Tino Richter

Schuldnerberatung

TINO RICHTER

Versagung der Restschuld­befreiung

Zunächst mal geht es bei der Restschuldbefreiung darum, dass Schuldner die Möglichkeit haben, nach einigen Jahren von ihren Schulden befreit zu werden.

Nach einer Wohlverhaltensperiode können Schuldner in Deutschland schuldenfrei werden. Geregelt ist die Restschuldbefreiung im achten Teil der Insolvenzordnung (§§ 286 ff. InsO).

Vor dem Jahr 1999 war es noch so, dass Schuldner erst nach 30 Jahren von ihrer Restschuld befreit wurden. Großer Nachteil dieser Regelung war, dass Schuldner oftmals keine großen Anreize hatten, einer gesteigerten Erwerbstätigkeit nachzugehen. Diese Regelung war nicht nur für den Schuldner ungüngstig, sondern auch für die auf ihr Geld wartenden Gläubiger.

Mit der neuen Insolvenzordnung seit 1. Januar 1999 wurde zum ersten Mal in Deutschland die Möglichkeit der Reschuldbefreiung eingeführt. Im Wesentlichen geht es hier darum, dass dem Schuldner die Chance auf einen Neuanfang gegeben werden soll. Das Gesetz hat allerdings auch vorgesehen, dass dem Schuldner bei Vorliegen von bestimmten Umständen die Restschuldbefreiung versagt werden kann. In den nachfolgend aufgeführten Fällen ist das so.

Inhaltsübersicht

Versagung der Restschuldbefreiung in folgenden Fällen

Während der Wohlverhaltensperiode zu beachten

Während der Wohlverhaltensperiode – auch Restschuldbefreiungsphase genannt – muss der Schuldner die Auflagen aus § 295 InsO erfüllen. Im Einzelnden gilt für den Schuldner:

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