Regelinsolvenzverfahren – Die 4 häufigsten Fragen

Das Regelinsolvenzverfahren ist wie das Verbraucherinsolvenzverfahren dazu da, um einen Schuldner von seinen Schulden befreit zu werden. In der Regel dauert dieser Prozess sechs Jahre, kann aber auch verkürzt werden und endet mit der Restschuldbefreiung.

Inhalte dieser Seite

1. Für wen ist das Regelinsolvenzverfahren geeignet?
2. Wie lange dauert das Regelinsolvenzverfahren?
3. Wie unterscheidet sich die Regelinsolvenz von der Verbraucherinsolvenz?
4. Kann ich während der Regelinsolvenz arbeiten?

1. Für wen ist das Regelinsolvenzverfahren geeignet?

Im Gegensatz zum Verbraucherinsolvenzverfahren ist das Regelinsolvenzverfahren für Personen mit Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit gedacht. Das sind zum Beispiel Freiberufler, Gewerbebetreibende oder Unternehmer.

Brauchen Sie Hilfe im Regelinsolvenzverfahren?
Brauchen Sie Hilfe im Regelinsolvenzverfahren? Rufen Sie uns an unter 089 85635744, schreiben Sie eine E-Mail an info@schuldnerberatung-richter.de oder vereinbaren Sie einen Termin über unsere Online-Terminbuchung.

Waren Sie ehemalig selbstständig, kann auch für Sie das Regelinsolvenzverfahren das Richtige sein.

Das ist der Fall, wenn sie mehr als 20 Gläubiger haben sollten oder aus Ihrer ehemaligen Selbstständigkeit Schulden aus Arbeitsverhältnissen haben.

Das sind zum Beispiel nicht gezahlte Lohnsteuer für Arbeitnehmer, nicht gezahlte Sozialbeiträge wie Krankenversicherungsbeiträge und Rentenversicherungsbeiträge. Auch Beiträge zu Berufsgenossenschaft zählen dazu.

Ehemals Selbstständige, die solche Schulden nicht haben und weniger als 20 Gläubiger haben, können ihre Schulden auch durch ein Verbraucherinsolvenzverfahren loswerden. Das Verbraucherinsolvenzverfahren richtet sich auch an alle anderen Personen, wie Arbeitnehmer, Arbeitslose oder Rentner.

2. Wie lange dauert das Regelinsolvenzverfahren?

Das Regelinsolvenzverfahren dauert normalerweise sechs Jahre. Zum Abschluss erhalten Sie die Restschuldbefreiung.

Das Verfahren kann unter gewissen Umständen auch auf drei oder fünf Jahre verkürzt werden. Ob das auch für Sie möglich ist, können wir gerne in einem Gespräch herausfinden.

3. Wie unterscheidet sich die Regelinsolvenz von der Verbraucherinsolvenz?

Im Gegensatz zum Verbraucherinsolvenzverfahren muss beim Regelinsolvenzverfahren kein vorgeschalteter außergerichtlicher Einigungsversuch unternommen werden.

Theoretisch können Sie daher selbst einen Antrag ausfüllen. Diesen erhalten Sie bei Gericht. Das Ausfüllen kann sehr anspruchsvoll sein, daher empfehlen wir Ihnen, sich mit uns in Verbindung zu setzen, damit keine Verschuldung vergessen wird.

Mit Beginn des Verfahrens erhalten sie umfassenden Pfändungsschutz. Ab jetzt brauchen Sie die Schreiben von (alten) Gläubigern nicht mehr beachten. Auch der Gerichtsvollzieher darf nun nichts mehr pfänden.

4. Kann ich während der Regelinsolvenz arbeiten?

Während des Regelinsolvenzverfahrens können Sie Ihr Unternehmen noch weiterführen, soweit es möglich ist. Dies bedarf allerdings einer gründlichen Vorbereitung, bei der wir Sie gerne unterstützen.

FAQ in Kürze

Das Regelinsolvenzverfahren ist dazu da, um Personen mit Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit von ihren Schulden zu befreien.
Es richtet sich z.B. an Freiberufler, Gewerbebetreibende oder Unternehmer.
Das Regelinsolvenzverfahren dauert normalerweise sechs Jahre. Es kann unter gewissen Umständen auch auf drei oder fünf Jahre verkürzt werden. Zum Abschluss erhalten Sie die Restschuldbefreiung.
Während des Regelinsolvenzverfahrens können Sie Ihr Unternehmen noch weiterführen, soweit es möglich ist. Bei Vorbereitung und Umsetzung hilft z.B. ein Schuldnerberater.

Rufen Sie uns an unter 089 85635744, schreiben Sie eine E-Mail an info@schuldnerberatung-richter.de oder vereinbaren Sie einen Termin über unsere Online-Terminbuchung.

Bildquellennachweis: Focus Pocus LTD – fotolia.com

 

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