1. Was bedeutet Restschuldbefreiung?
Von Restschuldbefreiung spricht man, wenn der Schuldner nach Durchlaufen eines Insolvenzverfahrens über einen bestimmten Zeitraum (bisher 6 Jahre) zumindest einen Teil seiner Schulden zurück gezahlt hat. Nach neuem Insolvenzrecht (gültig ab 1. Juli 2014) kann die Zeit bis zum vollständigen Schuldenerlass von 6 auf 5 Jahre oder in manchen Fällen sogar auf 3 Jahre verkürzt werden. Doch dazu mehr weiter unten.
2. Voraussetzungen für die Restschuldbefreiung
Bevor es für einen Schuldner zu einer Restschuldbefreiung kommen kann, müssen zunächst zwei wichtige Voraussetzungen erfüllt sein:
- der Schuldner muss zunächst ein Insolvenzverfahren durchlaufen haben und
- nach Abschluss des Insolvenzverfahrens muss es noch Forderungen gegen den Schuldner geben
Im ersten Schritt stellt der Schuldner einen Antrag beim Insolvenzgericht. Das Gericht überprüft nun, ob eine Restschuldbefreiung gewährt werden kann.
Damit das Insolvenzgericht dem Antrag auf Restschuldbefreiung nachkommt, muss der Schuldner eine “weiße Weste” vorweisen. Das bedeutet unter anderem, dass der Schuldner zuvor weder Straftaten begangen haben darf, noch verschwenderisch gehandelt hat. Weitere Gründe für eine Ablehnung des Antrags auf Restschuldbefreiung finden Sie hier: (“Versagung der Restschuldbefreiung“)
Sofern das Insolvenzgericht dem Antrag auf Restschuldbefreiung zustimmt, so ergeben sich für den Schuldner mehrere Folgen. So muss der Schuldner ab einer bestimmten Einkommenshöhe auf seinen Teil seines Einkommens verzichten. Betroffen davon ist der Anteil des Einkommens, der nicht für das Existenzminimum benötigt wird.
In der Tabelle “Pfändungsfreigrenze bei Privatinsolvenz” kann der Schuldner genau nachvollziehen, wieviel Geld er für sich selbst behalten darf. Die genaue Summe richtet sich zum einen nach der Höhe des Nettolohns und zum anderen nach der Zahl der unterhaltspflichtigen Kinder.
3. Folgen der Restschuldbefreiung
- Alle Gläubigerforderungen, welche bis zum Zeitpunkt der Eröffnung des Verfahrens entstanden sind und zwar egal ob zum Insolvenzverahren angemeldet oder auch nicht, werden dem Schuldner erlassen. Der Gläubiger verliert also seine Forderung gegen den Schuldner
- Der Schuldner kann wieder über sein gesamten Einkommen verfügen und hat keinen Treuhänder mehr.
- Sämtliche SCHUFA-Einträge, welche sich auf die Forderungen im Insolvenzverfahren beziehen werden für erledig erklärt und nach weiteren drei Jahren komplett gelöscht.
- Der Schuldner startet quasi in ein schuldenfreies Leben ohne weitere Auflagen
4. Wie lange dauert es bis zur Restschuldbefreiung?
Bis Mitte 2014 musste ein Schuldner insgesamt 6 Jahre warten, bis er von seiner Restschuld befreit wurde. Nach neuem Insolvenzrecht – gültig ab 1. 7. 2014 kann diese Zeit unter bestimmten Voraussetzungen nun verkürzt werden. Die Dauer von 6 Jahren verkürzt sich:
- auf 3 Jahre, wenn in dieser Zeit mindestens 35% der Gesamtschulden sowie die gesamten Verfahrenskosten abbezahlt werden.
- auf 5 Jahre, wenn es dem Schuldner gelingt die gesamten Verfahrenskosten abzutragen. Diese liegen in der Regel zwischen 1.500,- und 3.000,- €.
Achtung: Nur Verfahren, die nach dem 1. Juli 2014 eröffnet werden, unterliegem dem neuen Insolvenzrecht. Erst dann haben die Schuldner die Möglichkeit der Verkürzung bis zur Restschuldbefreiung von bisher 6 Jahren auf insgesamt 5 bzw. 3 Jahre.
Neben den Erleichterungen, die mit dem neuen Insolvenrecht – gültig ab 1. Juli 2014 – enhergehen, gibt es allerdings auch einige neu hinzugekommene Hürden. Wie auch immer Ihre Situation gerade aussieht, in jedem Fall raten wir Ihnen sich professionelle Hilfe zu nehmen. So stellen Sie von Anfang an sicher, dass Sie die schlimmsten Fettnäpfchen auf dem Weg zur Schuldenfreiheit vermeiden.
Rufen Sie uns an unter 089 85635744, schreiben Sie eine E-Mail an info@schuldnerberatung-richter.de oder vereinbaren Sie einen Termin über unsere Online-Terminbuchung.
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