Es ist soweit – die Verkürzung der Insolvenzlaufzeit auf 3 Jahre! Gemäß Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 01.07.2020 soll die Restschuldbefreiung ohne Bedingungen bereits nach drei Jahren erteilt werden.
Der Gesetzesentwurf vom 01.07.2020 sieht vor, dass dies alle Insolvenzverfahren betrifft, die nach dem 30.09.2020, also ab dem 01.10.2020 beantragt werden.
Befristet für Verbraucher im Zeitraum 01.10.2020 bis 30.06.2025
Doch ACHTUNG! Für Verbraucher ist die Möglichkeit der Restschuldbefreiung befristet. Nach bisheriger Fassung erlangt ein Verbraucher nur die Restschuldbefreiung innerhalb von 3 Jahren, wenn der Insolvenzantrag in der Zeit vom 01.10.2020 bis 30.06.2025 eingereicht wird.
Voraussetzung für die Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens ist die außergerichtliche Schuldenbereinigung. Diese nimmt einige Zeit in Anspruch. Also heißt es, keine Zeit verlieren und sich informieren.
Bisherige Regelungen im Insolvenzverfahren:
- Restschuldbefreiung nach 3 Jahren, wenn 35% Prozent der Verbindlichkeiten und die Verfahrenskosten bezahlt wurden
- Restschuldbefreiung nach 5 Jahren, wenn die Verfahrenskosten bezahlt wurden
- Restschuldbefreiung nach 6 Jahren, wenn die Verfahrenskosten innerhalb von 5 Jahren nicht bezahlt werden konnten
Vorgesehene Regelungen ab 01.10.2020:
- Restschuldbefreiung nach 3 Jahren ohne Befriedungsquote oder vollständige Zahlung der Verfahrenskosten
Anders als bisher kann die Restschuldbefreiung versagt werden, wenn unangemessene neue Verbindlichkeiten begründet werden. Die Sperrfrist für eine neue Restschuldbefreiung wird von 10 auf 11 Jahre verlängert.
In einem zweiten Verfahren zur Erteilung der Restschuldbefreiung beträgt die Verfahrenslaufzeit 5 Jahre.
Ob diese Regelungen für Verbraucher auch für Insolvenzanträge nach dem 30.06.2025 gelten, wird die Bundesregierung erst mit einem Bericht, der bis zum 30.06.2024 vorzulegen ist, prüfen.
Es ist also jetzt genau die richtige Zeit, sich zu informieren, damit man sicher von der bald in Kraft tretenden Gesetzeslage profitieren kann.
Buchen Sie gleich Ihren Beratungstermin hier: Online-Terminbuchung
Oder rufen Sie uns an unter 089 85635744 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an info@schuldnerberatung-richter.de.
Bildquellennachweis: © AndreyPopov / panthermedia.net