Tino Richter

Schuldnerberatung

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Voraussetzungen Privatinsolvenz: Diese Bedingungen sollten Sie kennen!

Sie fragen sich, welche Voraussetzungen für die Privatinsolvenz erfüllt werden müssen?

Um die Privatinsolvenz, die eine Schuldenbefreiung innerhalb von 3 Jahren ermöglicht, beantragen zu können, muss ein Schuldner bestimmte Bedingungen erfüllen. Diese sind gesetzlich festgelegt. Erfahren Sie in diesem Beitrag alles über die Grundvoraussetzungen, die außergerichtliche Schuldenbereinigung, sowie das Insolvenzverfahren.

Inhaltsübersicht

Die Grundvoraussetzung

Alle natürlichen Personen, also Menschen, die zahlungsunfähig geworden sind, können die Privatinsolvenz beantragen.

Sie dürfen keine selbstständige Tätigkeit ausgeübt haben oder ausüben.

Menschen wie zum Beispiel Gastwirte, Anwälte mit eigener Kanzlei, Ärzte mit eigener Praxis oder Unternehmer können in der Regel nicht in die Privatinsolvenz gehen.

Ausnahme dieser Regelung wird  nur gemacht, wenn Selbstständige:

Außergerichtliche Schuldenbereinigung

Die Privatinsolvenz kann nur beantragt werden, wenn der Schuldner eine außergerichtliche Schuldenbereinigung versucht hat und diese gescheitert ist.

Das heißt: Vor Verfahrensöffnung muss der Schuldner versuchen, sich mit seinen Gläubigern ohne Hilfe des Gerichtes zu einigen. Die Schuldenbereinigung gilt in 3 Fällen als gescheitert:

Das Scheitern der außergerichtlichen Einigung muss von einem Anwalt oder einer geeigneten Stelle (z.B. die Schuldenberatung oder Verbraucherzentrale) offiziell bestätigt werden. Danach hat der Schuldner 6 Monate Zeit, den Antrag zur Eröffnung des Privatinsolvenzverfahrens bei Gericht einzureichen.

Das Insolvenzverfahren

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Privatinsolvenz durchzuführen. Im vereinfachten Insolvenzverfahren wird alles noch vorhandene Vermögen auf die Gläubiger verteilt.

Der Schuldner wird von seinen Restschulden befreit, die so genannte Wohlverhaltensphase durchlebt hat. In der Wohlverhaltensphase muss der Schuldner:

Ist die Wohlverhaltensphase überstanden, gilt der Schuldner nach 3 Jahren als schuldenfrei. Das ist auch der Fall, wenn er zwischendurch keine Tilgungen zahlen konnte.

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