Was ist der genaue Unterschied zwischen einem Verbraucherinsolvenzverfahren und einem Regelinsolvenzverfahren, welche Bedeutung hat das für Schuldner und wie läuft so ein Verfahren ab?
Inhaltsübersicht
Verbraucherinsolvenzverfahren vs. Regelinsolvenzverfahren
Das Verbraucherinsolvenzverfahren, auch Privatinsolvenzverfahren genannt, ist ein vereinfachtes Insolvenzverfahren für natürliche Personen, d.h. für Privatpersonen.
Das Verbraucherinsolvenzverfahren wird auch angewendet bei ehemals Selbstständigen, die weniger als 20 Gläubiger und keine Verbindlichkeiten aus Beschäftigungsverhältnissen mit Arbeitnehmern haben.
Bei Selbstständigen und ehemals Selbstständigen mit unübersichtlichen Vermögensverhältnissen wird das Regelinsolvenzverfahren angewendet.
Welche Bedeutung hat das Verbraucherinsolvenzverfahren für Schuldner?
Für zahlungsunfähige Schuldner oder solche, denen die Zahlungsunfähigkeit droht, bietet das Verbraucherinsolvenzverfahren in erster Linie die Chance auf einen wirtschaftlichen und persönlichen Neuanfang!
Doch diese Chance muss der Schuldner sich erst einmal verdienen: Zunächst muss er soviel wie möglich von seinen Schulden tilgen.
Das bereits vorhandene pfändbare Vermögen, sowie der pfändbare Anteil des Einkommens in den darauffolgenden 3 Jahren werden an einen Treuhänder abgeführt und an die Gläubiger verteilt.
Wie viel der Schuldner während des Verfahrens von seinem Einkommen behalten darf, ist in der Pfändungstabelle festgelegt. Dadurch wird das Existenzminimum für den Schuldner und seine Familie gesichert. Nach Abschluss des Verfahrens kann der Schuldner sich auf eine Befreiung von den verbliebenen Schulden freuen!
In einigen Fällen bleibt dem Schuldner dank des Verbraucherinsolvenzverfahrens sogar mehr, da ohne ein solches Verfahren oft mehr Zahlungen geleistet werden, als eigentlich Einkommen pfändbar ist.
Der Ablauf eines Verbraucherinsolvenzverfahrens
Bevor es zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens kommt, hat der Schuldner zwei Möglichkeiten, seine Schulden anderweitig loszuwerden: den außergerichtliche Schuldenbereinigungsplan oder – wenn dieser scheitert – das gerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren.
Um diesen Weg zu bestreiten, stellt der Schuldner einen Plan zur Tilgung seiner Schulden auf. Wenn alle Gläubiger diesem Plan zustimmen, ist der Fall gelöst. Sollten nicht alle Gläubiger zustimmen, der Plan scheint jedoch erfolgsversprechend zu sein, schaltet sich das Gericht ein.
Wenn mehr als die Hälfte der Gläubiger dem Plan zugestimmt haben, kann das Gericht die Zustimmung der verbliebenen Gläubiger ersetzen. Voraussetzung für diese Vorgehensweise ist jedoch, dass eine geeignete Stelle wie z.B. eine Schuldnerberatung das Scheitern der außergerichtlichen Einigung bestätigt.
Sollten sowohl die außergerichtliche, als auch die gerichtliche Schuldenbereinigung scheitern, folgt das vereinfachte Insolvenzverfahren:
- Zu Beginn des Verfahrens wird das pfändbare Vermögen des Schuldners von einem Treuhänder verwertet und nach Abzug der Verfahrenskosten auf die Gläubiger aufgeteilt.
- Jetzt kann der Schuldner die bereits erwähnte Restschuldbefreiung beantragen.
- Nachdem der Restschuldbefreiung zugestimmt wurde, kommt es im nächsten Schritt zur Wohlverhaltensphase. In dieser Phase muss der Schuldner eine Reihe von Auflagen erfüllen. In der Wohlverhaltensphase, die zwischen 3 und 6 Jahren dauert, darf der Schuldner nur so viel Geld aus seinem Einkommen behalten, wie zur Absicherung seines Existenzminimums benötigt wird.
- Am Ende der Wohlverhaltensphase kommt es zur Restschuldbefreiung. Alle bis dahin noch offenen Forderungen der Gläubiger werden dem Schuldner zu diesem Zeitpunkt erlassen. Die Gläubiger haben also keinen Anspruch mehr auf die Forderungen aus der Vergangenheit.
Nach Abschluss des Verbraucherinsolvenzverfahrens ist der Schuldner somit wieder schuldenfrei. Außerdem darf der Schuldner nun wieder frei über sein gesamtes Einkommen verfügen!
Das Insolvenzplanverfahren – eine sinnvolle Alternative?
Bisher hatten nur Unternehmen die Möglichkeit, ein Insolvenzplanverfahren durchzuführen und somit das Insolvenzverfahren vorzeitig zu beenden. Seit Juli 2014 steht auch Verbrauchern diese Option offen.
Im Insolvenzplan wird festgelegt, in welcher Weise und in welcher Höhe die Schulden an die Gläubiger zurückgezahlt werden. In dieser Hinsicht ähnelt es dem außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan.
Doch der Insolvenzplan muss dem zuständigen Gericht vorgelegt und von Gericht und Gläubigern bestätigt werden. Dann wird das Insolvenzverfahren beendet.
Die Idee hinter diesem Verfahren ist, dass Schuldner durch das Insolvenzplanverfahren schneller und günstiger wieder schuldenfrei sind und Gläubiger mehr Geld zurückbekommen, als im regulären Insolvenzverfahren.
Leider wird das Insolvenzplanverfahren nur von sehr wenigen Schuldnern genutzt, wie das Handelsblatt berichtet. Genau wie bei der vorzeitigen Restschuldbefreiung stehen ihnen nicht genügend Mittel zur Verfügung.
Der Grund dafür ist, dass Verbraucher nicht dazu verpflichtet sind, Insolvenz anzumelden. Wenn Sie es dann aus der Not heraus doch tun, ist kein Vermögen mehr vorhanden.
Abgesehen davon ist das Insolvenzplanverfahren sehr kompliziert, wenn der Schuldner keine Unterstützung erhält.
Theoretisch ist das Insolvenzplanverfahren für alle Beteiligten eine gute Idee. Allerdings können Sie nur dann davon profitieren, wenn Sie sich frühzeitig um Ihren Schuldenabbau kümmern und nicht erst, wenn es zu spät und nichts mehr übrig ist. Bis zum bitteren Ende zu warten und auf die Erlösung zu hoffen ist der schlechteste Weg!
Wenn Sie Schulden haben, nehmen Sie das Problem gleich in die Hand und wenden Sie sich so früh wie möglich an eine Schuldnerberatung. Gemeinsam mit der Schuldnerberatung finden Sie den besten Weg aus dem Insolvenzverfahren – egal ob Verbraucherinsolvenzverfahren oder Insolvenzplanverfahren!
Falls Sie weitere Fragen zum Thema haben oder eine Beratung benötigen, dann vereinbaren Sie einen Termin über unsere Online-Terminbuchung.