Tino Richter

Schuldnerberatung

TINO RICHTER

Das Insolvenzrecht: Verfahren und Gesetze im Überblick

Wenn eine Person insolvent, also zahlungsunfähig oder überschuldet ist und im Insolvenzverfahren steckt, treten viele Fragen auf:

Welche Rechte hat der Schuldner, welche Rechte hat der Gläubiger? Was darf ein Gericht veranlassen und was nicht? Wie gelingt die Schuldenbereinigung ohne Streit?

Fragen über Fragen, die alle im Insolvenzrecht geklärt werden. Hier wird Ihnen erklärt, was genau es mit dem Insolvenzrecht auf sich hat.

Inhaltsübersicht

Was beinhaltet das Insolvenzrecht?

Das Insolvenzrecht wird dem Rechtsgebiet des Zivilrechts zugeordnet. Das Insolvenzrecht befasst sich auf materiell- und verfahrensrechtlichem Gebiet mit den Rechten von Gläubigern, wenn deren Schuldner zahlungsunfähig sind. Das heißt: Das Insolvenzrecht sorgt dafür, das die Gläubiger ihr Geld zurück erhalten.

Das Insolvenzrecht in Deutschland greift auf vier verschiedene Rechtsquellen zurück:

Die wichtigste Rechtsquelle des Insolvenzrechtes ist die Insolvenzordnung. Sie regelt den Ablauf einer Insolvenz.

Die Insolvenzordnung regelt die Interessen von Gläubiger und Schuldnern gleichermaßen.

Ziel der Insolvenzordnung – und damit des Insolvenzrechtes – ist es, die Gläubiger eines Schuldners gleichmäßig zu befriedigen.

Dazu wird das Vermögen des Schuldners verwertet. Das passiert im Insolvenzverfahren. Das Insolvenzverfahren ist das Instrument des Insolvenzrechts.

In diesem sichert die Insolvenzordnung außerdem dem Schuldner das für seinen Lebensunterhalt notwendige Einkommen.

Das Insolvenzverfahren soll dem Schuldner die Möglichkeit geben, sich von seinen Verbindlichkeiten zu befreien und nach einer Phase des Wohlverhaltens ein von den Altschulden befreites Leben zu führen.

Unternehmen erhalten durch verschiedene Regelungen im Rahmen der Insolvenzordnung die Möglichkeit zu einem Neuanfang.

Welche Verfahren gibt es im Insolvenzrecht?

Die Insolvenzordnung unterscheidet zwischen zwei verschiedenen Insolvenzverfahren:

  1. Das Regelinsolvenzverfahren (Gilt für juristische Personen, also etwa GmbHs oder Aktiengesellschaften und für natürliche Personen, die selbstständig sind oder waren und mehr als 20 Gläubiger haben.)
  2. Das Verbraucherinsolvenzverfahren (Gilt für alle anderen natürlichen Personen.)

 

Ein Insolvenzverfahren hat das Ziel, die Forderungen der Gläubiger durch Verhandlungen mit den Schuldnern zu begleichen. So wird das Insolvenzrecht durchgesetzt.

Das Regelinsolvenzverfahren verfolgt neben dem Ziel der Restschuldbefreiung auch das Ziel, die Selbstständigkeit zu erhalten, beziehungsweise das Unternehmen zu sanieren. Außerdem wird versucht, den Pfändungsschutz wirksam zu machen.

Das Regelinsolvenzverfahren dauert je nach individueller Situation zwischen 3 und 6 Jahren. Es endet mit der Restschuldbefreiung. Die Restschuldbefreiung kann erteilt werden nach:

Das Verbraucherinsolvenzverfahren

Das Verbraucherinsolvenzverfahren gibt es erst seit dem Inkrafttreten der Insolvenzordnung im Jahr 1999. Das Verbraucherinsolvenzverfahren ermöglicht es jedem Schuldner, sich von seinen Verbindlichkeiten zu befreien, nachdem er das Verfahren geregelt und ordnungsgemäß durchlaufen hat.

Vor Inkrafttreten der Insolvenzordnung gab es im Insolvenzrecht dazu keine Regelung. Der Schuldner musste immer am Rand der Pfändung leben.

Das Verbraucherinsolvenzverfahren besteht aus vier wesentlichen Schritten:

Außergerichtlicher Einigungsversuch

Der außergerichtliche Einigungsversuch ist die Besonderheit des Verbraucherinsolvenzverfahrens. Hier wird mit oder ohne Hilfe eines Schuldnerberaters versucht, sich ohne das Gericht zu einigen. Die Schuldner erstellen einen Schuldenbereinigugsplan und legen diesen ihren Gläubigern vor.

Das könnte zum Beispiel die Vereinbarung einer kleineren Ratenzahlung sein, um die Schulden zu tilgen. Wenn alle Gläubiger mit dem Schuldenbereinigungsplan einverstanden sind, gilt der außergerichtliche Einigungsversuch als erfolgreich.

Schafft der Schuldner es, seine neu vereinbarten Raten regelmäßig und vollständig zurückzuzahlen, ist er nachdem alle Schulden getilgt sind, schuldenfrei.

Gerichtliches Verfahren

Wenn sich aber nur ein Gläubiger nicht auf den außergerichtlichen Einigungsversuch einlässt, wird das Verbraucherinsolvenzverfahren, nachdem der Schuldner einen Antrag gestellt hat, eröffnet.

Mit Hilfe des Gerichts wird dann ein Schuldenbereinigungsplan erstellt. Ist noch Vermögen vorhanden, wird dieses nach Abzug der Gerichtskosten gleichmäßig auf die Gläubiger verteilt. Für die Tilgung der Restschulden wird eine Lösung gefunden.

Wohlverhaltensphase

Auf das Gerichtsverfahren folgt die Wohlverhaltensphase, die in der Regel 6 Jahre dauert. Es gibt auch die Möglichkeit der Restschuldbefreiung nach schon 3 Jahren oder nach 5 Jahren. Diese erfolgt

Kritiker sagen, dass diese Regelungen eher selten von Erfolg gekrönt seien, weil die Gesamtsumme sich in der Regel auf circa 50% aller Schulden belaufen kann. Die wenigsten Schuldner haben noch so viel Geld.

Restschuldbefreiung

In der Wohlverhaltensphase tilgt der Schuldner wie vereinbart seine Schulden und hält sich an ihm auferlegte Vereinbarungen. Ist die Wohlverhaltensphase erfolgreich absolviert, folgt die Restschuldbefreiung. Das bedeutet, dass dem Schuldner die verbliebenen Schulden erlassen werden.

Das Insolvenzverfahren ist eine komplizierte Angelegenheit. Um allen Interessen möglichst gerecht zu werden, hat das Insolvenzrecht vieles geregelt.

Wenn Sie das Insolvenzverfahren nicht alleine durchstehen wollen, können Sie sich Hilfe suchen.

Das kann zum einen eine Schuldenberatung sein, besser aber noch: Ein Anwalt, der sich mit dem Insolvenzrecht auskennt. Vereinbaren Sie einen Termin über unsere Online-Terminbuchung.

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