Tino Richter

Schuldnerberatung

TINO RICHTER

Zustimmungs­ersetzung: Damit der Schuldenbe­reinigungsplan gelingt!

Die Zustimmungsersetzung gemäß § 309 InsO bietet eine Möglichkeit, das unnötige Scheitern eines außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplans zu verhindern. Manchmal reicht es schon, dass nur ein einzelner Gläubiger eine Einwendung gegen den Schuldenbereinigungsplan erhebt und schon scheitert der außergerichtliche Schuldenbereinigungsplan. Bevor in diesem Fall das vereinfachte Insolvenzverfahren eingeleitet wird, kann mithilfe einer Zustimmungsersetzung eine gerichtliche Schuldenbereinigung durchgeführt werden.

Laut Zustimmungsersetzung gemäß § 309 können der Schuldner selbst oder einer der Gläubiger beim Insolvenzgericht einen Antrag auf Zustimmungsersetzung stellen.

Inhaltsübersicht

Für eine Zustimmungs­ersetzung sind folgende Voraussetzungen notwendig:

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, stehen die Chancen gut, dass das Insolvenzgericht eine Zustimmungsersetzung erteilt und damit die Einwendungen eines Gläubigers gegen den Schuldenbereinigungsplan aufhebt. Nur wenn der Gläubiger gute und glaubhafte Gründe dagegen vorbringt, kann seine Zustimmung nicht ersetzt werden. Auch kann eine Zustimmungsersetzung nicht erteilt werden, wenn er Zweifel an den Forderungen des Schuldners nachweisen kann.

Um die Erfolgschancen eines außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplans zu erhöhen, ist es das Beste, von vornherein einen gründlich ausgearbeiteten Plan vorzulegen. Ein Schuldnerberater hilft Ihnen bei der Gestaltung des Planes und gewährleistet ein geringes Risiko des Scheiterns. Doch auch wenn der eine oder andere Gläubiger sich als störrisch erweist und Einwände erhebt, kann mit einer sorgfältigen Gestaltung das endgültige Scheitern mithilfe der Zustimmungsersetzung vermieden werden.

Worauf Sie bei der Erstellung eines außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplanes, auch im Hinblick auf eine mögliche Zustimmungsersetzung, achten müssen, erfahren Sie hier (bitte klicken).

Vereinbaren Sie einen Termin über unsere Online-Terminbuchung.

Bildquellennachweis: © Brian Jackson – fotolia.com

War dieser Artikel hilfreich für Sie?
Blogartikel teilen :

WhatsApp
Email
Facebook

Diese Informationen könnten Sie vielleicht auch interessieren:

Versagung der Restschuld­befreiung

Zunächst mal geht es bei der Restschuldbefreiung darum, dass Schuldner die Möglichkeit haben, nach einigen Jahren von ihren Schulden befreit zu werden. Nach einer Wohlverhaltensperiode können Schuldner in Deutschland schuldenfrei werden. Geregelt ist die Restschuldbefreiung im achten Teil

weiter lesen

Für Sie da:

Tino Richter

Kostenlose Erstberatung

Oder schreiben Sie eine Nachricht an:

P-Konto Bescheinigung beantragen

In nur wenigen Schritten online

Testen Sie mit unserem Pfändungsrechner, wie viel Sie von Ihrem Einkommen behalten dürfen.

Haftungsausschluss: Unsere Rechner werden mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit der Ergebnisse können wir jedoch keine Gewähr übernehmen.

Kontakt

Tino Richter – Schuldnerberater
Staatlich annerkante Stelle gem. § 305 InsO

Eduard-Schmid-Str. 34, 81541 München

TOP BEWERTET

Erfahrungen & Bewertungen zu Schuldnerberatung Richter