Wären Sie gerne schuldenfrei ohne Insolvenz? Dann sind Sie nicht allein:
Mehr als 7 Millionen Menschen sind in Deutschland überschuldet. Unabhängig davon, ob der Verlust des Arbeitsplatzes, eine Krankheit oder ein unangemessenes Konsumverhalten zu den Schulden geführt hat, die Situation ist für alle Betroffenen belastend.
Insbesondere die Sorge vor einer möglichen Insolvenz ist in der Regel groß. Zwar genießt das Insolvenzverfahren nach wie vor unberechtigterweise einen schlechten Ruf. Allerdings bietet die Schuldensanierung über das Insolvenzverfahren die Möglichkeit, einen finanziellen Neuanfang zu gestalten.
Dennoch hat die Schuldenbereinigung ohne das Verfahren sowohl für den Schuldner, als auch für den oder die Gläubiger attraktive Vorteile. Wer seine finanzielle Lage nicht mehr überblicken kann, sollte daher professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.
Schuldnerberater helfen bei einem sogenannten Kassensturz, indem sie die finanzielle Situation analysieren. Das Ziel ist eine erfolgreiche Sanierung der Schulden. Damit dieser Plan in die Realität umgesetzt werden kann, muss mit sämtlichen Gläubigern eine Einigung erzielt werden.
Inhaltsübersicht
Der erste Schritt: Auflistung sämtlicher Gläubiger
Das Ziel lautet Schuldenfrei ohne Insolvenz. Dafür müssen zunächst alle Gläubiger vollständig ermittelt werden.
Idealerweise wird jeder Gläubiger in einer Tabelle mit der entsprechenden Forderung niedergeschrieben.
Eine professionelle Schuldnerberatung wird daher zunächst die Gläubiger auffordern, einen Forderungsverlauf zu erstellen.
Nunmehr können auch Geldforderern bei der Berechnung Fehler unterlaufen.
Daher ist der Forderungsverlauf zunächst auf seine Richtigkeit zu prüfen.Vor allem bei Schulden, die bereits über einen längeren Zeitraum bestehen, könnte mittlerweile eine Verjährung eingetreten sein.
Das gilt insbesondere auch für Kosten und Zinsen, die ebenfalls der Verjährung unterliegen. Selbst bei einer titulierten Forderung verjähren diese innerhalb der regelmäßigen Verjährungsfrist, folglich nach drei Jahren.
Möglicherweise hat der Schuldner bereits eine Teilzahlung veranlasst. Diese muss bei der Forderungsaufstellung selbstverständlich berücksichtigt werden. Die Schwierigkeit bei der Ermittlung sämtlicher Gläubiger besteht regelmäßig darin, dass die eigentlichen Anspruchsberechtigten die Forderung häufig an Inkassounternehmen oder Rechtsanwälte abtreten. Es ist daher nicht immer offensichtlich, wer eigentlich der Gläubiger welcher Forderung ist.
Der Schuldenbereinigungsplan
Mit einem detaillierten Schuldenbereinigungsplan besteht für Schuldner die Möglichkeit, eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern zu erzielen. Im Ergebnis wird festgehalten, wie die Schulden zurückgezahlt werden sind.
Der Schuldner kann abhängig von der persönlichen Leistungsfähigkeit wählen, ob eine Raten- oder eine Einmalzahlung vereinbart werden soll. Die Einmalzahlung hat den Vorteil, dass Gläubiger häufig auf einen Teil der Forderungen verzichten werden. Sie erhalten die ausstehende Zahlung, ohne dass sie künftig weiterhin in Ungewissheit leben müssen.
Mithilfe eines Schuldenbereinigungsplans können zwischen 20 % bis zu 80 % der Schulden eingespart werden. Ein entscheidender Faktor ist sicherlich die Gläubigeranzahl sowie die Höhe der Verbindlichkeiten. Die berufliche Situation, mögliche Unterhaltsverpflichtungen oder auch vorliegende Krankheiten können ebenfalls Einfluss auf die Forderungsrückzahlung haben.
Idealerweise wird den Gläubiger im Rahmen des Sanierungsplans mehr geboten, als sie in einem möglichen Insolvenzverfahren erhalten würden. Die Praxis zeigt, dass sich einige Gläubiger zumindest als schwere Verhandlungspartner erweisen. Das sind vor allem staatliche Einrichtungen, wie zum Beispiel das Finanzamt. Aber auch Krankenkassen können zähe Verhandlungspartner sein.
Schuldenfrei ohne Insolvenz: Die Vorteile
Der wesentliche Vorteil für die Gläubiger besteht darin, dass sie Sicherheit im Hinblick auf die Rückzahlung erhalten. Sie sehen, dass sich der Schuldner mit der Sachlage beschäftigt hat. Er ist bestrebt, eine adäquate Lösung für beide Parteien zu finden. Daher honorieren die meisten Gläubiger solche Bemühungen mit einem zum Teil erheblichen Verbindlichkeitsnachlass.
Für sie ist es schlichtweg besser, überhaupt noch etwas zu erhalten, als unter Umständen leer auszugehen. Vor allem bei der Durchführung eines Insolvenzverfahrens ist der Ausgang oftmals nicht mehr kalkulierbar. Um dieser finanziellen Unsicherheit zu entgehen und das Verfahren zu einem Abschluss zu bringen, Stimmen die meisten einer außergerichtlichen Einigung zu.
Für den Schuldner hat das außergerichtliche Verfahren den Vorteil, dass er die negativen Seiten eines Insolvenzverfahrens vermeidet. Insbesondere die Negativeinträge, wie zum Beispiel bei der SCHUFA oder in einem Schuldnerverzeichnis, können mitunter für die Zukunft nachteilig sein.
Ein weiterer Vorteil ist die Absicherung der finanziellen Selbstständigkeit. Im Falle einer Privat- oder Regelinsolvenz wird gerade der wirtschaftliche Handlungsspielraum von Dritten übernommen.
Zudem ist eine außergerichtliche Einigung ohne die Durchführung eines Insolvenzverfahrens gewissermaßen Balsam für den Seelenfrieden. Denn die eingehenden Mahnungen, Drohungen sowie Vollstreckungsversuche werden künftig vom Gläubiger nicht mehr in die Wege geleitet.
Wenn auch Sie schuldenfrei ohne Insolvenz sein möchten, dann vereinbaren Sie einen Termin über unsere Online-Terminbuchung. Wir helfen Ihnen gerne!