Verkürztes Restschuldbefreiungsverfahren: Neue EU-Richtlinie im Fokus
Eine neue EU-Richtlinie reglementiert verkürztes Restschuldbefreiungsverfahren. Seit 1999 gibt es in Deutschland ein geändertes Insolvenzrecht, das die zuvor gültige Konkursordnung ersetzt hat. Seitdem können nicht nur Unternehmen, sondern auch natürliche Personen die so genannte Privatinsolvenz anmelden. Diese ist mit gewissen Auflagen verbunden. Eine Änderung bzw. “2. Stufe” trat im Juli