Der Privatinsolvenz Antrag – Schlüssel für ein schuldenfreies Leben

Der Privatinsolvenz Antrag hat für viele Außenstehende immer etwas Bedrohliches. Das mag daran liegen, dass es bei diesem Thema buchstäblich um die bloße Existenz geht – ohne Haus, ohne Urlaub, ohne die neuesten Geräte.

Für Betroffene allerdings ist die Privatinsolvenz oftmals der letzte Ausweg. Das Verfahren sollte daher als Chance begriffen werden, eine aussichtslose Situation endgültig hinter sich zu lassen. Über 94.000 Menschen haben allein im Jahr 2017 diese Chance auf ein schuldenfreies Leben genutzt.

Der Weg zur Privatinsolvenz führt immer über eine entsprechende Beratung und Hilfestellung. Diese Hilfe wird in erster Linie von den örtlichen Schuldnerberatungen angeboten. Aber auch Steuerberater, Hilfsorganisationen, kirchliche Einrichtungen und Verbraucherzentralen helfen gerne weiter.

Dort wird zunächst der Grad der Verschuldung festgestellt. Es wird ermittelt, ob Sie als Schuldner noch in der Lage sind, Ihre Schulden aus eigener Kraft begleichen zu können. Erscheint dieses Vorhaben hoffnungslos und bringt auch eine außergerichtliche Einigung keinen Erfolg, können Sie jederzeit einen Privatinsolvenz Antrag stellen.

So ist der Privatinsolvenz Antrag aufgebaut

Die offizielle Bezeichnung für den Antrag Privatinsolvenz lautet „Antrag auf Eröffnung des
Insolvenzverfahrens (§ 305 InsO)“. Da dieser Antrag sehr umfangreich ist, empfehlen wir Ihnen sich bereits für das Ausfüllen des Antrags kompetente Hilfe zu holen.

Der Privatinsolvenzantrag selbst besteht aus zwei Seiten. Welche die Anträge auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens sowie den Antrag auf Restschuldbefreiung enthalten.

Danach folgen sieben Anlagen, die folgende Angaben abfragen:

  • Persönliche Daten
  • die Bescheinigung über das Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuchs
  • Abtretungserklärungen
  • Vermögensübersicht
  • Anlagen zur Vermögensübersicht
  • Gläubigerübersicht
  • Den gerichtlichen Schuldenbereinigungsplan

Am umfangreichsten ist die Anlage fünf, weil sie ein komplettes Vermögensverzeichnis enthalten muss. Es geht dabei u.a. um Angaben zu:

  • Wertgegenständen
  • Fahrzeugen
  • Aktien
  • Einkommen
  • Unterhaltszahlungen

Was jetzt zu tun ist 

Für Sie als Antragsteller beginnt nun der „Papierkrieg“. Alle Angaben sind vollumfänglich und nach bestem Wissen und Gewissen einzutragen. Es sind zwei Gehaltsbescheinigungen bzw. Andere Gehaltsnachweise beizufügen.

Haben Sie weitere Fragen zum Privatinsolvenz Antrag?
Haben Sie weitere Fragen zum Privatinsolvenz Antrag? Rufen Sie uns an unter 089 85635744.

Der Anlage zum Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuchs ist der außergerichtliche Schuldenbereinigungsplan beizufügen.

Die Bescheinigung über das Scheitern der außergerichtlichen Einigung stellt die jeweils beratende Stelle aus.

Sind alle Formulare und Nachweise vollständig, werden sie beim zuständigen Amtsgericht eingereicht.

Das sollten Sie im Insolvenzverfahren unbedingt beachten

Bevor Sie einen Privatinsolvenz Antrag stellen, sollten Sie sich zu folgenden Punkten Gedanken machen:

  • Gehen Sie diesen schwierigen Weg nicht allein! Es gibt zahlreiche Fallstricke (Fristen, Formulare, Verhaltensregeln), die Ihr Leben auch noch nach Jahren beeinflussen können. Sie werden für die Dauer der Insolvenz – drei bis sechs Jahre – einen kompetenten und zuverlässigen Ansprechpartner brauchen.
  • Es müssen ausnahmslos alle Schulden sowie alle Vermögensgegenstände aufgelistet und offengelegt werden.
  • Erwägen Sie auch, dass Sie während der nächsten Jahre keine größeren Neuanschaffungen werden machen können. Eine laufende Privatinsolvenz erscheint in der SCHUFA, weshalb Versandhäuser, Banken und Händler Ihnen während dieser Zeit keine Kredite (Ratenzahlung) geben werden.
  • Schauen Sie vor der Antragstellung in die bundesweite Pfändungstabelle. Dort ist die gültige Pfändungsfreigrenze ersichtlich. Anhand dieser Zahlen können Sie – am besten gemeinsam mit dem Berater – durchrechnen, ob Ihnen während des Verfahrens noch genügend Mittel für alle Verpflichtungen bleiben. Besonders bei monatlichem Ehegatten- oder Kindesunterhalt ist das ein Muss.

Nie ohne Schuldnerberatung in die Privatinsolvenz 

Selbst für Personen mit Vorkenntnissen in der Verwaltung oder Buchführung ist eine Privatinsolvenz fast immer undurchschaubar und verwirrend: Die Formulare und Anlagen mit ihrem „Amtsdeutsch“, die Regeln und Fristen bei Gericht, zahlreiche Fragen, die sich erst nach Monaten oder Jahren stellen – all das sind gute Gründe dafür, eine Schuldnerberatung mit ins Boot zu holen.

Dort nehmen sich kompetente Fachleute des Problems der Verschuldung an und gehen den Antragsweg mit Ihnen gemeinsam.

Schuldnerberatungen bieten aber nicht nur fachliche Hilfe. Überschuldung ist für den Betroffenen immer auch eine persönliche Ausnahmesituation. Viele Hilfesuchende glauben, dass sie ihr Leben nicht mehr im Griff haben. Daraus resultieren psychischer Druck, Depressionen, Scham und Verzweiflung.

Auch dafür sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schuldnerberatungen geschult. Sie fangen den Schuldner auf und geben ihm persönlich eine neue Perspektive.

Hilfe zu suchen ist keine Schande und kein Anzeichen von Schwäche. Deshalb sollten Sie eine Überschuldung nicht auf die lange Bank schieben und im Ernstfall die angebotene Unterstützung auch annehmen.

Sind auch Sie überschuldet und möchten einen Privatinsolvenz Antrag stellen? Dann rufen Sie uns an unter 089 85635744, schreiben Sie eine E-Mail an info@schuldnerberatung-richter.de oder vereinbaren Sie einen Termin über unsere Online-Terminbuchung.

Bildquellennachweis: 5second – fotolia.com

 

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