Schuldenfrei nach nur 3 Jahren
Für Selbständige gibt es das Regelinsolvenzverfahren, das Selbständigen und Freiberuflern die Möglichkeit eröffnet, sich innerhalb von 3 Jahren von ihren Schulden zu befreien! Die selbständige Tätigkeit muß dabei nicht zwingend aufgegeben werden!
Auch wenn es möglich ist, das Regelinsolvenzverfahren selbst zu betreiben, raten wir eindringlich davon ab. Wir sind gerne mit Rat und Tat an Ihrer Seite und unterstützen Sie am Weg in eine erfolgreiche Entschuldung.
Gut zu wissen: Sobald das Verfahren in Gang gesetzt wird, erhalten Sie einen umfassenden Pfändungsschutz. Ab diesem Zeitpunkt sind Sie nicht mehr verpflichtet, auf Schreiben Ihrer (ehemaligen) Gläubiger zu reagieren. Des Weiteren darf der Gerichtsvollzieher keine weiteren Pfändungen mehr vornehmen. Mit unserer professionellen Unterstützung können Sie sich auf den Neuanfang konzentrieren, während wir uns um die rechtlichen Aspekte Ihrer Insolvenz kümmern. Kontaktieren Sie uns noch heute, um Ihre finanzielle Situation zu verbessern und Ihre Schulden erfolgreich zu bewältigen.