Tino Richter

Schuldnerberatung

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Insolvenz vermeiden mit Außergerichtlichem Schulden­bereinigungsplan: Raus aus den Schulden!

Ein außergerichtlicher Schuldenbereinigungsplan ist Teil des außergerichtlichen Verfahrens bei Verschuldung und hat zum Ziel, eine Einigung mit allen Gläubigern zu erzielen und somit ein unnötiges Insolvenzverfahren zu verhindern. Ein effektiver außergerichtlicher Schuldenbereinigungsplan verspricht eine schnelle Lösung des Schuldenproblems!

Inhaltsübersicht

Wie sieht ein außergerichtlicher Schuldenbereinigungsplan aus?

Ein außergerichtlicher Schuldenbereinigungsplan beinhaltet eine Liste aller Gläubiger und ihrer Forderungen sowie einen Überblick über die Vermögenssituation des Schuldners, seines Einkommens und seiner Unterhaltsverpflichtungen.

Hinzu kommen Vergleichsvorschläge. Möglich sind z.B. die Vereinbarung von Einmalzahlungen, Ratenzahlungen oder Stundungen.

Aber auch ein (Teil-)Erlass kann Bestandteil so eines Plans sein

Ein Schuldnerberater kann Sie näher über alle denkbaren Möglichkeiten informieren.

Allerdings ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein außergerichtlicher Schuldenbereinigungsplan erfolgreich ist, besonders hoch, wenn Einmalzahlungen vereinbart werden.

Worauf muss man bei einem Schuldenbereinigungsplan achten?

Bei der Erstellung eines Schuldenbereinigungsplans ist zu beachten, dass kein Gläubiger vergessen wird und alle Gläubiger in gleicher Weise berücksichtigt werden.

Wichtig ist es außerdem, dass keiner der Gläubiger bei Annahme eines Schuldenbereinigungsplanes schlechter dasteht, als bei der Durchführung eines Insolvenzverfahrens. Dies erhöht weiter die Chance, dass alle Gläubiger dem Plan zustimmen.

Die Befreiung des Schuldners von restlichen Verbindlichkeiten bei Erfüllung des Schuldenbereinigungsplans, sowie eine Anpassung an Einkommens- und Unterhaltsentwicklungen sollten ebenfalls im Schuldenbereinigungsplan festgelegt werden.

Der ausgearbeitete Schuldenbereinigungsplan wird nun den Gläubigern vorgelegt. Wenn alle Gläubiger ihm zustimmen, gilt ein außergerichtlicher Schuldenbereinigungsplan als erfolgreich und das Verfahren ist beendet.

Wann scheitert ein außergerichtlicher Schuldenbereinigungsplan?

Falls ein Gläubiger absagt oder eine Zwangsvollstreckung des Vermögens betreibt, gilt die außergerichtliche Einigung als gescheitert. Wurde das Scheitern bescheinigt und begründet, es besteht jedoch Aussicht auf Erfolg, wird die gerichtliche Schuldenbereinigung eingeleitet!

Wenn mehr als die Hälfte der Gläubiger dem Plan zugestimmt hat und die Summe der Ansprüche der zustimmenden Gläubiger mehr als die Hälfte der Summe beträgt, so kann der Schuldner oder einer der Gläubiger beim Insolvenzgericht einen Antrag auf Zustimmungsersetzung des entsprechenden Gläubigers stellen.

Wie kann mir eine Schuldnerberatung helfen?

Ein außergerichtlicher Schuldenbereinigungsplan kann prinzipiell von jedem Schuldner nach seinem Ermessen gestaltet werden, dafür gibt es keine gesetzlichen Vorgaben. Es ist jedoch ratsam, einen Schuldnerberater in die Gestaltung einzubeziehen.

Ein Schuldnerberater weiß, mit welchen Strategien ein außergerichtlicher Schuldenbereinigungsplan die höchsten Erfolgschancen hat und kann somit eine Privatinsolvenz vermeiden.

Außerdem verringert sich durch die Mitarbeit eines Schuldnerberaters das Risiko von Fehlern.

Sollte ein außergerichtlicher Schuldenbereinigungsplan scheitern, so muss in jedem Fall ein Schuldnerberater konsultiert werden, der das Scheitern der außergerichtlichen Einigung bescheinigt.

Von daher ist es sinnvoll, sich von vornherein auf die Hilfe eines Schuldnerberaters zu verlassen.

FAQ

Ein außergerichtlicher Schuldenbereinigungsplan ist Teil des außergerichtlichen Verfahrens bei Verschuldung und hat zum Ziel, eine Einigung mit allen Gläubigern zu erzielen und somit ein unnötiges Insolvenzverfahren zu verhindern.

Ein außergerichtlicher Schuldenbereinigungsplan beinhaltet eine Liste aller Gläubiger und ihrer Forderungen sowie einen Überblick über die Vermögenssituation des Schuldners, seines Einkommens und seiner Unterhaltsverpflichtungen.

Hinzu kommen Vergleichsvorschläge.

  • Kein Gläubiger darf vergessen und alle Gläubiger müssen in gleicher Weise berücksichtigt werden
  • Keiner der Gläubiger darf bei Annahme eines Schuldenbereinigungsplanes schlechter dastehen, als bei der Durchführung eines Insolvenzverfahrens.
  • Die Befreiung des Schuldners von restlichen Verbindlichkeiten bei Erfüllung des Schuldenbereinigungsplans, sowie eine Anpassung an Einkommens- und Unterhaltsentwicklungen sollten ebenfalls im Schuldenbereinigungsplan festgelegt werden.

Falls ein Gläubiger absagt oder eine Zwangsvollstreckung des Vermögens betreibt, gilt die außergerichtliche Einigung als gescheitert.

Wenn mehr als die Hälfte der Gläubiger dem Plan zugestimmt hat und die Summe der Ansprüche der zustimmenden Gläubiger mehr als die Hälfte der Summe beträgt, so kann der Schuldner oder einer der Gläubiger beim Insolvenzgericht einen Antrag auf Zustimmungsersetzung des entsprechenden Gläubigers stellen.

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