Die Zustimmungsersetzung gemäß § 309 InsO bietet eine Möglichkeit, das unnötige Scheitern eines außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplans zu verhindern. Manchmal reicht es schon, dass nur ein einzelner Gläubiger eine Einwendung gegen den Schuldenbereinigungsplan erhebt und schon scheitert der außergerichtliche Schuldenbereinigungsplan. Bevor in diesem Fall das vereinfachte Insolvenzverfahren eingeleitet wird, kann mithilfe einer Zustimmungsersetzung eine gerichtliche Schuldenbereinigung durchgeführt werden.
Laut Zustimmungsersetzung gemäß § 309 können der Schuldner selbst oder einer der Gläubiger beim Insolvenzgericht einen Antrag auf Zustimmungsersetzung stellen.
Inhaltsübersicht
Für eine Zustimmungsersetzung sind folgende Voraussetzungen notwendig:
- Das Scheitern des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplans wurde von einer geeigneten Stelle, wie zum Beispiel einem Schuldnerberater, bescheinigt und die Gründe für das Scheitern des Planes wurden benannt.
- Die Durchführung eines gerichtlichen Einigungsversuchs auf der Basis des Schuldenbereinigungsplans verspricht Aussicht auf Erfolg.
- Die so genannte „Doppelte Mehrheit“ kommt zustande. D.h. mehr als die Hälfte der benannten Gläubiger hat dem Plan zugestimmt und die Summe der Ansprüche der zustimmenden Gläubiger beträgt mehr als die Hälfte der Summe der Ansprüche der benannten Gläubiger.
- Der Gläubiger, der Einwendungen erhebt, wird angemessen beteiligt und ist gegenüber den anderen Gläubigern im Schuldenbereinigungsplan nicht benachteiligt.
- Für den entsprechenden Gläubiger entstehen keine wirtschaftlichen Nachteile, wenn statt eines Insolvenzverfahrens ein Schuldenbereinigungsplan durchgeführt wird.
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, stehen die Chancen gut, dass das Insolvenzgericht eine Zustimmungsersetzung erteilt und damit die Einwendungen eines Gläubigers gegen den Schuldenbereinigungsplan aufhebt. Nur wenn der Gläubiger gute und glaubhafte Gründe dagegen vorbringt, kann seine Zustimmung nicht ersetzt werden. Auch kann eine Zustimmungsersetzung nicht erteilt werden, wenn er Zweifel an den Forderungen des Schuldners nachweisen kann.
Um die Erfolgschancen eines außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplans zu erhöhen, ist es das Beste, von vornherein einen gründlich ausgearbeiteten Plan vorzulegen. Ein Schuldnerberater hilft Ihnen bei der Gestaltung des Planes und gewährleistet ein geringes Risiko des Scheiterns. Doch auch wenn der eine oder andere Gläubiger sich als störrisch erweist und Einwände erhebt, kann mit einer sorgfältigen Gestaltung das endgültige Scheitern mithilfe der Zustimmungsersetzung vermieden werden.
Worauf Sie bei der Erstellung eines außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplanes, auch im Hinblick auf eine mögliche Zustimmungsersetzung, achten müssen, erfahren Sie hier (bitte klicken).
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