Tino Richter

Schuldnerberatung

TINO RICHTER

Insolvenz­verschleppung – Ordnungs­widrigkeit bis Straftatbestand

Was genau bedeutet Insolvenzverschleppung? Als Insolvenz wird allgemein die Zahlungsunfähigkeit bezeichnet, bestehende sowie zukünftige Verbindlichkeiten pünktlich und vollständig begleichen zu können. Für juristische Personen des privaten Rechts ist es die Regelinsolvenz, für Privatpersonen die Verbraucherinsolvenz, allgemein Privatinsolvenz genannt.

Inhaltsübersicht

Jede Insolvenz ist eine schwierige Ausnahmesituation, die sowohl im privaten, als auch im beruflichen Leben meistens nur einmal vorkommt.

Der Betroffene ist mit dem Thema Insolvenz auch deswegen nicht vertraut, weil sie weder gewünscht ist, noch absichtlich herbeigeführt wird.

Für Kapitalgesellschaften macht der Gesetzgeber klare Vorgaben, wann eine Insolvenz vorliegt und wie damit umgegangen werden muss.

Der Weg hin zur Insolvenzverschleppung ist ein sehr schmaler Grat. Naturgemäß unternimmt der Unternehmer alles, um die drohende Insolvenz abzuwenden.

Sollten Sie Geschäftsführer einer UG oder GmbH oder im Vorstand einer Kapitalgesellschaft sitzen, laufen Sie Gefahr, schnell den Tatbestand der Insolvenzverschleppung zu erfüllen. Ob ein solcher vorliegt, ist unbedingt mit einem Rechtsanwalt zu klären.

Nach § 15a der Insolvenzordnung muss der rechtliche Vertreter einer Kapitalgesellschaft innerhalb von drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung die Insolvenz beantragen.

Dieser Zeitraum wirkt auf den ersten Blick durchaus lang, ist in der Praxis jedoch denkbar kurz. Für den Laien ist es nicht einfach, anhand von Zahlen, Daten und Fakten eine Insolvenz zu erkennen, sie nachzuvollziehen oder sie sich einzugestehen.

Dem Betroffenen wird in diesen Tagen bewusst, was die Insolvenz bedeutet. Er muss sich jedoch auch ganz realistisch vor Augen führen, welche Folgen es für ihn haben kann, mit einer Insolvenzverschleppung gegen Recht und Gesetz zu verstoßen. In dieser Situation gilt der Grundsatz: Besser ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende.

Insolvenzverschleppung = Nichtbeantragung der Insolvenz

Der Tatbestand einer Insolvenzverschleppung ist gleichbedeutend mit einem Nichtbeantragen der Insolvenz. In dieser Situation ist für den Verantwortlichen größte Vorsicht geboten. Die Entscheidung „Insolvenzantrag: Ja oder Nein?“ ist wie eine Tatsachenentscheidung.

Im Gegensatz zum sportlichen Geschehen wird jedoch im Nachhinein ganz genau geprüft und nachvollzogen, ob der Insolvenzantrag fristgerecht oder zu spät gestellt worden ist. Die Tatsachen und Geschehnisse dieser entscheidenden Tage und Wochen lassen sich nicht zurückdrehen.

Sie stehen unverrückbar fest und werden bedarfsweise aufgerollt sowie hin und her gewälzt. Insolvenzverwalter, Gläubiger sowie Gerichte prüfen und bewerten jeder aus seiner jeweils eigenen Sichtweise und Interessenslage heraus, ob nicht doch eine Insolvenzverschleppung vorliegt.

Insolvenzrecht, Strafrecht und Zivilrecht

Für den Fall einer Insolvenzverschleppung muss sich der dafür Verantwortliche auf mehrere, oftmals jahrelange Gerichtsverfahren einstellen. Diese kosten Zeit, Geld, Nerven und Ansehen. Wenn die Insolvenz nicht gesetzeskonform beantragt wird, dann führt das automatisch zu einer Insolvenzverschleppung.

Das Strafmaß reicht von der Geldstrafe bis hin zur dreijährigen Freiheitsstrafe. Darüber hinaus muss der Betroffene anschließend noch mit der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch Gläubiger rechnen. Jeder Einzelfall ist anders gelagert, was eine individuelle Bewertung und Beratung durch einen Rechtsanwalt unerlässlich macht

Insolvenzverschleppung vermeiden – Frühzeitig Rat und Hilfe suchen

Eine Insolvenzverschleppung wirkt sich erfahrungsgemäß auch auf das private Umfeld aus. Häufig sind Berufswechsel und Arbeitsplatzverlust damit verbunden. Der Betroffene sollte sich bei einer drohenden Insolvenz nicht genieren, sondern frühzeitig professionelle Hilfe suchen.

Wir sind als Schuldnerberatung nach § 305 InsO staatlich anerkannt und dazu berechtigt, den Schuldner bei der Antragstellung zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu begleiten und zu vertreten. Ob bei Ihnen eine mögliche Insolvenzverschleppung vorliegen könnte, können wir Ihnen sagen.

Gerne empfehlen wir Ihnen auch einen Rechtsanwalt, der sodann Ihre Unterlagen prüft. Sollte bei Ihnen die Gefahr einer Insolvenzverschleppung nicht vorliegen, können wir Sie selbstverständlich beraten und gemeinsam besprechen, welche Lösungsmöglichkeiten in Ihrem speziellen Fall möglich sind.

Vereinbaren Sie einen Termin über unsere Online-Terminbuchung.

Bildquellennachweis: © SBH / Fotolia

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