Schlagwort: Restschuldbefreiung

Versagung der Restschuldbefreiung

Zunächst mal geht es bei der Restschuldbefreiung darum, dass Schuldner die Möglichkeit haben, nach einigen Jahren von ihren Schulden befreit zu werden. Nach einer Wohlverhaltensperiode können Schuldner in Deutschland schuldenfrei werden. Geregelt ist die Restschuldbefreiung im achten Teil der Insolvenzordnung (§§ 286 ff. InsO). Vor dem Jahr 1999 war es

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Verkürztes Restschuldbefreiungsverfahren: Neue EU-Richtlinie im Fokus

Eine neue EU-Richtlinie reglementiert verkürztes Restschuldbefreiungsverfahren. Seit 1999 gibt es in Deutschland ein geändertes Insolvenzrecht, das die zuvor gültige Konkursordnung ersetzt hat. Seitdem können nicht nur Unternehmen, sondern auch natürliche Personen die so genannte Privatinsolvenz anmelden. Diese ist mit gewissen Auflagen verbunden. Eine Änderung bzw. “2. Stufe” trat im Juli

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Restschuldbefreiung – Alle Infos hier!

1. Was bedeutet Restschuldbefreiung? Von Restschuldbefreiung spricht man, wenn der Schuldner nach Durchlaufen eines Insolvenzverfahrens über einen bestimmten Zeitraum (bisher 6 Jahre) zumindest einen Teil seiner Schulden zurück gezahlt hat. Nach neuem Insolvenzrecht (gültig ab 1. Juli 2014) kann die Zeit bis zum vollständigen Schuldenerlass von 6 auf 5 Jahre

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Die Wohlverhaltensperiode: Der Weg zur Restschuldbefreiung

Seit 1999 können in Deutschland auch Privatpersonen Insolvenz anmelden und gerichtlich alle ihre Schulden streichen lassen. Die Voraussetzung ist, dass sie sich in einer festgelegten Wohlverhaltensperiode an bestimmte Auflagen und Pflichten halten. Wie lang diese Wohlverhaltensperiode ist, welche Auflagen erfüllt werden müssen und was außerdem noch zu beachten ist, soll

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