Bankkonto eröffnen trotz Schulden? Diese Frage stellen sich viele Schuldner. Denn die Eröffnung eines Bankkontos bereitet oft ungeahnte Schwierigkeiten, wenn man infolge von Schulden einen negativen Schufa-Eintrag aufweist.
Der Antrag auf die Eröffnung eines Girokontos wird seitens der Banken häufig abgelehnt, obwohl diese vielfach sogar mit geldwerten Leistungen für die Kontoeröffnung werben.
Mit der Einführung des Zahlungskontengesetzes im Juni 2016 wurden die Banken verpflichtet, ein Basiskonto bzw. Jedermann-Konto anzubieten, welches auch verschuldeten Menschen die Eröffnung eines Kontos ermöglichen soll.
Bevor Sie sich jedoch entscheiden, die Eröffnung eines Basiskontos zu beantragen, sollten Sie sich die Unterschiede zwischen beiden Kontoarten vergegenwärtigen und sich im Zweifelsfalle fachkundigen Rat einholen.
Inhaltsübersicht
Das "normale" Girokonto und das Basiskonto bzw. Jedermann-Konto
Vereinfacht ausgedrückt ist ein Girokonto ein Konto zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs, bei welchem Zahlungen zu Gunsten und zu Lasten des Girokontos gebucht werden.
Oftmals werden dem Antragssteller im Rahmen der Kontoeröffnung auch ein Dispositionskreditrahmen und eine Kreditkarte gewährt.
Bei vielen Kreditinstituten – gerade bei den so genannten Onlinebanken – fallen für das Girokonto keine Kontogebühren an.
Oftmals werden sogar Prämien bis zu 150,00 € dafür angeboten, wenn man bei der werbenden Bank ein Konto eröffnet.
Umso ernüchternder ist es, wenn man aufgrund eines negativen Schufa-Eintrages eine Ablehnung erhält.
Ein Basiskonto bzw. Jedermann-Konto ist hingegen ein Konto, das auch zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs dient und für das besondere Schutzvorschriften gelten. Vergleicht man das Basiskonto mit dem Girokonto, ergeben sich Vor- und Nachteile der jeweiligen Kontoart.
Bankkonto eröffnen trotz Schulden? Das sind die Vor-und Nachteile der Konten
Prinzipiell muss jedes Kreditinstitut, das ein Girokonto anbietet, auch Basiskonten zur Verfügung stellen. Ihr Antrag auf Eröffnung eines Basiskontos darf im Regelfall nicht abgelehnt werden. Ausnahmsweise kann Ihr Antrag etwa abgelehnt werden, wenn Sie bereits bei einer anderen Bank in Deutschland ein Konto haben oder Sie Straftaten gegenüber der Bank begangen haben.
Während die Eröffnung eines Basiskontos somit sicherer gelingt als die Eröffnung eines „normalen“ Girokontos, sind die Kosten des Basiskontos oftmals ungleich höher. Einige Banken verlangen über 10,00 € an monatlichen Gebühren für die Kontoführung.
Die gute Nachricht ist jedoch, dass es auch Banken gibt, die Basiskonten ohne monatliche Gebühren anbieten. Wenden Sie sich an eine Schuldnerberatung, die Ihnen hierzu nähere Auskünfte erteilen kann.
Die Vorgehensweise bei der Ablehnung der Kontoeröffnung
Wurde Ihr Antrag auf Eröffnung eines Giro- oder Basiskontos abgelehnt, sollten Sie eine Schuldnerberatung aufsuchen, um Ihre Rechte durchzusetzen. Die Schuldnerberatung wird Ihnen beispielsweise dabei helfen, eine Beschwerde bei der zuständigen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zu erstellen oder eine Verbraucherschlichtungsstelle zu kontaktieren.
Aufgrund der oben beschriebenen Nachteile eines Basiskontos sollten Sie dennoch zunächst versuchen, ein normales Girokonto zu eröffnen. Nach der Ablehnung durch das Kreditinstitut können Sie bei diesem nachfragen, aus welchen Gründen die Kontoeröffnung abgelehnt wurde.
Möglicherweise haben Sie bei der Antragsstellung einen zu hohen Dispositionskreditrahmen oder eine Kreditkarte beantragt, die das Kreditinstitut zur Ablehnung des gesamten Eröffnungsantrages bewegt hat.
Zwecks Vermeidung weiterer Fehler in der Korrespondenz mit dem Kreditinstitut sollten Sie sich auch hinsichtlich der Antragsstellung auf Eröffnung eines „normalen“ Girokontos von einer Schuldnerberatung informieren lassen. In jedem Fall erlangen Sie durch die Inanspruchnahme fachkundiger Beratung das bestmögliche Ergebnis.
Möchten Sie trotz Schulden ein Bankkonto eröffnen und benötigen eine Beratung? Dann vereinbaren Sie einen Termin über unsere Online-Terminbuchung.
FAQ
Ihr Antrag auf Eröffnung eines Basiskontos darf im Regelfall nicht abgelehnt werden. Ausnahmsweise kann Ihr Antrag etwa abgelehnt werden, wenn Sie bereits bei einer anderen Bank in Deutschland ein Konto haben oder Sie Straftaten gegenüber der Bank begangen haben.
Wurde Ihr Antrag auf Eröffnung eines Giro- oder Basiskontos abgelehnt, sollten Sie eine Schuldnerberatung aufsuchen, um Ihre Rechte durchzusetzen.
Ein Girokonto ist ein meist kostenfreies Konto zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs, bei welchem Zahlungen zu Gunsten und zu Lasten des Girokontos gebucht werden. Ein Basiskonto bzw. Jedermann-Konto ist hingegen ein Konto, das auch zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs dient und für das besondere Schutzvorschriften gelten.
Prinzipiell muss jedes Kreditinstitut, das ein Girokonto anbietet, auch Basiskonten zur Verfügung stellen.
Während die Eröffnung eines Basiskontos sicherer gelingt als die Eröffnung eines „normalen“ Girokontos, sind die Kosten des Basiskontos oftmals ungleich höher. Einige Banken verlangen über 10,00 € an monatlichen Gebühren für die Kontoführung.
Es gibt auch Banken, die Basiskonten ohne monatliche Gebühren anbieten.