Tino Richter

Schuldnerberatung

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Schufaeintrag löschen lassen: Wie gehe ich vor?

Dass Sie einen Eintrag in der Schufa haben, ist kein Grund zur Sorge - denn insgesamt 9,4 % der Deutschen und damit rund 7,8 Millionen Menschen teilen dieses Schicksal.

Von Mobilfunkanbietern, Immobilienmaklern und vielen weiteren Dienstleistern sind diese Einträge jedoch nicht gerne gesehen, da sie Sie unter Umständen als kreditunwürdig darstellen. Kann man einen störenden Schufaeintrag einfach löschen lassen? Wir verraten Ihnen alles, was Sie zum Thema wissen müssen!

Inhaltsübersicht

Schufaeintrag löschen lassen: Was kann ich tun?

Die einfachste Methode besteht natürlich darin, die offenen Forderungen zu begleichen. Das ist aufgrund der finanziellen Umstände jedoch nicht bei jeder Person über Nacht möglich. Dennoch gibt es Möglichkeiten, bestimmte Einträge schnell und recht unbürokratisch löschen zu lassen.

Denkbare Beispiele fallen wie folgt aus:

Falscheinträge

Mehrmals jährlich haben Sie die Möglichkeit, eine kostenlose Selbstauskunft (Grundlage dafür ist die noch recht junge Datenschutz-Grundverordnung DSGVO) einzufordern. Das sollten Sie auch tun, denn häufig genug befinden sich im Datensatz der Schufa veraltete und damit falsche Informationen, die aber trotzdem Auswirkungen auf Ihren Score haben können.

Entdecken Sie falsche Einträge (veraltete Adressdaten, bereits beglichene Forderungen und Ähnliches), können Sie diese sofort löschen lassen. Schreiben Sie dazu die Schufa direkt an und liefern Sie entsprechende Nachweise.

Geringfügigie Schulden

Schulden von bis zu 2.000 Euro lassen sich seit 2012 ebenfalls sofort löschen, sofern drei Voraussetzungen erfüllt sind:

So können Sie einen womöglich jahrelang bestehenden Eintrag in wenigen Wochen löschen.

Titulierte Forderungen

Ärgerlich: Eine vom Richter titulierte Forderung verjährt erst nach einer Frist von 30 Jahren. Diesem unglaublich langen Zeitraum möchten Sie mit Ihrem Schufaeintrag natürlich aus dem Weg gehen. Damit das funktioniert, müssen Sie die Forderung begleichen und einen Antrag beim Amtsgericht einreichen, wofür Sie unbedingt auch die Einwilligung des Gläubigers benötigen.

Es existieren zahlreiche weitere Möglichkeiten, vorzeitig einen Schufaeintrag löschen zu lassen.

Wenn Sie sich in Ihrem Fall nicht ganz sicher sind, sollten Sie uns einfach kontaktieren. Wir helfen Ihnen gerne weiter. Dies reicht von einer ersten Beratung bis zur detaillierten Auskunft darüber, welche Dokumente für eine vorzeitige Löschung von Schufaeinträgen unter welchen Voraussetzungen unbedingt vorliegen müssen.

Schufaeintrag nach Insolvenzverfahren: Sonderregelung oder nicht?

Bei Insolvenzverfahren zur Befreiung von der Restschuld spielt es keine große Rolle, wie das Verfahren am Ende für Sie ausgeht:

  • Falls der Insolvenzantrag abgewiesen wird, werden Schufaeinträge nach drei Jahren gelöscht.
  • Sollte die Restschuldbefreiung aus anderen Gründen versagt werden, bleiben Schufaeinträge ebenfalls noch drei Jahre bestehen.
  • Konnte ein Insolvenzverfahren erfolgreich vom Antrag bis zur Beendigung des Verfahrens erfolgen, bleiben die Einträge ebenfalls noch drei Jahre in der Kartei der Schufa.

Unabhängig davon, welche Umstände bei Ihnen genau vorliegen, gilt also immer eine Frist von drei Jahren. Da das Insolvenzverfahren dazu dient, den Betroffenen von der Restschuld zu befreien und dies im Rahmen des Verfahrens auch erfolgt, könnte man sich fragen, warum die Einträge nicht sofort entfernt werden.

Die Schufa selbst begründet das damit, dass eine „normale“ Beseitigung einer Restschuld ebenfalls damit verbunden ist, dass die Einträge noch einige Zeit in der Kartei zu finden sind. Eine sofortige Löschung der Daten von Insolvenzschuldnern würde diese bevorteilen, was die Schufa nicht als gerecht empfindet.

Für den Schuldner ist dies ein großes Problem, da er trotz Befreiung von Schuld mindestens drei Jahre Probleme damit bekommen wird, etwa Kreditkarten zu beantragen oder auch Wohnungen in begehrter Lage zu finden, wo Schufaauskünfte für viele Vermieter inzwischen zur Normalität geworden sind.

Leider ist es bislang trotzdem nicht möglich, einen Schufaeintrag löschen zu lassen, wenn im Voraus eine Privatinsolvenz vorlag. Experten fordern, dies zu ändern, da der Nachteil für die Insolvenzschuldner zu groß sei – doch bislang hat die Politik nicht reagiert. Haben Sie Fragen in Bezug auf Insolvenzverfahren und Schufaeinträge, können Sie sich gerne bei uns melden.

Erste Hilfe bei Schufaeinträgen

Bei Insolvenzverfahren zur Befreiung von der Restschuld spielt es keine große Rolle, wie das Verfahren am Ende für Sie ausgeht:

  • Falls der Insolvenzantrag abgewiesen wird, werden Schufaeinträge nach drei Jahren gelöscht.
  • Sollte die Restschuldbefreiung aus anderen Gründen versagt werden, bleiben Schufaeinträge ebenfalls noch drei Jahre bestehen.
  • Konnte ein Insolvenzverfahren erfolgreich vom Antrag bis zur Beendigung des Verfahrens erfolgen, bleiben die Einträge ebenfalls noch drei Jahre in der Kartei der Schufa.

Unabhängig davon, welche Umstände bei Ihnen genau vorliegen, gilt also immer eine Frist von drei Jahren. Da das Insolvenzverfahren dazu dient, den Betroffenen von der Restschuld zu befreien und dies im Rahmen des Verfahrens auch erfolgt, könnte man sich fragen, warum die Einträge nicht sofort entfernt werden.

Die Schufa selbst begründet das damit, dass eine „normale“ Beseitigung einer Restschuld ebenfalls damit verbunden ist, dass die Einträge noch einige Zeit in der Kartei zu finden sind. Eine sofortige Löschung der Daten von Insolvenzschuldnern würde diese bevorteilen, was die Schufa nicht als gerecht empfindet.

Für den Schuldner ist dies ein großes Problem, da er trotz Befreiung von Schuld mindestens drei Jahre Probleme damit bekommen wird, etwa Kreditkarten zu beantragen oder auch Wohnungen in begehrter Lage zu finden, wo Schufaauskünfte für viele Vermieter inzwischen zur Normalität geworden sind.

Leider ist es bislang trotzdem nicht möglich, einen Schufaeintrag löschen zu lassen, wenn im Voraus eine Privatinsolvenz vorlag. Experten fordern, dies zu ändern, da der Nachteil für die Insolvenzschuldner zu groß sei – doch bislang hat die Politik nicht reagiert. Haben Sie Fragen in Bezug auf Insolvenzverfahren und Schufaeinträge, können Sie sich gerne bei uns melden.

Gerade für Laien ist der bürokratische Dschungel, durch den man sich in Bezug auf die Löschung von Schufaeinträgen lesen muss, kaum verständlich. Benötigen Sie Hilfe in Form einer Beratung, können Sie uns gerne kontaktieren. Wir unterstützen Schuldner aus München und Umgebung und sind darauf spezialisiert, Schufaeinträge löschen zu lassen.

Dafür bringen wir das notwendige Know-how mit, um Erfolge im Interesse unserer Mandanten zu erzielen. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

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