Sie fragen sich, welche Voraussetzungen für die Privatinsolvenz erfüllt werden müssen?
Um die Privatinsolvenz, die eine Schuldenbefreiung innerhalb von 3 Jahren ermöglicht, beantragen zu können, muss ein Schuldner bestimmte Bedingungen erfüllen. Diese sind gesetzlich festgelegt.
Erfahren Sie in diesem Beitrag alles über die Grundvoraussetzungen, die außergerichtliche Schuldenbereinigung, sowie das Insolvenzverfahren.
Inhaltsübersicht
Die Grundvoraussetzung
Alle natürlichen Personen, also Menschen, die zahlungsunfähig geworden sind, können die Privatinsolvenz beantragen.
Sie dürfen keine selbstständige Tätigkeit ausgeübt haben oder ausüben.
Menschen wie zum Beispiel Gastwirte, Anwälte mit eigener Kanzlei, Ärzte mit eigener Praxis oder Unternehmer können in der Regel nicht in die Privatinsolvenz gehen.
Ausnahme dieser Regelung wird nur gemacht, wenn Selbstständige:
- nicht mehr selbstständig tätig sind
- sie weniger als 20 Gläubigern Geld schulden
- sie keine ausstehenden Gehälter mehr an ihre Angestellten zahlen müssen
Außergerichtliche Schuldenbereinigung
Die Privatinsolvenz kann nur beantragt werden, wenn der Schuldner eine außergerichtliche Schuldenbereinigung versucht hat und diese gescheitert ist.
Das heißt: Vor Verfahrensöffnung muss der Schuldner versuchen, sich mit seinen Gläubigern ohne Hilfe des Gerichtes zu einigen. Die Schuldenbereinigung gilt in 3 Fällen als gescheitert:
- Ein Gläubiger ist nicht mit den vorgeschlagenen Rückzahlungen einverstanden
- Ein Gläubiger vollzieht eine Zwangsvollstreckung
- Der Schuldner ist nicht in der Lage, die Vereinbarung einzuhalten (Er kann nicht mehr zahlen)
Das Scheitern der außergerichtlichen Einigung muss von einem Anwalt oder einer geeigneten Stelle (z.B. die Schuldenberatung oder Verbraucherzentrale) offiziell bestätigt werden. Danach hat der Schuldner 6 Monate Zeit, den Antrag zur Eröffnung des Privatinsolvenzverfahrens bei Gericht einzureichen.
Das Insolvenzverfahren
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Privatinsolvenz durchzuführen. Im vereinfachten Insolvenzverfahren wird alles noch vorhandene Vermögen auf die Gläubiger verteilt.
Der Schuldner wird von seinen Restschulden befreit, die so genannte Wohlverhaltensphase durchlebt hat. In der Wohlverhaltensphase muss der Schuldner:
- sein Einkommen immer offenlegen
- Adresswechsel und Änderungen der Beschäftigungsverhältnisse dem Gericht mitteilen
- Änderung des Beschäftigungsverhältnisses dem Treuhänder mitteilen
Ist die Wohlverhaltensphase überstanden, gilt der Schuldner nach 3 Jahren als schuldenfrei. Das ist auch der Fall, wenn er zwischendurch keine Tilgungen zahlen konnte.
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