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Schuldnerberatung

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Pfändungs­schutzkonto (P-Konto): 7 Dinge, die es zu beachten gilt!

Das Pfändungsschutzkonto, oder kurz "P-Konto" wurde im Zuge einer Reform eingeführt, die Schuldnern auf unbürokratische Weise helfen soll, den unpfändbaren Teil ihres Einkommens für den Lebensunterhalt zu sichern. Wir haben einige Dinge zusammengestellt, die Sie darüber wissen sollten.

Inhaltsübersicht

Ist die Bank verpflichtet, mir ein Pfändungs­schutzkonto einzurichten?

Banken können sich ihre Kunden grundsätzlich selbst aussuchen, weshalb die Banken in den meisten Bundesländern keine Verpflichtung trifft, jedem Kunden ein Girokonto zu gewähren. Doch anders sieht es aus bei bereits vorhandenem Konto.

Hier muss die Bank das Konto in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln. Ein P-Konto muss von der Bank auch innerhalb von 4 Wochen nach Zustellung der Pfändung eingerichtet werden.

Die Bank hat gemäß § 850k ZPO eine Wartezeit ebenfalls 4 Wochen bevor die Auszahlung von pfändbaren Beträgen erfolgt.

Insofern besteht auch nicht die Möglichkeit, dass die Bank in den ersten vier Wochen schon Zahlungen an den Gläubiger geleistet hat.

Kostet ein Pfändungs­schutzkonto Extra-Gebühren?

Banken dürfen für das P-Konto „eigentlich“ keine Extrakosten berechnen. Viele erheben solche Kosten aber dennoch.

Schuldner können sich zwar gegen die Erhebung überzogener Kontogebühren wehren, nicht jedoch gegen die Kündigung des Kontovertrags seitens der Bank, sofern diese nicht verpflichtet ist, generell jedem Kunden ein Konto zur Verfügung zu stellen.

Für einen effektiven Schuldnerschutz müsste der Gesetzgeber eine bundesweite Verpflichtung einführen, die viele Banken bisher nur als freiwillige Selbstverpflichtung kennen.

Kann auch ein überzogenes Konto als P-Konto eingerichtet werden?

So genannte bonitätsabhängige Leistungen wie etwa Kreditkarten oder der Dispokredit können seitens der Bank nicht sofort, sondern nur nach den geltenden AGB entzogen werden.

In der Regel hat der Kunde Zeit, die Überziehung zurückzuführen. Das Pfändungsschutzkonto selbst kann nicht überzogen werden, sondern wird auf Guthaben-Basis geführt.

Welchen Betrag habe ich durch das P-Konto zur Verfügung?

Wie viel von Ihrem Netto-Einkommen vor der Pfändung geschützt ist, entnehmen Sie der Pfändungstabelle. Gegen entsprechende Nachweise können weitere Beträge (z.B. Kindergeld) geschützt werden.
Solche Bescheinigungen dürfen Arbeitgeber, Sozialleistungsträger, Anwälte, Familienkassen, Schuldnerberatungen und Steuerberater ausstellen.

Für wen ist das Pfändungs­schutzkonto überhaupt zu empfehlen?

Ein P-Konto ist nur dann zu empfehlen, wenn bereits eine Pfändung auf dem Konto liegt oder in absehbarer Zeit liegen wird und der gepfändete Betrag das Existenzminimum gefährdet.

Für alle anderen Fälle (etwa bei einem relativ kleinen Pfändungsbetrag) ist ein solches Konto nicht zu empfehlen, da es die Bonität beeinträchtigt und auch sonst Einschränkungen mit sich bringt, etwa eingeschränkte Kontofunktionen.

Kann man mehrere P-Konten führen?

Jede Person darf nur ein Konto als P-Konto führen. Damit dies gewährleistet ist, wird das Führen eines P-Kontos an die Schufa gemeldet.

Kann man mit dem P-Konto sparen?

Ein Restguthaben aus einem nicht ausgeschöpften Freibetrag kann einmalig in den Folgemonat übertragen werden. Somit können bescheidene Rücklagen gebildet werden, die jedoch unbedingt im Folgemonat abgeholt werden sollten, um nicht der Pfändung zu unterfallen. Das nicht verbrauchte neue Guthaben kann dann wieder in den nächsten Monat übertragen werden.

Haben Sie Fragen zum Pfändungsschutzkonto? Vereinbaren Sie einen Termin über unsere Online-Terminbuchung.

FAQ

Das Pfändungsschutzkonto, oder kurz “P-Konto” soll Schuldnern auf unbürokratische Weise helfen, den unpfändbaren Teil ihres Einkommens für den Lebensunterhalt zu sichern.

Ein Pfändungsschutzkonto ist zu empfehlen, wenn bereits eine Pfändung auf dem Konto liegt oder in absehbarer Zeit liegen wird und der gepfändete Betrag das Existenzminimum gefährdet.

Für alle anderen Fälle ist ein solches Konto nicht zu empfehlen, da es die Bonität beeinträchtigt und auch sonst Einschränkungen mit sich bringt.

  • Banken dürfen für das P-Konto keine Extrakosten berechnen. Viele erheben solche Kosten aber dennoch.

    Schuldner können sich zwar gegen die Erhebung überzogener Kontogebühren wehren, nicht jedoch gegen die Kündigung des Kontovertrags seitens der Bank, sofern diese nicht verpflichtet ist, generell jedem Kunden ein Konto zur Verfügung zu stellen.

Nein, Jede Person darf nur ein Konto als P-Konto führen. Damit dies gewährleistet ist, wird das Führen eines P-Kontos an die Schufa gemeldet.

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