Der Begriff Schuldnerberater ist rechtlich nicht geschützt. Doch staatlich anerkannt sind nur nachweislich kompetente Schuldnerberatungsstellen. Wenn Sie Schulden haben und eine wirklich seriöse Schuldnerberatung suchen, sollten Sie auf folgende Dinge achten.
Inhaltsübersicht
Der Schuldnerberater berät und drängt nicht
Beim ersten Besuch findet zunächst eine umfangreiche Erstberatung in Ihrem Fall statt. Hier werden die Entschuldungssituation und die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse analysiert. Sodann werden Ihnen umfangreich und detailliert erklärt, welche Möglichkeiten Sie für eine Entschuldung in Anspruch nehmen können.
Eine seriöse Schuldnerberatung bietet grundsätzlich keine Hausbesuche an. Der Berater drängt Sie auch niemals mit vorgefertigten Vertragsexemplaren zu einer sofortigen Unterschrift.
Die Kosten der Schuldnerberatung werden klar angegeben
Auch eine seriöse Schuldnerberatung verursacht Kosten. Diese legt Ihnen ein seriöser Schuldnerberater bereits beim ersten Termin offen.
Günstig ist die Kostenangabe in einem Gesamtpreis. Werden monatliche Raten ohne einen festgelegten Endtermin angegeben, ist dies ein Indiz für unseriöse Arbeit.
Denn bereits bei Erstansicht Ihres Falles kann ungefähr ein Zeitrahmen für die nötigen Verfahren abgeschätzt werden.
Bei der Kostenangabe sollte der Gesamtpreis der Schuldnerberatung mit detaillierter Auflistung der Einzelleistungen angegeben sein. Dazu gehört auch ein absehbarer Endtermin.
Kann dieser später nicht eingehalten werden, ist ein neues Kostenkonzept immer noch besser, als eine unabsehbar lange Ratenzahlung. Denn dies kann Ihre ohnehin prekäre Schuldensituation zusätzlich verschlimmern, statt Ihnen bei der Entschuldung wirksam zu helfen.
Die Einzelleistungen sind detailliert aufgeführt
Abgesehen vom Preis müssen Sie auch sofort wissen, was genau der Schuldnerberater für Sie tun kann. Mindestens diese Einzelleistungen bietet ein seriöser Schuldnerberater an:
- Kontaktaufnahme und Kontaktdurchführung mit Gläubigern
- Gläubigerabfragen zu Forderungen, Verzichtsanzeigen, Abtretungen oder Vertreterwechseln
- Erarbeiten von Vergleichsangeboten
- Versuch der Schuldenbereinigung gemäß §§ 305 ff InsO
- Erstellen eines Insolvenzantrags und Begleitung während des Verfahrens
- Ausstellen einer Bescheinigung gemäß § 305 InsO
Je nach Einzelfall sind weitere Leistungen möglich.
Der Schuldnerberater ist nach § 305 InsO staatlich anerkannt
Anerkannte Schuldnerberater sind von einer Behörde nachweislich gemäß § 305 InsO als Finanzberater oder Fachstelle zur finanziellen Sanierung anerkannt.
Um schnell zu einem Entschuldungsverfahren zu gelangen, wenden Sie sich am besten an einen solchen qualifizierten Schuldnerberater.
Er hat die nötige Erfahrung und das Fachwissen für den Umgang mit Vollstreckungsbescheiden, Widersprüchen, Einsprüchen und Vergleichsverhandlungen.
Aspekte eines Insolvenzverfahrens werden sachlich statt negativ besprochen
Eine Schuldnerberatung ist für viele verschuldete Menschen die letzte Chance aus der Schuldenfalle. Wenn nichts anderes mehr hilft, kann nur über eine Insolvenz wieder eine bessere wirtschaftliche Zukunft erzielt werden.
Warnt Sie ein Schuldnerberater vor diesem Schritt, kann dies keine seriöse Arbeit sein. Vielmehr besteht dann der Verdacht, dass diese Stelle oder Person für Vergleiche bessere Gebühren für sich selbst einstreichen möchte.
Vergleiche sind – wenn möglich – für den Schuldner besser als die Insolvenz. Aber oft reicht Ihr Einkommen für das Ziel dieses Schrittes, nämlich eine Rückzahlung von wenigstens 20 bis 30 Prozent der Schuldsumme, schlichtweg nicht aus.
Eine solche Entschuldungsstrategie ist nur sinnvoll, wenn der Schuldenberg noch überschaubar ist und Ihre Einkommenssituation für die entsprechende Rückzahlung langfristig ausreicht.
Beratung aus einer Hand statt über dritte
Ein seriöser Schuldnerberater arbeitet persönlich mit Ihnen an der Entschuldung. Auf Nachfrage nach dem künftigen Ansprechpartner werden Sie also nicht an Dritte verwiesen.
Unseriös wäre es, würden Sie z.B. an einen Rechtsanwalt verwiesen. Die Bescheinigung nach § 305 InsO darf der Schuldnerberater selbst ausstellen. Nur bei fehlender Zertifizierung entfällt diese Erlaubnis.
Fazit: Daran erkennen Sie eine seriöse Schuldnerberatung
Das Ziel der Schuldnerberatung ist die künftige Entschuldung. Deshalb begleiten Sie seriöse Schuldnerberater mit umfassenden Leistungen zu transparenten Preisen auf diesem Weg.
Wichtig ist, dass Sie sich ausschließlich an staatlich anerkannte Stellen oder spezialisierte Rechtsanwälte wenden, damit Ihr Wunsch nach finanzieller Schuldenfreiheit unterstützt wird!
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