Tino Richter

Schuldnerberatung

TINO RICHTER

Der Ablauf einer Privatinsolvenz im Detail

1. Außergerichtlicher Einigungsversuch

Um diesen Schritt kommt ein Schuldner in Deutschland nicht herum.

Ohne außergerichtlichen Einigungsversuch mit den Gläubigern kann kein Antrag auf Privatinsolvenz eingereicht werden. Dieser Schritt ist nach deutschem Gesetz zwingend notwendig.

Wenn der Schuldenberg noch relativ klein ist, also zB. wenige tausend Euro beträgt, dann ist eine außergerichtliche Einigung wahrscheinlich.

Scheitert der Versuch, eine Einigung mit den Gläubigern zu erzielen, dann kommt es zu Schritt 2.

2. Gerichtlicher Einigungsversuch

Der gerichtliche Einigungsversuch steht im Ablauf einer Privatinsolvenz an zweiter Stelle. Wenn der außergerichtliche Einigungsversuch gescheitert ist, dann kann der Schuldner das Verbraucherinsolvenzverfahren beim Gericht beantragen.

Im Detail beim Insolvenzgericht vorzulegen sind dabei die folgenden Dinge:

3. Vereinfachtes Insolvenzverfahren

Scheitert im zweiten Schritt auch der gerichtliche Einigungsversuch, dann kommt das einfache Insolvenzverfahren zur Anwendung. Das vorhandene Vermögen des Schuldners wird nach Abzug der Verfahrenskosten an die Gläubiger verteilt.

Ein Treuhänder wird bestimmt, an den der Schuldner den pfändbaren Teil seines zukünftigen Einkommens abgibt. In dieser Phase stellt der Schuldner außerdem den Antrag auf Erlass seiner Restschulden (Restschuldbefreiung).

Die Restschuldbefreiung sieht vor, dass nach Ablauf von 3 Jahren die bis dahin noch übrig gebliebenen Schulden komplett erlassen werden.

4. Wohlverhaltensphase

Nachdem im vereinfachten Insolvenzvefahren der Restschuldbefreiung zugestimmt wurde, so kommt es im nächsten Schritt zur Wohlverhaltensphase. In dieser Phase muss der Schuldner eine Reihe von Auflagen erfüllen.

So muss sich der Schuldner bspw. alle nötigen Anstrengungen unternehmen, um einer Erwerbstätigkeit nach zu gehen. Auch die Auskunftspflicht ist ein wichtiger Bestandteil der Wohlverhaltensphase. Ein Wechsel des Arbeitgebers oder ein Umzug müssen umgehend sowohl an den Treuhänder als auch an das Insolvenzgericht gemeldet werden.

In der Wohlverhaltensphase darf der Schuldner nur so viel Geld aus seinem Einkommen behalten, wie zur Absicherung seines Existenzminimums benötigt wird.

 5. Restschuldbefreiung

Am Ende der Wohlverhaltensphase kommt es zur Restschuldbefreiung. Alle bis dahin noch offenen Forderungen der Gläubiger werden dem Schuldner zu diesem Zeitpunkt erlassen.
Die Gläubiger haben also keinen Anspruch mehr auf die Forderungen aus der Vergangenheit. Der Schuldner ist somit wieder schuldenfrei. Außerdem darf der Schuldner nun wieder frei über sein gesamtes Einkommen verfügen.

Nützliche Infos zur Privatinsolvenz