Damit Schuldner in Deutschland ihren Gläubigern nicht rechtlos gegenüberstehen, werden Sie durch einige Maßnahmen und Werkzeuge geschützt. Die Pfändungstabelle ist eines dieser Mittel.
Inhaltsübersicht
Pfändungsfreigrenzen 2024-2025 (Gültig ab 01.07.2024):
Hier finden Sie die künftig und bis zum 30.06.2025 gültige Pfändungstabelle 2024-2025.
In dieser Fassung ist sie bis zum 30. Juni 2025 gültig und wird zum 1. Juli 2025 erneut angepasst.
Diese Tabelle fußt auf der Grundlage des § 850c der Zivilprozessordnung. Aus der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung vom 20.03.2023 ergeben sich jene Beträge, die ab 1.7.2024 gültig sind.
Pfändungsfreigrenzen 2023-2024 (Gültig ab 01.07.2023): Das hat sich geändert
Der aktuellen Pfändungstabelle 2023-2024 entnehmen Sie im Vergleich zur alten Tabelle erhöhte Pfändungsfreigrenzen:
- Demnach ist ein Nettoeinkommen bis 1.409,99 Euro unpfändbar.
- Sofern das monatliche Gehalt die Grenze von 4.298,81 Euro übersteigt, so ist der Mehrbetrag in voller Höhe pfändbar.
Hier finden Sie die aktuelle und bis zum 30.06.2024 gültige Pfändungstabelle 2023-2024.
Ich berate Sie umfassend, was nun zu tun ist. Gerne beantworte ich auch weitere Fragen zur Pfändungstabelle 2023-2024.
In dieser Fassung ist sie bis zum 30. Juni 2024 gültig und wird zum 1. Juli 2024 erneut angepasst.
Diese Tabelle fußt auf der Grundlage des § 850c der Zivilprozessordnung. Aus der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung vom 20.03.2023 ergeben sich jene Beträge, die ab 1.7.2023 gültig sind.
Die Pfändungstabelle 2022-2023 (gültig ab 1.7.2022)
Alle ab dem 01.07.2022 geltenden Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen finden Sie zusammengefasst in einer Tabelle. Die Daten der Pfändungstabelle werden aufgeschlüsselt in
- die Höhe des Nettoeinkommens sowie
- die Anzahl der unterhaltspflichtigen Personen des Schuldners.
Hier finden Sie die bis zum 30.06.2023 gültige Pfändungstabelle 2022-2023.
Diese Tabelle fußt auf der Grundlage des § 850c der Zivilprozessordnung. Aus der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung vom 25.05.2022 ergeben sich jene Beträge, die ab 1.7.2022 gültig sind.
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