Die Antwort auf die Frage “Wie lange dauert eine Insolvenz?” hängt zunächst von der Art der Insolvenz ab. Regelmäßig durchlaufen Privatpersonen bzw. Verbraucher die so genannte Privatinsolvenz. Bei Unternehmen oder Geschäftsleuten muss die Regelinsolvenz durchgeführt werden.
Während eine Privatinsolvenz zwischen drei Jahren und sechs Jahren dauern kann, wird die Dauer der Regelinsolvenz maßgeblich von der Größe des insolventen Unternehmens bestimmt.
Sowohl bei der Privat- als auch bei der Regelinsolvenz kommt eine Restschuldbefreiung am Ende der Wohlverhaltensphase in Betracht, wenn es sich bei der insolventen Person um eine natürliche Person handelt.
Im Rahmen der Regelinsolvenz gibt es daher keine Restschuldbefreiung für eine juristische Person (z. B. GmbH). Bei einem insolventen Freiberufler oder einem Einzelunternehmer ist dies jedoch möglich.
Sie fragen sich, wie lange dauert es bis zur Restschuldbefreiung? Grundsätzlich errechnet sich die Dauer bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung bzw. bis zur fertiggestellten Abwicklung des Unternehmens aus der Summe
- der Dauer der Vorbereitungsphase,
- der Dauer des Insolvenzverfahrens an sich und
- ggf. der Dauer der Wohlverhaltensphase.
Inhalte dieser Seite
1. Die Dauer der Vorbereitungsphase
2. Die Dauer des Insolvenzverfahrens
3. Die Dauer der Wohlverhaltensphase und Verkürzungsmöglichkeiten
4. Wie lange dauert eine Insolvenz? Fazit
1. Die Dauer der Vorbereitungsphase
Die Vorbereitungsphase nimmt bei einem Privatinsolvenzverfahren etwa ein bis sechs Monate, da vor Einreichung des Insolvenzantrags ein außergerichtlicher Schuldenbereinigungsversuch stattfinden muss. Bei einem Regelinsolvenzverfahren etwa ein bis zwei Wochen.
Nach Einreichung des Antrags auf Eröffnung eines Regelinsolvenzverfahrens kann das Gericht ein Sachverständigengutachten in Auftrag geben.
Die Dauer bis zur Eröffnung dauert sodann sechs bis acht Wochen.
Die meisten Gerichte verzichten bei einem Antrag auf Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens auf ein Sachverständigengutachten.
In der Vorbereitungsphase des Privatinsolvenzverfahrens findet ein Beratungstermin statt, bei welchem Ihre persönlichen und finanziellen Verhältnisse analysiert werden.
Ferner werden Ihre Gläubiger kontaktiert, um einen vollständigen Überblick über die bestehenden Verbindlichkeiten zu erlangen.
Auf Grundlage dieses Überblicks wird ein Schuldenbereinigungsplan erstellt und ein Einigungsversuch mit Ihren Gläubigern unternommen. Scheitert die Einigung, wird ein Antrag auf Privatinsolvenz beim zuständigen Gericht eingereicht.
2. Die Dauer des Insolvenzverfahrens
Das sogenannte Insolvenzverfahren besteht aus zwei Verfahrensteilen und beginnt mit dem Eröffnungsbeschluss des Insolvenzgerichts.
Sie fragen sich: wie lange dauert es bis eine Privatinsolvenz durch ist? Im Falle der Privatinsolvenz dauert der erste Teil, das eigentliche Insolvenzverfahren, mindestens sechs Monate bis etwa ein Jahr.
Hier wird der Insolvenzverwalter alles zu Geld machen, was zu Geld zu machen ist und der Pfändbarkeit unterliegt. Insbesondere sind hier Anfechtungsansprüche zu nennen, welche drei Monate vor Eröffnung des Verfahrens seitens des Schuldners getätigt worden.
Und wie lange dauert eine Regelinsolvenz? Das Insolvenzverfahren bei der Regelinsolvenz hängt maßgeblich von der Größe des abzuwickelnden Unternehmens ab. Die Sanierung oder Liquidation des Unternehmens dauert umso länger, je größer das Unternehmen ist und umso mehr Gläubiger vorhanden sind.
Bei beiden Insolvenzarten wird ein Insolvenzverwalter eingesetzt, der die finanzielle Situation der Privatperson oder des Unternehmens abschließend aufklärt.
3. Die Dauer der Wohlverhaltensphase und Verkürzungsmöglichkeiten
Die bei natürlichen Personen einzuhaltende Wohlverhaltensphase stellt gerade im Privatinsolvenzverfahren den längsten Abschnitt dar. Wie lange dauert die Wohlverhaltensphase im Insolvenzverfahren? Im Regelfall dauert diese Phase fünf Jahre, so dass die gesamte Insolvenz nach gut sechs Jahren durchgeführt worden ist.
Seit dem Jahr 2014 gibt es Möglichkeiten, die Wohlverhaltensphase zeitlich zu reduzieren. Werden zum Zeitpunkt der Anmeldung der Restschuldbefreiung bereits alle Zahlungen auf die Verfahrenskosten getätigt, reduziert sich die Wohlverhaltensphase auf vier Jahre.
Zahlen Sie neben den anfallenden Verfahrenskosten mindestens 35 % der Gläubigerforderungen, kommt sogar eine Verkürzung der Wohlverhaltensphase auf zwei Jahre in Betracht.
Das Privatinsolvenzverfahren kann sogar sofort beendet werden, wenn im Rahmen eines erneuten Einigungsversuchs (Verbraucherinsolvenzplanverfahren) alle Gläubiger zustimmen.
Selbstverständlich endet das Insolvenzverfahren auch dann, wenn Sie sämtliche Forderungen beglichen haben.
4. Wie lange dauert eine Insolvenz? Fazit
Das Insolvenzverfahren kann zum einen durch eine gute Vorbereitung beschleunigt werden. Daneben gibt es gerade im Privatinsolvenzverfahren zahlreiche Möglichkeiten, die Wohlverhaltensphase zu reduzieren oder sogar das Insolvenzverfahren sofort enden zu lassen.
Da die Voraussetzungen im Einzelnen sowohl hinsichtlich der Vorbereitung, als auch hinsichtlich der Verkürzungsmöglichkeiten im konkreten Fall individuell ermittelt werden müssen, sollten Sie eine fachkundige Beratung in Anspruch nehmen.
Eine Schuldnerberatung wird Ihnen beispielsweise dabei helfen, den konkreten Schuldenstand zu ermitteln und anhand Ihres Vermögens und Einkommens zu bestimmen, welche Vorgehensweise das Insolvenzverfahren am schnellsten beendet und insgesamt am zweckmäßigsten ist.
FAQ in Kürze
Während eine Privatinsolvenz zwischen drei Jahren und sechs Jahren dauern kann, wird die Dauer der Regelinsolvenz maßgeblich von der Größe des insolventen Unternehmens bestimmt.
Selbstverständlich endet das Insolvenzverfahren auch dann, wenn Sie sämtliche Forderungen beglichen haben.
Die bei natürlichen Personen einzuhaltende Wohlverhaltensphase stellt gerade im Privatinsolvenzverfahren den längsten Abschnitt dar. Im Regelfall dauert diese Phase fünf Jahre, so dass die gesamte Insolvenz nach gut sechs Jahren durchgeführt worden ist.
Seit dem Jahr 2014 gibt es Möglichkeiten, die Wohlverhaltensphase zeitlich zu reduzieren.
Haben Sie weitere Fragen zum Thema “Wie lange dauert eine Insolvenz?” oder benötigen Sie eine Beratung? Dann rufen Sie uns an unter 089 85635744, schreiben Sie eine E-Mail an info@schuldnerberatung-richter.de oder vereinbaren Sie einen Termin über unsere Online-Terminbuchung.
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