Tino Richter

Schuldnerberatung

TINO RICHTER

Pfändungstabelle 2023 bis 2024 und 2024 bis 2025: Aktuelle Informationen und Pfändungs­freigrenzen!

Damit Schuldner in Deutschland ihren Gläubigern nicht rechtlos gegenüberstehen, werden Sie durch einige Maßnahmen und Werkzeuge geschützt. Die Pfändungstabelle ist eines dieser Mittel.

Inhaltsübersicht

Pfändungsfreigrenzen 2024-2025 (Gültig ab 01.07.2024):

Hier finden Sie die künftig und bis zum 30.06.2025 gültige Pfändungstabelle 2024-2025.

In dieser Fassung ist sie bis zum 30. Juni 2025 gültig und wird zum 1. Juli 2025 erneut angepasst.

Diese Tabelle fußt auf der Grundlage des § 850c der Zivilprozessordnung. Aus der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung vom 20.03.2023 ergeben sich jene Beträge, die ab 1.7.2024 gültig sind.

Pfändungsfreigrenzen 2023-2024 (Gültig ab 01.07.2023): Das hat sich geändert

Der aktuellen Pfändungstabelle 2023-2024 entnehmen Sie im Vergleich zur alten Tabelle erhöhte Pfändungsfreigrenzen:

Hier finden Sie die aktuelle und bis zum 30.06.2024 gültige Pfändungstabelle 2023-2024.

Ich berate Sie umfassend, was nun zu tun ist. Gerne beantworte ich auch weitere Fragen zur Pfändungstabelle 2023-2024.

In dieser Fassung ist sie bis zum 30. Juni 2024 gültig und wird zum 1. Juli 2024 erneut angepasst.

Diese Tabelle fußt auf der Grundlage des § 850c der Zivilprozessordnung. Aus der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung vom 20.03.2023 ergeben sich jene Beträge, die ab 1.7.2023 gültig sind.

Die Pfändungstabelle 2022-2023 (gültig ab 1.7.2022)

Alle ab dem 01.07.2022 geltenden Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen finden Sie zusammengefasst in einer Tabelle. Die Daten der Pfändungstabelle werden aufgeschlüsselt in

Hier finden Sie die bis zum 30.06.2023 gültige Pfändungstabelle 2022-2023.

Diese Tabelle fußt auf der Grundlage des § 850c der Zivilprozessordnung. Aus der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung vom 25.05.2022 ergeben sich jene Beträge, die ab 1.7.2022 gültig sind.

Wenn Ihnen die Schulden über den Kopf wachsen und Sie Hilfe brauchen, vereinbaren Sie einen Termin über unsere Online-Terminbuchung.

War dieser Artikel hilfreich für Sie?
Blogartikel teilen :

WhatsApp
Email
Facebook

Diese Informationen könnten Sie vielleicht auch interessieren:

Vermögens­auskunft abgeben – was tun?

Wenn Sie Schulden haben, stehen Sie vielleicht eines Tages vor der Situation, eine Vermögensauskunft abgeben zu müssen. Das ist für die meisten Leute erst einmal erschreckend. Aber es ist kein Grund, in Panik zu verfallen. Suchen Sie sich

weiter lesen

Für Sie da:

Tino Richter

Kostenlose Erstberatung

Oder schreiben Sie eine Nachricht an:

P-Konto Bescheinigung beantragen

In nur wenigen Schritten online

Testen Sie mit unserem Pfändungsrechner, wie viel Sie von Ihrem Einkommen behalten dürfen.

Haftungsausschluss: Unsere Rechner werden mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit der Ergebnisse können wir jedoch keine Gewähr übernehmen.

Kontakt

Tino Richter – Schuldnerberater
Staatlich annerkante Stelle gem. § 305 InsO

Eduard-Schmid-Str. 34, 81541 München

TOP BEWERTET

Erfahrungen & Bewertungen zu Schuldnerberatung Richter