Damit Schuldner in Deutschland ihren Gläubigern nicht rechtlos gegenüberstehen, werden Sie durch einige Maßnahmen und Werkzeuge geschützt. Die Pfändungstabelle ist eines dieser Mittel.
Genauere Informationen und warum und inwiefern die Pfändungstabelle 2019 aktualisiert wurde, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Die Pfändungstabelle 2022 – 2023 (gültig ab 1.7.2022)
Alle ab dem 01.07.2022 geltenden Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen finden Sie zusammengefasst in einer Tabelle. Die Daten der Pfändungstabelle werden aufgeschlüsselt in
- die Höhe des Nettoeinkommens sowie
- die Anzahl der unterhaltspflichtigen Personen des Schuldners.
Hier finden Sie die künftig und bis zum 30.06.2023 gültige Pfändungstabelle 2022 – 2023.
Diese Tabelle fußt auf der Grundlage des § 850c der Zivilprozessordnung. Aus der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung vom 25.05.2022 ergeben sich jene Beträge, die ab 1.7.2022 gültig sind.
Pfändungsfreigrenzen 2022-2023: Das hat sich geändert
Der aktuellen Pfändungstabelle 2022-2023 entnehmen Sie im Vergleich zur alten Tabelle erhöhte Pfändungsfreigrenzen:
- Demnach ist ein Nettoeinkommen bis 1.339,99 Euro unpfändbar.
- Sofern das monatliche Gehalt die Grenze von 4.077,72 Euro übersteigt, so ist der Mehrbetrag in voller Höhe pfändbar.
Wenn Ihnen die Schulden über den Kopf wachsen und Sie Hilfe brauchen, rufen Sie uns an unter 089 85635744, schreiben Sie eine E-Mail an info@schuldnerberatung-richter.de oder vereinbaren Sie einen Termin über unsere Online-Terminbuchung.
Ich berate Sie umfassend, was nun zu tun ist. Gerne beantworte ich auch weitere Fragen zur Pfändungstabelle 2022-2023.
In dieser Fassung ist sie bis zum 30. Juni 2023 gültig und wird zum 1. Juli 2023 erneut angepasst.
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