffnung erteilt:

Wie auch immer Ihre Situation gerade aussieht, in jedem Fall raten wir Ihnen sich professionelle Hilfe zu nehmen. So stellen Sie von Anfang an sicher, dass Sie die schlimmsten Fettnäpfchen auf dem Weg zur Schuldenfreiheit vermeiden.

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