Vielen fällt dieser Schritt nicht leicht: eine Privatinsolvenz zu beantragen. Es ist meist ein Schritt mit weitreichenden Folgen - doch wenn Sie erwägen diesen Schritt zu gehen, dann sind Sie nicht allein. In Deutschland lag die Anzahl der Privatinsolvenzen im Jahr 2022 bei etwa 65.300,00.
Inhaltsübersicht
Privatinsolvenz beantragen, so geht's!
Bei vielen Menschen löst eine Insolvenz erstmal Stress und Angst aus. Manche Menschen malen sich in dieser Situation aus, wie der schlimmste mögliche Fall aussieht. Die eigene Familien kann nicht mehr ernährt werden oder man stellt sich vor, wie man als hilfloser Fall auf der Straße endet.
Das alles muss jedoch nicht sein – vorausgesetzt Sie machen von Anfang an alles richtig.
So sollten Sie zum Beispiel keineswegs alles selbst in die Hand nehmen.
Ein Schuldnerberater wird Ihnen dabei helfen, schwerwiegende Fehler zu vermeiden und schneller an Ihr Ziel zu kommen: die Schuldenfreiheit!
Nur für den Fall, dass Sie sich Sorgen machen, die Insolvenzberatung nicht zahlen zu können: Die Verfahrenskosten können nach der Restschuldbefreiung gezahlt werden. In manchen Fällen müssen Sie auch gar nicht gezahlt werden.
1. Schritt: Privatinsolvenz, offizielle Anmeldung
Im ersten Schritt muss ein Antrag ausgefüllt werden. Hier wird nun offiziell die Privatinsolvenz beantragt. Darin werden alle persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse offengelegt.
Wenn Sie die Privatinsolvenz beantragen, dann muss immer auch ein Verfahrenbevollmächtigter mit angegeben werden. Dieser muss Ihnen bescheinigen, dass vor Anmeldung der Privatinsolvenz eine außergerichtliche Einigung angestrebt wurde, diese aber gescheitert ist.
Gerne sind wir Ihnen beim Ausfüllen des Vordrucks für das Insolvenzverfahren behilflich.
2. Schritt: Abtretungserklärung ausfüllen
Eine Abtretungserklärung bestätigt, dass sämtliches Einkommen, das oberhalb des Existenzminimums verdient wird, zur Tilgung der Schulden verwendet werden darf. Wieviel Geld Sie im Falle einer Privatinsolvenz behalten dürfen, erfahren Sie mit einem Blick auf die Pfändungsfreigrenze bei Privatinsolvenz.
3. Schritt: Unterlagen ordnen
Für einen reibungslosen Ablauf währen der Insolvenz sorgen Sie, indem Sie sämtliche Papiere im Zusammenhang mit der Insolvenz ordentlich sortieren und aufbewahren.
4. Schritt: Kostspielige Fehler während der Insolvenz vermeiden
Ein häufiger Fehler von Schuldnern ist es zum Beispiel, irgendeine Rate weiter zu bezahlen. Das ist jedoch äußerst problematisch, weil in diesem Fall ein Gläubiger bevorzugt wird. Eine solche Vorgehensweise setzt den Weg auf dem Weg zur Schuldenfreiheit aufs Spiel.
Auch muss der Schuldner seinen Auskunftspflichten nachkommen. Meldet er zum Beispiel einen Umzug oder eine neue Arbeitsstelle nicht, so kann das allein bereits zur Versagung der Restschuldbefreiung führen.
Möchten auch Sie Privatinsolvenz beantragen und benötigen Hilfe? Dann vereinbaren Sie einen Termin über unsere Online-Terminbuchung.