Tino Richter

Schuldnerberatung

TINO RICHTER

Worauf muss ich nach dem Insolvenzantrag achten?

Der Insolvenzantrag wird bei Gericht zusammen mit dem Nachweis eingereicht, dass ein Einigungsversuch mit den Gläubigern schon gescheitert ist. Dazu kommt der Schuldenbereinigungsplan, über dessen Erfolgsaussichten das Gericht dann entscheidet. Jetzt gibt es für gewöhnlich zwei Möglichkeiten: Entweder das Gericht entscheidet, dass eine Zustimmungsersetzung angemessen ist oder das Verfahren wird eröffnet.

Meistens wird das Verfahren eröffnet. Sie erfahren davon durch einen Gerichtsbeschluss, den Sie per Post zugeschickt bekommen. Darin steht auch, wer Ihr Insolvenzverwalter ist. Ab jetzt müssen Sie sich nur noch an ein paar einfache Spielregeln halten.

Inhaltsübersicht

Der Insolvenzverwalter

Der Insolvenzverwalter ist nach Ihrem Insolvenzantrag für Sie zuständig, verwaltet Ihr Vermögen und teilt es den Gläubigern zu. Dazu muss er genau informiert sein.

Ihre Aufgabe ist es also, dem Insolvenzverwalter gegenüber absolut ehrlich zu sein.

Der Insolvenzverwalter wird wie erwähnt in dem Gerichtsbeschluss bestellt, den Sie zugeschickt bekommen, wenn das Verfahren eröffnet ist.

Ungefähr zwei oder drei Wochen später meldet sich der Insolvenzverwalter bei Ihnen und vereinbart mit Ihnen einen ersten Termin.

Der Termin findet in der Regel in seinem Büro statt. Sie müssen ihm dort Auskunft über alle Bereiche erteilen, zu denen er Fragen hat. Wenn Sie spezielle Unterlagen mitbringen müssen, wird er Ihnen das mitteilen. Seine Aufgabe danach ist es, die Gläubiger anzuschreiben und über die Insolvenz und die Pläne zur Zahlung der (Teil-)Schulden zu informieren.

Post nach dem Insolvenzantrag

Auch nach dem Insolvenzantrag werden Sie sicher noch Post von Ihren Gläubigern bekommen – gerade, wenn die wissen, dass Sie bald „ins Verfahren gehen“. Sie müssen auf diese Post nicht reagieren. Sie müssen auch keine Anrufe annehmen oder auf sonstige Kontaktaufnahmen reagieren. Sie haben nur zwei Aufgaben:

Wie Sie sehen, kann die Zeit nach dem Insolvenzantrag schon als erste entspannte Phase betrachtet werden.

Wenn auch Sie Ihre Schulden lieber hinter sich lassen möchten, vereinbaren Sie einen Termin über unsere Online-Terminbuchung.

War dieser Artikel hilfreich für Sie?
Blogartikel teilen :

WhatsApp
Email
Facebook

Diese Informationen könnten Sie vielleicht auch interessieren:

Privat­insolvenz beantragen

Vielen fällt dieser Schritt nicht leicht: eine Privatinsolvenz zu beantragen. Es ist meist ein Schritt mit weitreichenden Folgen – doch wenn Sie erwägen diesen Schritt zu gehen, dann sind Sie nicht allein. In Deutschland lag die Anzahl der

weiter lesen

Insolvenzanfechtung: Antworten auf die 8 wichtigsten Fragen

Der Insolvenzverwalter verfolgt mit der Insolvenzanfechtung ganz allgemein das Ziel, die Insolvenzmasse im Interesse der Gläubiger möglichst zu steigern. Dazu verhilft ihm unter anderem die Insolvenzanfechtung als ein „Zurückholen“ von Zahlungen, die der insolvente Schuldner vor der Insolvenzeröffnung

weiter lesen

Für Sie da:

Tino Richter

Kostenlose Erstberatung

Oder schreiben Sie eine Nachricht an:

P-Konto Bescheinigung beantragen

In nur wenigen Schritten online

Testen Sie mit unserem Pfändungsrechner, wie viel Sie von Ihrem Einkommen behalten dürfen.

Haftungsausschluss: Unsere Rechner werden mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit der Ergebnisse können wir jedoch keine Gewähr übernehmen.

Kontakt

Tino Richter – Schuldnerberater
Staatlich annerkante Stelle gem. § 305 InsO

Eduard-Schmid-Str. 34, 81541 München

TOP BEWERTET

Erfahrungen & Bewertungen zu Schuldnerberatung Richter