Wer mit dem Gedanken spielt, eine Insolvenz anmelden zu wollen, der befindet sich zunächst einmal in einer misslichen Lage.
Die Ursachen für Schulden sind sehr unterschiedlich. Sie reichen von Jobverlust, Verdienstentgang durch Krankheit bis zur übermäßigen Einkaufslust.
Es ist eine sehr unangenehme Angelegenheit, wenn man bemerkt, dass es finanziell nicht mehr weiter geht. Die Schulden sind zu hoch, man kann sie nicht mehr bezahlen.
Doch genau so wie es für fast jedes Problem im Leben eine Lösung gibt, so gilt das auch für einmal angehäufte Schulden.
Wenn die ausstehenden Beträge nicht mehr bezahlt werden können, sieht der Gesetzgeber einen letzten Ausweg aus dieser Situation vor: die Insolvenz.
Inhaltsübersicht
Insolvenz anmelden: wenn der Schuldenberg nicht mehr abgebaut werden kann
Man meldet jedoch eine Insolvenz nicht jeden Tag an und weiß auch unweigerlich nicht unbedingt, worauf man dabei achten muss. Oft ist einem nicht einmal klar, was auf einen zukommt.
Viele gehen diesen Schritt aus verschiedenen Gründen nicht. Die meisten aus Scham, dass sie es alleine nicht mehr schaffen und manche weil sie eine Kündigung von ihrem Arbeitgeber fürchten. Eine Insolvenz ist jedoch kein Kündigungsgrund und es sind viel mehr Menschen betroffen, als man im Allgemeinen glaubt.
Deswegen wollen wir hier einmal 7 Dinge aufzählen, die man beim Anmelden einer Insolvenz beachten sollte.
Eine Insolvenz nicht alleine anmelden
Es gibt an den zuständigen Amtsgerichten Stellen, die Beratung bei Schuldenfragen anbieten. Auch gibt es auf Insolvenzen spezialisierte Anwälte bzw. Schuldnerberater, die bei der Anmeldung einer Insolvenz wertvolle Unterstützung leisten.
Die rechtlichen Vorgaben sind für Laien allerdings nicht immer so verständlich und man sollte einen solchen Schritt deshalb nie im Alleingang wagen.
Zunächst wird im Verbraucherinsolvenzverfahren versucht, eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern zu erreichen.
Das heißt, letzterer verzichtet auf die Gesamtsumme, wenn man sich mit ihm über die Zahlung eines kleineren Teilbetrags einigen kann. In solchen Fällen kann man sich die Insolvenz ersparen.
Zeitraum der Insolvenz beachten
Wenn man eine Insolvenz anmelden möchte, muss man sich im Klaren sein, dass dies nicht innerhalb von einigen Monaten erledigt ist. Die Insolvenzdauer beträgt in Deutschland in der Regel zwischen drei und sechs Jahren. In dieser Zeit wird man bspw. durch einen staatlich anerkannten Schuldnerberater betreut.
Wenn man Fragen haben sollte kann man sich jederzeit an seinen Schuldnerberater wenden.
Überblick über die Schulden verschaffen
Wer mit dem Gedanken spielt, die Insolvenz anzumelden, muss sich über alle Schulden einen genauen Überblick verschaffen.
Wenn dies aufgrund von fehlenden Rechnungen, Mahnungen und Zuschriften schwierig geworden ist, wird jeder Gläubiger, das sind Firmen, denen man Geld schuldet, gerne bereit sein, eine Aufstellung zu schicken.
Auf diese Weise werden die Gesamtschulden mit allen eventuellen Nebengebühren aufgelistet und man sieht alles auf einen Blick.
Vermögensgegenstände werden aufgelistet
Bei einer Insolvenz wird das komplette Vermögen aufgelistet. Zum Vermögen gehören auch Eigentumswohnung oder Haus und Kunstgegenstände und alles andere, was für die Lebensführung nicht von direkter Bedeutung ist, insbesondere das Auto in der Insolvenz.
Es wird erwägt, was eventuell verkauft werden kann, um mit dem Erlös Schulden abzubauen. Der restliche Schuldenabbau wird durch Pfändung des pfändbaren Teils des Einkommens durchgeführt.
Insolvenz anmelden: Bundesweit gültige Pfändungstabelle
Es gibt bundesweit eine gültige Pfändungstabelle, die eine Pfändungsfreigrenze vorsieht. Das heißt, es wird ein bestimmtes Nettoeinkommen vorgegeben, das nicht gepfändet werden darf. Falls es Unterhaltspflichten gegenüber Kindern oder dem Ehepartner gibt, dann wird diese Freigrenze nach oben verschoben.
Natürlich muss man auch nachweisen können, dass man diese Unterhaltszahlungen auch regelmäßig tätigt.
Erst der Verdienst über diese Pfändungsfreigrenze hinaus wird gepfändet.
Anschaffungen während der Insolvenzzeit sind nicht erlaubt
Wenn man in der Insolvenzzeit in Urlaub fahren möchte oder eine größere Anschaffung beabsichtigt, kann man das vom nicht pfändbaren Teil des Einkommens tun. Es gilt jedoch zu beachten, dass jeder, der Insolvenz anmeldet, in einer zentralen Datenbank (Schufa in Deutschland, KSV in Österreich) erfasst wird.
Verschiedene Unternehmen, Banken, Versandhäuser usw. haben Einsicht in diese Datenbanken. Wenn jemand in dieser Datenbank erfasst ist, werden ihm meist keine Ratenzahlungen eingeräumt und auch kein Kredit gewährt.
Der Eintrag in dieser Datenbank wird auch nach dem Abschluss der Insolvenz nicht sofort gelöscht.
Restschuldbefreiung nach durchlaufener Insolvenz
Die Beantragung einer Insolvenz ist kein leichter Schritt. Es scheuen sich viele davor, diesen Schritt zu gehen, obwohl dies für so manchen eine große Erleichterung wäre.
Die meisten sind nicht aus eigenem Verschulden in die Schuldenfalle getappt.
Es reicht oft nur eine kurze Arbeitslosigkeit und man kann sich nicht mehr aus eigener Kraft aus dieser Lage befreien.
Gerade in einer solchen Situation sollte man sich nicht schämen einzugestehen, dass man Hilfe braucht.
Man sollte sich immer vor Augen halten, dass man nach einem abgeschlossenen Insolvenzverfahren von der Restschuld befreit wird und einem Neustart in finanzieller Hinsicht entgegen sieht.
Die Lebensqualität nach einem Insolvenzverfahren wird auf jeden Fall besser.
Legen Sie den Grundstein für den Neuanfang! Vereinbaren Sie einen Termin über unsere Online-Terminbuchung.
FAQ
Genau so wie es für fast jedes Problem im Leben eine Lösung gibt, so gilt das auch für angehäufte Schulden. Wenn ausstehende Beträge nicht mehr aus eigener Kraft bezahlt werden können, sieht der Gesetzgeber einen letzten Ausweg aus dieser Situation vor: die Insolvenz.
Es gibt an den zuständigen Amtsgerichten Stellen, die Beratung bei Schuldenfragen anbieten. Auch auf Insolvenzen spezialisierte Anwälte bzw. Schuldnerberater leisten bei der Anmeldung einer Insolvenz wertvolle Unterstützung.
Wer Insolvenz anmelden möchte, muss sich über sein Vermögen sowie alle Schulden einen genauen Überblick verschaffen. Bei fehlenden Unterlagen, holen Sie sich Aufstellungen und Übersichten bei Ihren Gläubigern ein.
Man sollte sich immer vor Augen halten, dass man nach einem abgeschlossenen Insolvenzverfahren von der Restschuld befreit wird und einem Neustart in finanzieller Hinsicht entgegen sieht. Die Lebensqualität nach einem Insolvenzverfahren wird auf jeden Fall besser.