Tino Richter

Schuldnerberatung

TINO RICHTER

Vermögens­auskunft abgeben – was tun?

Wenn Sie Schulden haben, stehen Sie vielleicht eines Tages vor der Situation, eine Vermögensauskunft abgeben zu müssen. Das ist für die meisten Leute erst einmal erschreckend. Aber es ist kein Grund, in Panik zu verfallen. Suchen Sie sich möglichst Hilfe bei einer Schuldenberatungsstelle. In diesem Beitrag finden Sie die Antworten auf die 6 häufigsten Fragen!

Inhaltsübersicht

Was ist eine Vermögensauskunft?

Mithilfe einer Vermögensauskunft kann sich der Gläubiger darüber informieren, wo bei Ihnen „etwas zu holen“ ist. Bis zum 01.01.2013 nannte sich das „Eidesstattliche Versicherung“, früher „Offenbarungseid“.

Der Gläubiger verschafft sich damit einen Überblick über Ihre finanzielle Gesamtsituation, also ob und in welcher Höhe Sie Vermögen besitzen, welches Einkommen Sie haben und ob Ihnen ggf. jemand etwas schuldet.

Zu den Angaben in einem Vermögensverzeichnis gehören die Adresse des Arbeitgebers, Ihre Bankverbindung, Ihr Auto, eventuelle Lebensversicherungen, Immobilien, Pfandrechte, Bausparverträge und andere Vermögenswerte.

Wer erhält eine Vermögensauskunft?

Berechtigt zur Abnahme der Vermögensauskunft ist nur der Gerichtsvollzieher. Bei diesem muss der Gläubiger die Abnahme der Auskunft beantragen. Dem Antrag wird jedoch nur stattgegeben, wenn der Gläubiger eine titulierte Forderung besitzt.

Das kann zum Beispiel ein Vollstreckungsbescheid, ein Gerichtsurteil, Beschluss oder eine notarielle Urkunde sein. Aber auch ein rechtskräftiger Bescheid von einer Behörde kann ein sogenannter vollstreckbarer Titel sein.

Nur wenn Ihr Gläubiger so etwas besitzt, kann er eine Vermögensauskunft verlangen. Eine offene Rechnung oder eine Mahnung reicht dafür nicht aus.

Kann man die Vermögensauskunft abwenden?

Sie erhalten vorher vom Gerichtsvollzieher Gelegenheit, die Forderung zu bezahlen. Der Gerichtsvollzieher wird Ihnen in seinem Anschreiben eine Zahlungsfrist von 14 Tagen einräumen.

Sie können aber auch beim Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft noch zahlen. Mit Zustimmung des Gläubigers kann Ihnen der Gerichtsvollzieher eine längere Frist gewähren oder eine Ratenzahlung mit Ihnen vereinbaren.

Die vereinbarten Raten müssten Sie dann regelmäßig und pünktlich an den Gerichtsvollzieher zahlen.

Wie ist das Verfahren zur Abnahme der Vermögensauskunft?

Normalerweise werden Sie vom Gerichtsvollzieher eingeladen, in seinem Büro zu erscheinen. Es kann aber auch sein, dass Sie die Auskunft zuhause abgeben sollen. Dagegen können Sie sich mit einem Widerspruch binnen einer Woche wehren.

In dem Fall wird Sie der Gerichtsvollzieher in sein Büro einladen. Er wird Ihnen dann einen umfangreichen Fragebogen vorlegen, der alle Fragen zu Einkommen und Vermögen enthält. Sie sollten diese Fragen unbedingt wahrheitsgemäß beantworten, sonst können Sie sich strafbar machen.

Zum Schluss müssen Sie an Eides statt versichern, dass Ihre Angaben der Wahrheit entsprechen und vollständig sind. Seien Sie sorgfältig beim Ausfüllen des Formulars und fragen Sie nach, wenn Ihnen etwas unklar ist.

Falls Sie sich weigern sollten, dem Gerichtsvollzieher die Auskunft zu geben, kann sogar ein Haftbefehl erlassen werden. Doch auch dann haben Sie noch die Möglichkeit, die Vermögensauskunft abzugeben und den Haftbefehl abzuwenden.

Der Gläubiger kann jederzeit eine Aktualisierung der Auskünfte beantragen. Das war früher nur dann der Fall, wenn die Forderung sich auf mindestens 500 Euro belief. Doch diese Grenze wurde seitens der Bundesregierung im Jahr 2016 abgeschafft.

Was passiert, wenn ich nicht zur Abnahme erscheine?

Sie haben eine Ladung zur Abgabe der Vermögensauskunft erhalten? Der Termin ist für Sie aber nicht machbar. Der Gerichtsvollzieher lässt sich auf keine Terminverlegung ein? Was passiert nun?

In jedem Fall erhalten Sie von dem Gerichtsvollzieher eine

Eintragungsanordnung

Der Gerichtsvollzieher wird Sie in das Schuldnerverzeichnis eintragen mit dem Vermerk „zum Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht erschienen“. Hierbei handelt es sich um eine Eintragung, welche auch in Ihrer Schufa ersichtlich ist.

Wie das Verfahren weitergeht, hängt vom Gläubigerauftrag ab. Sofern der Gläubiger keine weiteren Anträge gestellt hat wird die Akte geschlossen und an den Gläubiger zurückgegeben. Diese Möglichkeit wird sicherlich nur in den aller wenigstens Verfahren in Frage kommen.

Vielmehr kann der Gläubiger den

Erlass eines Haftbefehls

beantragt haben. Das bedeutet, dass der Gerichtsvollzieher nunmehr beim Zwangsvollstreckungsgericht einen Antrag auf Erlass eines Haftbefehls stellt. Das ganz klingt zunächst schlimmer als es in Wirklichkeit ist.

Es handelt sich hier um ein Druckmittel in der Zwangsvollstreckung. Es ist KEIN Haftbefehl in strafrechtlicher Hinsicht. Es wird auch keine Fahndung nach Ihnen erfolgen. Vielmehr wird Sie der Gerichtsvollzieher darüber informieren, dass er im Besitz des Haftbefehls ist und Sie erneut zum Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft laden.

Erscheinen Sie dann wieder nicht wird die ganze Sache ernster und die Möglichkeiten des Haftbefehls können zum Tragen kommen. Das bedeutet, dass der Gerichtsvollzieher ggf. gleich zusammen mit der Polizei bei Ihnen vor der Türe stehen kann und mit der Verhaftung droht, sofern Sie nicht an Ort und Stelle die Vermögensauskunft leisten.

Die Rechtsprechung ist sich bisher nicht ganz einzig, ob alleine der Haftbefehl zum Öffnen der Wohnung berechtigt oder ob hierfür ein weiterer Beschluss notwendig ist, sofern Sie die Wohnung nicht freiwillig öffnen. Man sollte es in einem solchen Fall lieber nicht austesten, sondern sich beugen und die Vermögensauskunft leisten. Sobald die Vermögensauskunft geleistet ist, verliert der Haftbefehl sofort seine Wirkung und ist aus der Welt.

Weigern Sie sich trotz Haftbefehl, die Vermögensauskunft zu leisten, kann der Gerichtsvollzieher Sie jedoch tatsächlich in die Justizvollzugsanstalt überführen und Sie in Beugehaft nehmen. Der zuständige Haftrichter wird sodann über Ihr Schicksal entscheiden. Jedoch gilt auch hier, sobald Sie sich entschließen, die Vermögensauskunft zu leisten, steht Ihrer Freiheit nichts mehr im Wege.

Unabhängig von dem Antrag auf Haftbefehl kann der Gläubiger auch die

Einholung von Drittauskünften

beantragen. Dieser Weg wird in der Praxis durch die Gläubiger bevorzugt gewählt. Dies ist ein Mittel der Gläubiger, um sehr schnell an wichtige Informationen zu gelangen. Der Gerichtsvollzieher hat drei Möglichkeiten Informationen über Sie einzuholen.

1. Anfrage beim Bundeszentralamt für Steuern

Hier erhält der Gerichtsvollzieher eine Aufstellung aller Ihrer Konten. Darüber hinaus nicht nur die Konten, bei denen Sie Kontoinhaber sind, sondern auch alle Konten auf denen Sie eine Bankbevollmächtigung haben.

Dies umfasst gerne auch Ihre Kreditkartenkonten oder auch Darlehenskonten.

Der Gläubiger kann damit eine Kontopfändung in die Wege leiten.

2. Anfrage bei den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung

Hier erhält der Gerichtsvollzieher Ihren aktuellen Arbeitgeber und auch ggf. Ihre Nebentätigkeiten.

Damit kann der Gläubiger sodann eine entsprechende Lohnpfändung in die Wege leiten.

Diese Anfrage ist jedoch nur zulässig, wenn der Gegenstandswert der Vollstreckung über EUR 500,00 liegt. Da die Rentenversicherung kraft Gesetzes erst dann zur Auskunft verpflichtet ist.

3. Anfrage beim Kraftfahrtbundesamt

Hier erhält der Gerichtsvollzieher eine Aufstellung aller Fahrzeuge, welche auf Sie zugelassen sind.

Damit kann der Gläubiger sodann die Pfändung des/der Fahrzeugs/e in die Wege leiten.

In der Praxis kommt diese Anfragemethode keine so hohe Bedeutung zu, da die Pfändung von Fahrzeugen sehr teuer ist und dem Gläubiger nicht bekannt ist, ob das/die Fahrzeug/e geleast, oder finanziert sind. Also Rechte Dritter der Pfändung des Fahrzeugs entgegenstehen.

Freunde der Fahrzeugpfändung bleiben und sind immer noch die Finanzämter.

Welche Auskünfte dem Gerichtsvollzieher gegeben wurden erfahren Sie anhand der Aufstellung, welche Ihnen aufgrund datenschutzrechtlicher Gründe direkt zugehen. Ab diesem Zeitpunkt sollten Sie sich auf Pfändungsmaßnahmen der Gläubiger spätestens einstellen.

Es gibt oft viele taktische Überlegungen, ob eine Abgabe der Vermögensauskunft oder die Einholung von Drittauskünften für Sie strategisch das geringere Übel sein können.

Welche Folgen hat die Abgabe der Vermögensauskunft?

Für zwei Jahre wird die Auskunft bei einem zentralen Register elektronisch gespeichert. Auch bei der Schufa erfolgt ein Eintrag. Sie werden in den nächsten Jahren keine Kredite mehr erhalten.

Sie müssen in den nächsten zwei Jahren keine weitere Vermögensauskunft ablegen, wenn sich Ihre finanziellen Verhältnisse nicht geändert haben. Ansonsten müssen Sie sich nicht von sich aus um die erneute Abgabe kümmern.

Außerdem müssen Sie nun mit Pfändungen rechnen. Am wahrscheinlichsten ist es, dass der Gläubiger Ihr Konto pfändet und die Bank Ihnen den Dispo kündigt. Empfehlenswert ist die Einrichtung eines sogenannten Pfändungsschutzkontos.

Auch Verträge, die Sie lägerfristig finanziell binden, bekommen Sie nun nicht mehr so leicht. Dazu gehören beispielsweise Stromverträge, Handyverträge oder Mietverträge.

Sie sollen eine Vermögensauskunft abgeben und brauchen Hilfe? Vereinbaren Sie einen Termin über unsere Online-Terminbuchung.

War dieser Artikel hilfreich für Sie?
Blogartikel teilen :

WhatsApp
Email
Facebook

Diese Informationen könnten Sie vielleicht auch interessieren:

Für Sie da:

Tino Richter

Kostenlose Erstberatung

Oder schreiben Sie eine Nachricht an:

P-Konto Bescheinigung beantragen

In nur wenigen Schritten online

Testen Sie mit unserem Pfändungsrechner, wie viel Sie von Ihrem Einkommen behalten dürfen.

Haftungsausschluss: Unsere Rechner werden mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit der Ergebnisse können wir jedoch keine Gewähr übernehmen.

Kontakt

Tino Richter – Schuldnerberater
Staatlich annerkante Stelle gem. § 305 InsO

Eduard-Schmid-Str. 34, 81541 München

TOP BEWERTET

Erfahrungen & Bewertungen zu Schuldnerberatung Richter