Was bedeutet Zwangsvollstreckung und was sind Zwangsvollstreckungsmittel? Kommt ein Schuldner seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, obwohl er schon eine Mahnung bekommen hat, muss sich der Gläubiger nicht damit abfinden.
Hat er einen gerichtlich vollstreckbaren Titel in der Tasche, kann er seinen Anspruch zwangsweise durchsetzen.
Am bekanntesten ist wohl der Vollstreckungsbescheid als vollstreckbarer Titel. Dieser wird über ein gerichtliches Mahnverfahren erwirkt. Es gibt aber noch weitere vollstreckbare Titel:
Gerichtsurteile, Vergleiche, Beschlüsse über Unterhaltefestsetzung, Beschlüsse über Kostenfestsetzung, aber auch notarielle Urkunden können eine Zwangsvollstreckung nach sich ziehen.
Inhaltsübersicht
Was macht der Gläubiger mit einer Vermögensauskunft?
Mit einer Vermögensauskunft kann der Gläubiger zunächst in Erfahrung bringen, ob es beim Schuldner überhaupt etwas zu pfänden gibt. Er muss dafür einen gesonderten Auftrag erteilen. Der Schuldner hat dann die Verpflichtung, über alle Vermögensgegenstände Auskunft zu geben.
Die negative Vermögensauskunft ist für einen Schuldner unangenehm. Sie kann ihn noch weiter belasten, denn ihm droht ein negativer Eintrag bei der Schufa.
Zwangsvollstreckungsmittel: Was macht der Gerichtsvollzieher?
Nach einem Aberglauben soll man Geld in der Tasche haben, wenn man im Frühling oder Frühsommer den ersten Kuckuck rufen hört. Wird die Geldbörse dann gleichzeitig geschüttelt, soll sich in dem Jahr ein Geldsegen einstellen. Das kann aber auch anders gehen, nämlich dann, wenn der Gerichtsvollzieher mit seinem berühmten Kuckuck vor der Haustür steht.
Der Gerichtsvollzieher ist ein staatliches Vollstreckungsorgan, der für den Gläubiger die Zwangsvollstreckung ausführt.
Er ist praktisch dessen verlängerter Arm. Der Gerichtsvollzieher prüft das beim Schuldner vorhandene sogenannte bewegliche Vermögen.
Ist etwas von Wert dabei, wie etwa eine Uhr, Schmuck oder Antiquitäten, werden diese Gegenstände mit dem berüchtigten Kuckuck versehen.
Das bedeutet, dass der Gerichtsvollzieher diese mit einem Pfandsiegel beklebt und sie dann zwangsversteigert werden. Den Erlös geht an den bzw. die Gläubiger.
Aber: Der Gerichtsvollzieher darf nicht alles pfänden. Alles, was der Schuldner für seine wirtschaftliche Existenz benötigt, darf er behalten. Dinge für eine angemessene Lebensführung sind u.a. der Computer, das Bett, die Kleidung oder Gegenstände die er braucht, um seinen Beruf auszuüben.
Was ist eine Austauschpfändung?
Der Gerichtsvollzieher kann als Zwangsvollstreckungsmittel einen wertvollen unpfändbaren Gegenstand beim Schuldner beschlagnahmen, um ihn dann durch einen Gegenstand mit geringerem Wert zu ersetzen. In Frage kommen hier z.B. teure Fernseher oder Armbanduhren. Der werthafte Gegenstand wird versteigert und der Schuldner behält die ausgetauschte Sache.
Ist eine Pfändung in Grundbesitz möglich?
Die Pfändung kann auch in unbewegliches Vermögen vollsteckt werden. Dafür muss der Schuldner Grundbesitz haben, also Grundstücks- oder Wohneigentum. Die Pfändung in Grundbesitz nennt man Zwangsversteigerung. Es kommt zu einer öffentlichen Versteigerung.
Wie bestimmt sich der Wert der Immobilie? Der sogenannte Verkehrswert wird vom Vollstreckungsgericht festgesetzt. Dieses bestimmt auch den Termin der öffentlichen Versteigerung.
Die Teilnehmer der Versteigerung müssen Mindestgebotsgrenzen einhalten. So wird der Schuldner davor geschützt, dass das Grundstück nicht weit unter Wert versteigert wird. Wer den Zuschlag vom Gericht bekommt und die Immobilie ersteigert, wird sofort zum neuen Eigentümer.
Was ist eine Kontopfändung?
Bei der Kontopfändung wird die Bank des Schuldners beteiligt. Der Gläubiger muss beim Gericht einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beantragen. Sobald das Geldinstitut diesen in den Händen hat, werden Bankguthaben des Schuldners beschlagnahmt – aktuelle, aber auch künftige. Der Gläubiger muss jetzt vier Wochen abwarten, dann erhält er den beschlagnahmten Betrag.
Für den Schuldner ist die Kontopfändung besonders bitter: Die Bank zieht seine EC-Karte ein. Außerdem werden keine Daueraufträge und Lastschriften ausgeführt. Daher werden z.B. auch keine laufenden Kosten wie Miete oder Strom abgebucht. Es drohen also weitreichende Konsequenzen.
Was passiert bei der Lohnpfändung?
Besonders unangenehm für einen Schuldner ist die Lohnpfändung, denn die Verschuldung wird dann beim Arbeitgeber offengelegt. Das Zwangsvollstreckungsmittel “Lohnpfändung” zapft direkt die Einkommensquelle des Schuldners an. Erhält der Arbeitgeber den Pfändungsbeschluss, muss er den pfändbaren Teil des Lohns direkt an den Gläubiger zahlen.
Der Gläubiger hat ein sogenanntes Pfändungspfandrecht an der Lohnforderung des Arbeitnehmers. Aber auch hier ist der Arbeitnehmer wenigsten ein bisschen geschützt: Denn ihm muss ein existenzsicherndes Einkommensminimum verbleiben.
Pfändung anderer Vermögensrechte
Vollstreckt werden kann auch in das, was der Schuldner noch nicht hat, sondern erst bekommt. Es können also anderer Vermögensrechte gepfändet werden, etwa in Renten- oder Lebensversicherungen, oder z.B. das Auto, das über einen Kredit finanziert wird.
Wie kann eine Schuldnerberatung helfen?
Eine Schuldnerberatung kann viele Maßnahmen in die Wege leiten, die dem Schuldner im Falle der Vollstreckung eine echte Hilfe sind. Der Profi hat außerdem gute Tipps für Notfälle parat. Ob diese Möglichkeiten für den jeweiligen Schuldner die richtigen sind, werden in einem Gespräch geklärt.
Ein Beispiel ist das Pfändungsschutzkonto. Jedes bestehende Girokonto kann in ein solches umgewandelt werden oder man richtet gleich ein neues P-Konto ein. Das Besondere an diesem Konto ist, dass der Geldeingang bis zur Pfändungsfreigrenze vor dem Zugriff der Gläubiger geschützt ist. Trotz einer Kontopfändung kann der Schuldner in Höhe der geschützten Freibeträge voll auf dieses Konto zugreifen und damit arbeiten. Das sichert die Existenz.
Außerdem kann weiß eine Schuldnerberatung, wie man sich am besten verhält, wenn der Gerichtsvollzieher kommt oder ob man mit einem Widerspruch gegen gerichtliche Mahnbescheide nur zusätzliche Kosten produziert, ohne dass sich dies für den Schuldner im Endeffekt auszahlt.
FAQ
Kommt ein Schuldner seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, obwohl er schon eine Mahnung bekommen hat, muss sich der Gläubiger nicht damit abfinden. Hat er einen gerichtlich vollstreckbaren Titel in der Tasche, kann er seinen Anspruch zwangsweise, durch sogenannte Zwangsvollstreckungsmittel durchsetzen.
Der Gerichtsvollzieher ist ein staatliches Vollstreckungsorgan, der für den Gläubiger die Zwangsvollstreckung ausführt. Er ist praktisch dessen verlängerter Arm und prüft das beim Schuldner vorhandene sogenannte bewegliche Vermögen darauf, was davon gepfändet und zu Gunsten des Gläubigers versteigert werden kann.
Der Gerichtsvollzieher kann als Zwangsvollstreckungsmittel einen wertvollen unpfändbaren Gegenstand beim Schuldner beschlagnahmen, um ihn dann durch einen Gegenstand mit geringerem Wert zu ersetzen.
Alles, was der Schuldner für seine wirtschaftliche Existenz benötigt, darf er behalten.
Dafür muss der Schuldner Grundbesitz haben, also Grundstücks- oder Wohneigentum. Die Pfändung in Grundbesitz nennt man Zwangsversteigerung. Der sogenannte Verkehrswert wird vom Vollstreckungsgericht festgesetzt. Dieses bestimmt auch den Termin der öffentlichen Versteigerung.