Die Antwort auf die Frage “Wie lange dauert eine Insolvenz?” hängt zunächst von der Art der Insolvenz ab. Regelmäßig durchlaufen Privatpersonen bzw. Verbraucher die so genannte Privatinsolvenz. Bei Unternehmen oder Geschäftsleuten muss die Regelinsolvenz durchgeführt werden. In dieser Hinsicht gleicht der Schuldenabbau eher einem Marathon als einem Sprint: Sie brauchen zwar etwas Ausdauer und benötigen mehr Zeit, dafür kommen Sie aber ganz sicher ins Ziel!
Während eine Privatinsolvenz drei Jahre dauert, wird die Dauer der Regelinsolvenz maßgeblich von der Größe des insolventen Unternehmens bestimmt.
Sowohl bei der Privat- als auch bei der Regelinsolvenz kommt eine Restschuldbefreiung am Ende der Wohlverhaltensphase in Betracht, wenn es sich bei der insolventen Person um eine natürliche Person handelt.
Im Rahmen der Regelinsolvenz gibt es daher keine Restschuldbefreiung für eine juristische Person (z. B. GmbH). Bei einem insolventen Freiberufler oder einem Einzelunternehmer ist dies jedoch möglich.
Sie fragen sich, wie lange dauert es bis zur Restschuldbefreiung? Grundsätzlich errechnet sich die Dauer bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung bzw. bis zur fertiggestellten Abwicklung des Unternehmens aus der Summe
- der Dauer der Vorbereitungsphase,
- der Dauer des Insolvenzverfahrens an sich und
- ggf. der Dauer der Wohlverhaltensphase.
Inhaltsübersicht
Die Dauer der Vorbereitungsphase
Die Vorbereitungsphase nimmt bei einem Privatinsolvenzverfahren etwa ein bis sechs Monate, da vor Einreichung des Insolvenzantrags ein außergerichtlicher Schuldenbereinigungsversuch stattfinden muss. Bei einem Regelinsolvenzverfahren etwa ein bis zwei Wochen.
Nach Einreichung des Antrags auf Eröffnung eines Regelinsolvenzverfahrens kann das Gericht ein Sachverständigengutachten in Auftrag geben.
Die Dauer bis zur Eröffnung dauert sodann sechs bis acht Wochen.
Die meisten Gerichte verzichten bei einem Antrag auf Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens auf ein Sachverständigengutachten.
In der Vorbereitungsphase des Privatinsolvenzverfahrens findet ein Beratungstermin statt, bei welchem Ihre persönlichen und finanziellen Verhältnisse analysiert werden.
Ferner werden Ihre Gläubiger kontaktiert, um einen vollständigen Überblick über die bestehenden Verbindlichkeiten zu erlangen.
Auf Grundlage dieses Überblicks wird ein Schuldenbereinigungsplan erstellt und ein Einigungsversuch mit Ihren Gläubigern unternommen. Scheitert die Einigung, wird ein Antrag auf Privatinsolvenz beim zuständigen Gericht eingereicht.
Die Dauer des Insolvenzverfahrens
Das sogenannte Insolvenzverfahren besteht aus zwei Verfahrensteilen und beginnt mit dem Eröffnungsbeschluss des Insolvenzgerichts.
Sie fragen sich: wie lange dauert es bis eine Privatinsolvenz durch ist? Im Falle der Privatinsolvenz dauert der erste Teil, das eigentliche Insolvenzverfahren, mindestens sechs Monate bis etwa ein Jahr.
Hier wird der Insolvenzverwalter alles zu Geld machen, was zu Geld zu machen ist und der Pfändbarkeit unterliegt. Insbesondere sind hier Anfechtungsansprüche zu nennen, welche drei Monate vor Eröffnung des Verfahrens seitens des Schuldners getätigt worden.
Und wie lange dauert eine Regelinsolvenz? Das Insolvenzverfahren bei der Regelinsolvenz hängt maßgeblich von der Größe des abzuwickelnden Unternehmens ab. Die Sanierung oder Liquidation des Unternehmens dauert umso länger, je größer das Unternehmen ist und umso mehr Gläubiger vorhanden sind.
Bei beiden Insolvenzarten wird ein Insolvenzverwalter eingesetzt, der die finanzielle Situation der Privatperson oder des Unternehmens abschließend aufklärt.
Die Dauer der Wohlverhaltensphase und Verkürzungsmöglichkeiten
Die bei natürlichen Personen einzuhaltende Wohlverhaltensphase stellt gerade im Privatinsolvenzverfahren den längsten Abschnitt dar. Wie lange dauert die Wohlverhaltensphase im Insolvenzverfahren? Die Wohlverhaltensphase beginnt mit der Eröffnung des Verfahrens und dauert 3 Jahre.
Das Privatinsolvenzverfahren kann sogar sofort beendet werden, wenn im Rahmen eines erneuten Einigungsversuchs (Verbraucherinsolvenzplanverfahren) alle Gläubiger zustimmen.
Selbstverständlich endet das Insolvenzverfahren auch dann, wenn Sie sämtliche Forderungen beglichen haben.
Die Dauer der Wohlverhaltensphase und Verkürzungsmöglichkeiten
Das Insolvenzverfahren kann zum einen durch eine gute Vorbereitung beschleunigt werden. Daneben gibt es gerade im Privatinsolvenzverfahren zahlreiche Möglichkeiten, die Wohlverhaltensphase zu reduzieren oder sogar das Insolvenzverfahren sofort enden zu lassen.
Da die Voraussetzungen im Einzelnen sowohl hinsichtlich der Vorbereitung, als auch hinsichtlich der Verkürzungsmöglichkeiten im konkreten Fall individuell ermittelt werden müssen, sollten Sie eine fachkundige Beratung in Anspruch nehmen.
Eine Schuldnerberatung wird Ihnen beispielsweise dabei helfen, den konkreten Schuldenstand zu ermitteln und anhand Ihres Vermögens und Einkommens zu bestimmen, welche Vorgehensweise das Insolvenzverfahren am schnellsten beendet und insgesamt am zweckmäßigsten ist.
FAQ
Während eine Privatinsolvenz drei Jahre dauert, wird die Dauer der Regelinsolvenz maßgeblich von der Größe des insolventen Unternehmens bestimmt.
Selbstverständlich endet das Insolvenzverfahren auch dann, wenn Sie sämtliche Forderungen beglichen haben.
Grundsätzlich errechnet sich die Dauer bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung bzw. bis zur fertiggestellten Abwicklung des Unternehmens aus der Summe der Dauer der Vorbereitungsphase, der Dauer des Insolvenzverfahrens an sich und ggf. der Dauer der Wohlverhaltensphase.
Die Vorbereitungsphase nimmt bei einem Privatinsolvenzverfahren etwa ein bis sechs Monate und bei einem Regelinsolvenzverfahren etwa ein bis zwei Wochen in Anspruch.
Die bei natürlichen Personen einzuhaltende Wohlverhaltensphase stellt gerade im Privatinsolvenzverfahren den längsten Abschnitt dar. Im Regelfall dauert diese Phase drei Jahre.