Ihre Schuldnerberatung München – Tino Richter https://www.schuldnerberatung-richter.de/ Mon, 16 Jun 2025 08:29:56 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.3.7 https://www.schuldnerberatung-richter.de/wp-content/uploads/2023/03/schuldnerberatung-richter-logo-icon-150x150.png Ihre Schuldnerberatung München – Tino Richter https://www.schuldnerberatung-richter.de/ 32 32 Freigabe- bzw. Anpassungs­antrag: Die 3 wichtigsten Fakten! https://www.schuldnerberatung-richter.de/anpassungsantrag/ Mon, 06 Mar 2023 10:57:11 +0000 http://www.schuldnerberatung-richter.de/?p=4876 Was kann ich unternehmen, wenn mein Gehalt schon gepfändet ist und gleichzeitig mein Konto, der gesetzliche Freibetrag auf dem P-Konto jedoch niedriger ist als die pfandfreien Beträge meines Gehalts? Nicht selten kommt es vor, dass der Gläubiger gleichzeitig das Gehalt und das Konto pfändet. Aufgrund der unterhaltsberechtigten Personen, der Gehaltshöhe und der dadurch unterschiedlichen pfandfreien […]

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Was kann ich unternehmen, wenn mein Gehalt schon gepfändet ist und gleichzeitig mein Konto, der gesetzliche Freibetrag auf dem P-Konto jedoch niedriger ist als die pfandfreien Beträge meines Gehalts?

Nicht selten kommt es vor, dass der Gläubiger gleichzeitig das Gehalt und das Konto pfändet. Aufgrund der unterhaltsberechtigten Personen, der Gehaltshöhe und der dadurch unterschiedlichen pfandfreien Beträge kommt es oft dazu, dass der gesetzliche P-Kontobetrag nicht ausreicht, um über sämtliche pfandfreien Beträge verfügen zu können. Hier hilft der Anpassungsantrag.

Inhaltsübersicht

Anpassungsantrag beim Zwangsvoll­streckungsgericht

Hier ist ein Anpassungsantrag beim Zwangsvollstreckungsgericht unverzichtbar. Zuständig ist immer das Amtsgericht, welches den entsprechenden Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erlassen hat. Auch muss ein solcher Antrag unter dem Aktenzeichen des Pfändung- und Überweisungsbeschlusses eingereicht werden.

Sie können allgemein beantragen, dass sämtliche Auszahlungen vom Arbeitgeber freizugeben sind, sofern das Gehalt gepfändet wurde.

Man muss dem Gericht mit dem Antrag nachweisen, dass das betreffende Konto ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) ist. Anhand der Lohnbescheinigung muss man nachweisen, dass pfändbare Beträge abgezogen werden.

Der Gläubiger wird in einem solchen Fall immer gehört und hat eine Stellungnahmemöglichkeit. Jedoch kann ein Gläubiger selten etwas vorbringen, was den Beschluss des Gerichts verhindert.

Die gesetzliche Grundlage ist hier der Gleichbehandlungsgrundsatz. Man darf Sie nicht schlechter stellen als ein anderer Schuldner, welcher sein Gehalt bar ausbezahlt bekommt.

Der Anpassungsantrag entschärft Ihre finanzielle Notlage. Wir helfen Ihnen weiter.

Anpassungsantrag im Insolvenzverfahren

Dasselbe gilt in einem Insolvenzverfahren. Hier ist bereits mit Antragseinreichung darauf zu achten, dass der Schuldner ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) einrichtet, bevor das Insolvenzverfahren eröffnet wird.

Das ist wichtig, da der Insolvenzverwalter auch dieses Konto in Beschlag nimmt und in der Regel erst ab der Wohlverhaltensphase wieder freigibt.

Bereits bei Antragstellung achtet eine seriöse Schuldnerberatung gerade darauf und klärt Sie umfassend über Ihre Möglichkeiten auf, sofern der gesetzliche Freibetrag auf dem P-Konto niedriger ist, als die Auszahlung Ihres Gehalts.

Anpassungsantrag im Insolvenzgericht

Hier sollten Sie gleich nach Erhalt der ersten Lohnbescheinigung mit den pfändbaren Beträgen ein Anpassungsantrag beim Insolvenzgericht stellen.

Der Antrag unterscheidet sich nicht von dem Antrag beim Zwangsvollstreckungsgericht. Die gesetzliche Grundlage ist auch gleich. Lediglich aufgrund des eröffneten Insolvenzverfahrens ist eben das Insolvenzgericht zuständig und nicht das Zwangsvollstreckungsgericht.

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Pfändungstabelle 2024 bis 2025 und 2025 bis 2026: Aktuelle Informationen und Pfändungs­freigrenzen! https://www.schuldnerberatung-richter.de/aktuelle-pfaendungstabelle/ Mon, 06 Mar 2023 08:32:29 +0000 http://www.schuldnerberatung-richter.de/?p=4908 Damit Schuldner in Deutschland ihren Gläubigern nicht rechtlos gegenüberstehen, werden Sie durch einige Maßnahmen und Werkzeuge geschützt. Die Pfändungstabelle ist eines dieser Mittel. Inhaltsübersicht Pfändungsfreigrenzen 2025-2026 (Gültig ab 01.07.2025): Hier finden Sie die künftig und bis zum 30.06.2026 gültige Pfändungstabelle 2025-2026. In dieser Fassung ist sie bis zum 30. Juni 2026 gültig und wird zum […]

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Damit Schuldner in Deutschland ihren Gläubigern nicht rechtlos gegenüberstehen, werden Sie durch einige Maßnahmen und Werkzeuge geschützt. Die Pfändungstabelle ist eines dieser Mittel.

Inhaltsübersicht

Pfändungsfreigrenzen 2025-2026 (Gültig ab 01.07.2025):

Hier finden Sie die künftig und bis zum 30.06.2026 gültige Pfändungstabelle 2025-2026.

In dieser Fassung ist sie bis zum 30. Juni 2026 gültig und wird zum 1. Juli 2026 erneut angepasst.

Diese Tabelle fußt auf der Grundlage des § 850c der Zivilprozessordnung. Aus der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung vom 20.03.2023 ergeben sich jene Beträge, die ab 1.7.2025 gültig sind.

Pfändungsfreigrenzen 2024-2025 (Gültig ab 01.07.2024):

Hier finden Sie die bis zum 30.06.2025 gültige Pfändungstabelle 2024-2025.

In dieser Fassung ist sie bis zum 30. Juni 2025 gültig und wird zum 1. Juli 2025 erneut angepasst.

Diese Tabelle fußt auf der Grundlage des § 850c der Zivilprozessordnung. Aus der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung vom 20.03.2023 ergeben sich jene Beträge, die ab 1.7.2024 gültig sind.

Pfändungsfreigrenzen 2023-2024 (Gültig ab 01.07.2023): Das hat sich geändert

Der aktuellen Pfändungstabelle 2023-2024 entnehmen Sie im Vergleich zur alten Tabelle erhöhte Pfändungsfreigrenzen:

Hier finden Sie die aktuelle und bis zum 30.06.2024 gültige Pfändungstabelle 2023-2024.

Ich berate Sie umfassend, was nun zu tun ist. Gerne beantworte ich auch weitere Fragen zur Pfändungstabelle 2023-2024.

In dieser Fassung ist sie bis zum 30. Juni 2024 gültig und wird zum 1. Juli 2024 erneut angepasst.

Diese Tabelle fußt auf der Grundlage des § 850c der Zivilprozessordnung. Aus der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung vom 20.03.2023 ergeben sich jene Beträge, die ab 1.7.2023 gültig sind.

Die Pfändungstabelle 2022-2023 (gültig ab 1.7.2022)

Alle ab dem 01.07.2022 geltenden Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen finden Sie zusammengefasst in einer Tabelle. Die Daten der Pfändungstabelle werden aufgeschlüsselt in

Hier finden Sie die bis zum 30.06.2023 gültige Pfändungstabelle 2022-2023.

Diese Tabelle fußt auf der Grundlage des § 850c der Zivilprozessordnung. Aus der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung vom 25.05.2022 ergeben sich jene Beträge, die ab 1.7.2022 gültig sind.

Wenn Ihnen die Schulden über den Kopf wachsen und Sie Hilfe brauchen, vereinbaren Sie einen Termin über unsere Online-Terminbuchung.

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Schulden loswerden: Unsere 10 besten Tipps für Sie! https://www.schuldnerberatung-richter.de/schulden-loswerden/ Sun, 05 Mar 2023 15:15:56 +0000 http://www.schuldnerberatung-richter.de/?p=560 Möchten Sie Ihre Schulden loswerden? Dann wissen Sie wahrscheinlich schon, dass Schulden sehr schnell entstehen können. Jemand wird krank oder plötzlich entlassen und schon können laufende Kredite nicht mehr gezahlt werden. Manchmal sind es auch äußere Faktoren die den Schuldenberg wachsen lassen. Um diesen abzubauen und der Schuldenfalle zu entkommen, gibt es grundsätzlich drei Vorgehensweisen: […]

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Möchten Sie Ihre Schulden loswerden? Dann wissen Sie wahrscheinlich schon, dass Schulden sehr schnell entstehen können.

Jemand wird krank oder plötzlich entlassen und schon können laufende Kredite nicht mehr gezahlt werden. Manchmal sind es auch äußere Faktoren die den Schuldenberg wachsen lassen. Um diesen abzubauen und der Schuldenfalle zu entkommen, gibt es grundsätzlich drei Vorgehensweisen:

Privatinsolvenz anmelden ist für viele Schuldner die letzte Option. Soweit muss es nicht kommen. Auch, wenn die Situation kompliziert erscheint, allein und mit professioneller Unterstützung können Sie viel erreichen!

Inhaltsübersicht

10 Tipps, wie Sie Ihre Schulden loswerden!

Für den Weg raus aus den Schulden, lohnt es sich in jedem Fall zuallererst, sein finanzielles Verhalten zu überprüfen und anzupassen. Mit unseren 10 Tipps werden Sie erfolgreich Ihre Schulden loswerden:

  1. Vorbeugen: Legen Sie stets etwas zur Seite, damit Sie bei Engpässen auf eine finanzielle Reserve zugreifen können.
  2. Überblick bewahren: Erstellen Sie einen Haushaltsplan, in dem Sie Ihre Einnahmen und Ausgaben vermerken. So können Sie Ihre finanzielle Situation regelmäßig überprüfen.
  3. Laufende Kosten verringern: Stellen Sie sich ehrlich folgende Fragen und sortieren Sie aus bzw. stellen Sie sich um:
    – Brauchen Sie wirklich den Pay-TV-Anbieter und den Vertrag mit dem Fitnessstudio?
    – Müssen die Lebensmittel immer Markenprodukte sein oder tut es auch der Discounter für eine Weile?
    – Sind der zweite PKW oder das große Haus mit Garten zwingend notwendig?
    – Wo kann ich evtl. noch Ausgaben einsparen?
    – Vergleiche ich Preise, bspw. beim Tanken oder Lebensmitteleinkauf?
  4. Kredite umschulden: Bei der Bank kann man eine Umschuldung der Kredite beantragen, so dass diese gebündelt werden. Sie zahlen Zinsen dann nur einmal.
  5. Einkommen vermehren: Vielleicht haben Sie ja die Kapazität, einen zweite Erwerbstätigkeit auszuüben?
  6. Rechnungen fristgerecht zahlen: Erhalten Sie eine Rechnung, begleichen Sie diese sofort! Vermeiden Sie verschlossen abgelegte Zahlungsaufforderungen und zahlen Sie fristgerecht, um Mahnkosten auszuschließen.
  7. Ausgaben planen: Spontankäufe haben eines gemeinsam: sie sind nicht überlegt. Vermeiden Sie diese Schuldenfalle und planen Sie Ihre Anschaffungen bedacht und im Voraus.
  8. Verträge Kündigen: Es empfiehlt sich, Verträge nach Abschluss fristgerecht zu kündigen. Wechsel zu anderen Anbietern lohnen sich häufig durch geringere Kosten und Einstiegsprämien.
  9. Keine neuen Schulden machen: Vermeiden Sie neue Schulden und nehmen Sie keine zusätzlichen Kredite auf.
  10. Setzen Sie auf Unterstützung: Bei den ersten Anzeichen von Zahlungsunfähigkeit und bei bestehenden Schulden, lohnt sich die Kontaktaufnahme mit einer Schuldnerberatung.

Es fällt auf den ersten Blick vielleicht nicht leicht, diese Verhaltensänderungen einzusehen. Wenn Sie unsere Tipps jedoch annehmen und umsetzen, können Sie Ihre Schulden abbauen und endlich wieder aufatmen.

Haben Sie schon öfter versucht, Ihre Schulden los zu werden, es ist Ihnen aber nach mehreren Monaten und Jahren immer noch nicht gelungen? Dann empfehlen wir Ihnen die Zusammenarbeit mit einer professionellen Schuldnerberatung.

So entkommen Sie der Schuldenfalle!

Kommunikation ist wichtig, damit Sie die Schulden loswerden

Neben der Änderung des Verhaltens ist vor allem die Kommunikation mit den Gläubigern wichtig.

Viele Schuldner ignorieren Mahnungen so lange, bis der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht. Schulden loswerden geht so aber nicht. Im Gegenteil, das Problem wird größer.

Der Grund für dieses Verhalten liegt häufig an einer Fehleinschätzung: Schuldner scheuen das Gespräch mit Gläubigern, da sie unterschätzen, dass diese in der Regel an einer Lösung interessiert sind.

Schließlich besteht so die Möglichkeit, dass sie zumindest einen Anteil ihres Geldes bekommen. Das Gespräch möglichst früh zu suchen und eine gemeinsame Lösung zu finden, wie etwa eine geringere Ratenzahlung, ist daher besonders wichtig, damit Sie Schulden abbezahlen können.

Auch hier unterstützt Sie im Zweifel ein Schuldnerberater und übernimmt die Kommunikation mit Ihren Gläubigern.

Schulden loswerden mit Hilfe des Gerichts

Scheitern all diese Versuche, Ihre Schulden los zu werden, bleibt als letzte Option die Privatinsolvenz. Die Privatinsolvenz wird beim Insolvenzgericht beantragt, nachdem der außergerichtliche Einigungsversuch mit den Gläubigern gescheitert ist.

Ohne persönlichen Einsatz und Geduld werden Sie nicht Ihre Schulden loswerden können. Begreifen Sie deshalb auch dieses Verfahren als Chance, eine vermeintlich aussichtslose Situation endgültig hinter sich zu lassen.

Lassen Sie sich nicht auf zwielichtige Angebote ein, die eine schnelle und unkomplizierte Abkürzung aus der Schuldenfalle versprechen.

Setzen Sie sich detailliert mit Ihrer finanziellen Situation auseinander, investieren Sie Zeit und Kraft und Ihre Mühe wird sich auszahlen. Am Ende des Tunnels werden Sie mit dem Ausweg aus den Schulden belohnt.

Wenn Sie professionelle Unterstützung oder nähere Informationen benötigen, dann vereinbaren Sie einen Termin über unsere Online-Terminbuchung.

Auch für Ihre individuelle Situation finden wir gemeinsam eine Lösung!

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Schuldenfrei ohne Insolvenz: Wie funktioniert das und was sind die Vorteile? https://www.schuldnerberatung-richter.de/schuldenfrei-ohne-insolvenz/ Sun, 05 Mar 2023 08:08:58 +0000 http://www.schuldnerberatung-richter.de/?p=1116 Wären Sie gerne schuldenfrei ohne Insolvenz? Dann sind Sie nicht allein: Mehr als 7 Millionen Menschen sind in Deutschland überschuldet. Unabhängig davon, ob der Verlust des Arbeitsplatzes, eine Krankheit oder ein unangemessenes Konsumverhalten zu den Schulden geführt hat, die Situation ist für alle Betroffenen belastend. Insbesondere die Sorge vor einer möglichen Insolvenz ist in der […]

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Wären Sie gerne schuldenfrei ohne Insolvenz? Dann sind Sie nicht allein:

Mehr als 7 Millionen Menschen sind in Deutschland überschuldet. Unabhängig davon, ob der Verlust des Arbeitsplatzes, eine Krankheit oder ein unangemessenes Konsumverhalten zu den Schulden geführt hat, die Situation ist für alle Betroffenen belastend.

Insbesondere die Sorge vor einer möglichen Insolvenz ist in der Regel groß. Zwar genießt das Insolvenzverfahren nach wie vor unberechtigterweise einen schlechten Ruf. Allerdings bietet die Schuldensanierung über das Insolvenzverfahren die Möglichkeit, einen finanziellen Neuanfang zu gestalten. Dennoch hat die Schuldenbereinigung ohne das Verfahren sowohl für den Schuldner, als auch für den oder die Gläubiger attraktive Vorteile. Wer seine finanzielle Lage nicht mehr überblicken kann, sollte daher professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.

Schuldnerberater helfen bei einem sogenannten Kassensturz, indem sie die finanzielle Situation analysieren. Das Ziel ist eine erfolgreiche Sanierung der Schulden. Damit dieser Plan in die Realität umgesetzt werden kann, muss mit sämtlichen Gläubigern eine Einigung erzielt werden.

Inhaltsübersicht

Der erste Schritt: Auflistung sämtlicher Gläubiger

Das Ziel lautet Schuldenfrei ohne Insolvenz. Dafür müssen zunächst alle Gläubiger vollständig ermittelt werden.

Idealerweise wird jeder Gläubiger in einer Tabelle mit der entsprechenden Forderung niedergeschrieben.

Eine professionelle Schuldnerberatung wird daher zunächst die Gläubiger auffordern, einen Forderungsverlauf zu erstellen.

Nunmehr können auch Geldforderern bei der Berechnung Fehler unterlaufen.

Daher ist der Forderungsverlauf zunächst auf seine Richtigkeit zu prüfen.Vor allem bei Schulden, die bereits über einen längeren Zeitraum bestehen, könnte mittlerweile eine Verjährung eingetreten sein.

Das gilt insbesondere auch für Kosten und Zinsen, die ebenfalls der Verjährung unterliegen. Selbst bei einer titulierten Forderung verjähren diese innerhalb der regelmäßigen Verjährungsfrist, folglich nach drei Jahren.

Möglicherweise hat der Schuldner bereits eine Teilzahlung veranlasst. Diese muss bei der Forderungsaufstellung selbstverständlich berücksichtigt werden. Die Schwierigkeit bei der Ermittlung sämtlicher Gläubiger besteht regelmäßig darin, dass die eigentlichen Anspruchsberechtigten die Forderung häufig an Inkassounternehmen oder Rechtsanwälte abtreten. Es ist daher nicht immer offensichtlich, wer eigentlich der Gläubiger welcher Forderung ist.

Der Schuldenbe­reinigungsplan

Mit einem detaillierten Schuldenbereinigungsplan besteht für Schuldner die Möglichkeit, eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern zu erzielen. Im Ergebnis wird festgehalten, wie die Schulden zurückgezahlt werden sind.

Der Schuldner kann abhängig von der persönlichen Leistungsfähigkeit wählen, ob eine Raten- oder eine Einmalzahlung vereinbart werden soll. Die Einmalzahlung hat den Vorteil, dass Gläubiger häufig auf einen Teil der Forderungen verzichten werden. Sie erhalten die ausstehende Zahlung, ohne dass sie künftig weiterhin in Ungewissheit leben müssen.

Mithilfe eines Schuldenbereinigungsplans können zwischen 20 % bis zu 80 % der Schulden eingespart werden. Ein entscheidender Faktor ist sicherlich die Gläubigeranzahl sowie die Höhe der Verbindlichkeiten. Die berufliche Situation, mögliche Unterhaltsverpflichtungen oder auch vorliegende Krankheiten können ebenfalls Einfluss auf die Forderungsrückzahlung haben.

Idealerweise wird den Gläubiger im Rahmen des Sanierungsplans mehr geboten, als sie in einem möglichen Insolvenzverfahren erhalten würden. Die Praxis zeigt, dass sich einige Gläubiger zumindest als schwere Verhandlungspartner erweisen. Das sind vor allem staatliche Einrichtungen, wie zum Beispiel das Finanzamt. Aber auch Krankenkassen können zähe Verhandlungspartner sein.

Schuldenfrei ohne Insolvenz: Die Vorteile

Der wesentliche Vorteil für die Gläubiger besteht darin, dass sie Sicherheit im Hinblick auf die Rückzahlung erhalten. Sie sehen, dass sich der Schuldner mit der Sachlage beschäftigt hat. Er ist bestrebt, eine adäquate Lösung für beide Parteien zu finden. Daher honorieren die meisten Gläubiger solche Bemühungen mit einem zum Teil erheblichen Verbindlichkeitsnachlass.

Für sie ist es schlichtweg besser, überhaupt noch etwas zu erhalten, als unter Umständen leer auszugehen. Vor allem bei der Durchführung eines Insolvenzverfahrens ist der Ausgang oftmals nicht mehr kalkulierbar. Um dieser finanziellen Unsicherheit zu entgehen und das Verfahren zu einem Abschluss zu bringen, Stimmen die meisten einer außergerichtlichen Einigung zu.

Für den Schuldner hat das außergerichtliche Verfahren den Vorteil, dass er die negativen Seiten eines Insolvenzverfahrens vermeidet. Insbesondere die Negativeinträge, wie zum Beispiel bei der SCHUFA oder in einem Schuldnerverzeichnis, können mitunter für die Zukunft nachteilig sein.

Ein weiterer Vorteil ist die Absicherung der finanziellen Selbstständigkeit. Im Falle einer Privat- oder Regelinsolvenz wird gerade der wirtschaftliche Handlungsspielraum von Dritten übernommen.

Zudem ist eine außergerichtliche Einigung ohne die Durchführung eines Insolvenzverfahrens gewissermaßen Balsam für den Seelenfrieden. Denn die eingehenden Mahnungen, Drohungen sowie Vollstreckungsversuche werden künftig vom Gläubiger nicht mehr in die Wege geleitet.

Wenn auch Sie schuldenfrei ohne Insolvenz sein möchten, dann vereinbaren Sie einen Termin über unsere Online-Terminbuchung. Wir helfen Ihnen gerne!

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Lohnpfändung – Das müssen Arbeitnehmer mit Schulden wissen https://www.schuldnerberatung-richter.de/lohnpfaendung/ Sat, 04 Mar 2023 09:18:01 +0000 http://www.schuldnerberatung-richter.de/?p=1145 Die Lohnpfändung ist in der Zivilprozessordnung geregelt und vergleichbar mit einer Zwangsvollstreckung. Verfügt ein Gläubiger über einen vollstreckbaren Titel in Form eines Urteils oder eines Vollstreckungsbescheids, kann er sich direkt an Ihren Arbeitgeber wenden, wenn Sie die ausstehenden Forderungen nicht mehr begleichen können. Der Arbeitgeber tritt als Drittschuldner in das Schuldverhältnis ein. Wenn Sie Schulden […]

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Die Lohnpfändung ist in der Zivilprozessordnung geregelt und vergleichbar mit einer Zwangsvollstreckung.

Verfügt ein Gläubiger über einen vollstreckbaren Titel in Form eines Urteils oder eines Vollstreckungsbescheids, kann er sich direkt an Ihren Arbeitgeber wenden, wenn Sie die ausstehenden Forderungen nicht mehr begleichen können. Der Arbeitgeber tritt als Drittschuldner in das Schuldverhältnis ein.

Wenn Sie Schulden haben und die Forderungen Ihrer Gläubiger nicht mehr bedienen können, kann es also zu einer Lohnpfändung kommen. Doch keine Angst: Ganz gleich, wie hoch die Schulden ausfallen, es besteht niemals die Gefahr, dass das gesamte Einkommen gepfändet wird! Denn jeder Schuldner muss seinen Lebensunterhalt weiterhin bestreiten und seinen Verpflichtungen wie Miet- und Unterhaltszahlungen nachkommen können. Erfahren Sie hier alles, was Sie zum Thema Lohnpfändung, Pfändungstabelle und Kontopfändung wissen müssen.

Inhaltsübersicht

Wer bekommt was bei einer Lohnpfändung?

Haben mehrere Gläubiger Forderungen gegen Sie, gilt ein ganz einfaches Prinzip: „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“. Diese Regel bedeutet, dass der Gläubiger, dessen Pfändungsbeschluss zuerst zugestellt wird, das Anrecht auf den gesamten pfändbaren Einkommensanteil des Schuldners hat.

Erst, wenn die Forderungen des ersten Gläubigers komplett beglichen sind, rückt der nächste Gläubiger nach und hat nun seinerseits ein Vorrecht vor weiteren Gläubigern.

Pfändungsfreigrenzen bestimmen die Lohnpfändung

Schuldner sind in Deutschland nicht rechtlos. Sie sind ihren Gläubigern nicht einfach ausgeliefert. Es gibt eine ganze Reihe von Maßnahmen und Werkzeugen, um sie zu schützen. Eines dieser Werkzeuge ist die sogenannte Pfändungstabelle, die alle zwei Jahre aktualisiert wird.

Die Höhe des Pfändungsbetrages ist von der Höhe des Einkommens und den weiteren Verpflichtungen des Arbeitnehmers, zum Beispiel Unterhaltungszahlungen, abhängig.

Es wäre ungerecht, wenn ein Schuldner mit einem monatlichen Nettoeinkommen von 1.200 Euro denselben Betrag an den Gläubiger leisten müsste wie ein Schuldner mit einem Einkommen von 3.000 Euro pro Monat. Daher werden die Pfändungsbeträge gestaffelt, um den Betroffenen finanziell nicht zu überfordern.

Mit Hilfe der Pfändungstabelle ermittelt die Zivilprozessordnung, in welcher Höhe der Lohn des Arbeitnehmers pfändbar ist. Bei Verpflichtungen gegenüber unterhaltspflichtigen Personen erhöht sich der Pfändungsfreibeitrag.

Bestimmte Teile des Einkommens wie Gefahrenzulagen, Urlaubsgeld und Spesen sind von der Pfändung ausgenommen.
Auch Abfindungssummen sind teilweise vor der Pfändung geschützt. In diesem Fall tritt der Pfändungsschutz allerdings nicht automatisch ein, sondern muss gemäß § 850 ZPO bei Gericht beantragt werden.

Was ist die Pfändungstabelle?

In der Pfändungstabelle ist festgelegt, wie viel ein Schuldner von seinem Netto-Einkommen im Falle einer Pfändung behalten darf und wieviel gepfändet wird.

Dabei gilt grundsätzlich, dass dem Schuldner das Existenzminimum bleiben muss. Unter dem Existenzminimum versteht man den Geldbetrag, der notwendig ist, um Leben zu können. Anders ausgedrückt: Unter das Existenzminimum fallen die Kosten für

Es soll damit sichergestellt werden, dass ein Schuldner in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt auf bescheidenem Niveau selbst bestreiten zu können. Vor diesem Hintergrund ist klar, dass ein Gläubiger auf das Existenzminimum keinen Zugriff hat.

Jedes Einkommen, das unterhalb der Pfändungsfreigrenze liegt, gilt als Pfändungsfreibetrag und wird nicht gepfändet. Die Pfändungsfreigrenze wird vom Gesetzgeber festgelegt und wird fortlaufend den steigenden Lebenshaltungskosten angepasst. Jedes Einkommen, das oberhalb der Pfändungsfreigrenze liegt, das so genannte Mehreinkommen, wird zwischen dem Schuldner und seinen Gläubigern aufgeteilt.

Somit werden Monat für Monat Schulden abbezahlt. Gleichzeitig wird dem Schuldner ein Anreiz gegeben, sich um eine Erhöhung seines Einkommens zu bemühen.

Wenn das monatliche Gehalt jedoch eine gesetzlich vorgegebene Grenze übersteigt, ist dieser Mehrbetrag voll pfändbar.

Benötigen Sie weitergehende Beratung zur Pfändungstabelle? Vereinbaren Sie einen Termin über unsere Online-Terminbuchung.

Netto-Einkommen und Unterhaltspflicht in der Pfändungstabelle

Die zwei ausschlaggebenden Kriterien für die Berechnung der Pfändungsfreigrenze gemäß Pfändungstabelle sind das Netto-Einkommen und die Anzahl der unterhaltspflichtigen Angehörigen.

1. Das Netto-Einkommen

Wie viel der Schuldner von seinem Einkommen behalten darf, hängt in erster Linie davon ab, wie viel verdient bzw. als ausgezahlt bekommt. Zum Netto-Einkommen zählen:

In der Berechnung wird dabei nicht das gesamte Netto-Einkommen einbezogen, sondern das bereinigte Netto-Einkommen. Das bedeutet, dass vom monatlichen Netto-Einkommen folgende Zahlungen ganz oder zum Teil abgezogen werden:

Manche Einkommensbestandteile können nicht gepfändet werden. Dazu gehören:

2. Die Unterhaltspflicht

Neben dem Netto-Einkommen ist auch die Anzahl der Personen, für die der Schuldner Unterhalt zahlt, ausschlaggebend für die Höhe des pfändbaren Einkommens. Mit jeder unterhaltspflichtigen Person steigt die Pfändungsfreigrenze gemäß Pfändungstabelle. Zu den unterhaltspflichtigen Personen gehören

Die Unterhaltspflicht wird jedoch nur berücksichtigt, wenn auch tatsächlich Unterhalt gezahlt wird. Das muss der Schuldner im Zweifelsfall nachweisen.

Auch diese unterhaltsberechtigten Personen müssen wie alle anderen Gläubiger abwarten, bis ihre Forderungen an die Reihe kommen.

Allerdings besteht in diesem Fall ein geringerer Pfändungsschutz als bei regulären Gläubigern. Unterhaltsberechtigte Personen brauchen einen speziellen Vollstreckungsbeschluss, um Zahlungen aus dem unpfändbaren Einkommensanteil des Schuldners zu erhalten.

In diesem Fall müssen Sie sich mit wesentlich weniger Einkommen begnügen, denn der Pfändungsbetrag wird nicht auf der Grundlage der Pfändungstabelle, sondern individuell festgelegt.

3. Warum wird die Pfändungstabelle regelmäßig aktualisiert?

Die Lebenshaltungskosten steigen bekanntlich von Jahr zu Jahr an. Damit muss zwangsläufig auch der Betrag steigen, den man benötigt, um sein Existenzminimum bestreiten zu können.

Aus diesem Grund wird die Pfändungstabelle alle zwei Jahre aktualisiert. Meistens geschieht das zur Mitte des Jahres hin.

Diese Aktualisierung bedeutet nichts anderes, als das die jeweilige Pfändungsfreigrenze ansteigt. Gemäß den gestiegenen Lebenshaltungskosten darf man als Schuldner dann etwas mehr von seinem Nettoeinkommen behalten.

4. Wie liest man die Pfändungstabelle?

Ausgangspunkt ist stets das Netto-Einkommen. Gleich in der ersten Spalte der Pfändungstabelle ist eine lange Auflistung möglicher Netto-Einnahmen bis zu einer bestimmten Höchstgrenze zu finden. Verschiedene Einkommensgrößen sind zu einzelnen Gruppen zusammengefasst. Man sucht sich einfach die Gruppe in der Spalte aus, in die das eigene Netto-Einkommen fällt.

Die weiteren Spalten der Tabelle unterscheiden dann, ob man unterhaltspflichtig ist und wenn ja, für wie viele Personen. Um die für sich passende Spalte zu finden, sieht man sich einfach die Kopfzeile an und sucht die richtige Anzahl an unterhaltspflichtigen Personen.

Hat man diese gefunden, geht man von der Kopfzeile einfach hinunter bis zu der Zeile mit dem Netto-Einkommen und kann dann genau ablesen, wie viel gepfändet werden darf. Es ist wirklich ganz einfach.

Kann Weihnachtsgeld gepfändet werden?

Diese Frage stellen sich regelmäßig Schuldner kurz vor den Feiertagen. Vor nicht allzu langer Zeit war die Pfändung von Weihnachtsgeld noch möglich, doch nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 23. August 2017, Az: 10 AZR 859/16, ist die Sache eindeutig:

Nacht- Sonn- und Feiertagszulagen – und somit auch das Weihnachtsgeld – sind nicht pfändbar!

Warum ist die Pfändung von Weihnachtsgeld nicht erlaubt?

Begründet wird dies damit, dass unpfändbare Erschwerniszulagen für den Arbeitgeber ein Ausgleich für besonders beschwerliche und anstrengende Tätigkeiten darstellen.

Diese Ausgleichspflicht in Geld hat der Gesetzgeber für die Nachtarbeit vorgeschrieben.

Danach hat der Arbeitgeber für Nachtarbeiten dem Arbeitnehmer entweder einen Ausgleich in Freizeit oder Geld zu gewähren.

Mit dieser Regelung stellt der Gesetzgeber klar: Wer nachts arbeitet, arbeitet unter erschwerten Bedingungen und hat dafür einen Ausgleich verdient.

Aus diesem Grund sind Zulagen, die für Nachtarbeit gezahlt werden, als Erschwerniszulagen zu werten und vom pfändbaren Teil des Einkommens ausgenommen.

Dass Zulagen, die für Sonn- und Feiertagsarbeit gezahlt werden, ebenfalls als Erschwerniszulagen zu werten sind, folgert das Gericht aus der Tatsache, dass Sonn- und Feiertage, also auch Weihnachten, unter besonderem verfassungsrechtlichen Schutz stehen. Diesem Schutzauftrag wird im Arbeitsrecht dadurch Rechnung getragen, dass die Sonn- und Feiertagsruhe grundsätzlich vorgeschrieben ist.

Alleine daraus sei bereits abzuleiten, dass jeder, der entgegen diesem gesetzlichen Gebot dennoch an Sonn- oder Feiertagen arbeiten muss und dafür eine Zulage erhält, diese für die besondere Erschwernis der Arbeit an diesen Tagen erhält. Denn eigentlich dienen diese Tage der Ruhe und Erholung.

Weiterhin pfändbar dagegen bleiben Zuschläge für Samstags- oder Vorfestarbeit. Diese Zulagen dienen nicht dem Ausgleich besonderer Erschwernis, sondern sollen dem Arbeitnehmer lediglich einen Anreiz bieten, an den eher unbeliebten Tagen zu arbeiten oder stellen betriebsinterne motivationsfördernde Maßnahmen dar.

Genau hinschauen bei der Lohnpfändung lohnt sich!

Sollten Sie also Weihnachtsgeld oder andere Zulagen für Nacht-, Sonn- oder Feiertagsarbeit erhalten, gilt es genau zu überprüfen, ob der Gläubiger diese Zulagen bei der Abführung des Pfändungsbetrags ausgenommen hat. Zu diesem Zwecke kann in der Schuldnerberatung Ihr individueller Pfändungsfreibetrag berechnet werden und gegebenenfalls die bereits begonnene Pfändung angefochten werden.

Wichtig ist dabei, dass die Unpfändbarkeit der Zulagen jedem Gläubiger (sollten Sie mehrere haben) einzeln gegenüber geltend gemacht werden muss. Wenn also mehrere Vollstreckungsverfahren gegen Sie in der Lohnpfändung laufen, müssen Sie die Unpfändbarkeit der Zulagen in jedem Verfahren gesondert anzeigen.

Es bleibt zudem festzuhalten, dass das Bundesarbeitsgericht bei der Höhe der unpfändbaren Erschwerniszulagen noch keine abschließende Entscheidung getroffen hat. Das Interesse des Gläubigers daran, seine Forderung einzuziehen, sei in dieser Frage stets zu berücksichtigen.

Wenn die gezahlten Erschwerniszulagen die Höhe der “üblichen Erschwerniszulagen” überschreiten, kann im Einzelfall eine Pfändung dieses über das Normalmaß hinausgehenden Teils zulässig sein. Wie hoch jedoch “übliche Erschwerniszulagen” sind und ab wann damit auch eine Pfändung in diese stattfinden kann, ist aktuell nicht entschieden.

Information an den Arbeitgeber als Drittschuldner

Es ist immer besser, wenn Sie Ihren Arbeitgeber rechtzeitig informieren, als wenn er erst durch den in der Personalabteilung eingehenden Vollstreckungsbescheid von Ihrer Situation erfährt. Die Personalsachbearbeiter müssen alle Schritte in die Wege leiten, damit die Pfändung Ihres Einkommens reibungslos abläuft und die Gläubiger ihr Geld erhalten.

Um den pfändbaren Einkommensanteil zu ermitteln, ziehen die Personalsachbearbeiter nicht nur die Pfändungstabelle heran, sondern auch Ihre Personalakte, aus der alle pfändungsrelevanten Daten wie Steuerklasse und Kinderfreibeträge hervorgehen.

Ihre Mitwirkung sollte umfassend sein, denn der pfändbare Betrag des Einkommens hängt auch von Unterhaltsverpflichtungen ab, die nicht aus Ihrer Personalakte hervorgehen. Hierzu gehören Zahlungsverpflichtungen für pflegebedürftige Eltern, unterhaltsberechtigte Kinder und Ehegatten.

Diese Zahlungsverpflichtungen reduzieren den pfändbaren Teil Ihres Einkommens. Die Überprüfung der Lohnabrechnung ist auf jedem Fall sinnvoll, um festzustellen, ob die Höhe des gepfändeten Einkommens richtig berechnet wurde.

Wichtig: Ihre finanzielle Ausnahmesituation ist kein Kündigungsgrund. Sie sollten Ihren Arbeitgeber rechtzeitig informieren und ihm signalisieren, dass Sie Ihrer Arbeit auch weiterhin motiviert nachgehen und aktiv an der Lösung Ihrer Geldprobleme arbeiten.

Das machen Sie bei einer Kontopfändung

Eine Kontopfändung kann ein Gläubiger beantragen, wenn Sie Ihre Schulden bei ihm nicht bezahlen. Sie können sich aber davor schützen, dass weitere Beträge abgebucht werden, wenn Ihr Einkommen unterhalb der Pfändungsfreigrenze liegt.

Dazu müssen Sie bei Ihrer Bank die Einrichtung eines P-Kontos beantragen. Im nächsten Schritt sollten Sie versuchen, Ihre Schulden abzubauen, wobei wir Ihnen gerne helfen.

Wie kommt es zur Kontopfändung?

Dazu muss er zunächst allerdings einen Mahnbescheid beantragen.

Den bekommen Sie per Post und haben dann zwei Wochen Zeit, die Schulden zu begleichen oder dem Mahnbescheid zu widersprechen, wenn Sie zeigen können, dass Sie das Geld gar nicht schulden.

Als nächstes folgt ein Vollstreckungsbescheid – auch hier haben Sie wieder Zeit, zu widersprechen.

Wenn Sie das nicht tun, bekommt der Gläubiger einen Vollstreckungstitel und kann die Kontopfändung beantragen. Als nächstes wird Ihre Bank dann damit angeschrieben und angewiesen, das Geld an den Gläubiger zu überweisen.

Was kann man gegen eine Kontopfändung tun?

Wie Sie sehen, gehen der Kontopfändung erst einmal einige Schreiben voraus. Oft haben Sie also etwas Zeit, sich vorzubereiten. Wenn schon das erste Mal Geld von Ihrem Konto abgegangen ist, können Sie aber immer noch etwas tun, damit das nicht noch einmal passiert.

Sie sollten bei der Bank sofort beantragen, dass Ihr Giro-Konto in ein P-Konto umgewandelt wird.

Dann ist im nächsten Monat der Geldeingang bis zur Höhe des Pfändungsfreibetrags geschützt. Wenn Sie Unterhaltsverpflichtungen haben und deswegen mehr Geld behalten dürften, benötigen Sie eine Bescheinigung darüber.

Bei Unsicherheit ist fachkundige Hilfe ratsam

Möglicherweise haben Sie bei dem Zahlenwerk der Pfändungstabelle schlichtweg die Übersicht verloren. Vielleicht befinden Sie sich auch erst seit kurzem in der Privatinsolvenz und sind mit den ganzen Anforderungen, die an Sie gestellt werden, schlichtweg überfordert.

Der wichtigste Ratschlag ist, dass sie kein Geld verschenken sollten. Die Situation ist ohnehin schon schwierig genug. In diesem Fall sollten Sie sich keineswegs scheuen, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, um eine umfassende Beratung und Zukunftsplanung zu erhalten. Dies gilt insbesondere auch für die Umwandlung eines Girokontos in ein P-Konto, was dringend erfolgen sollte.

Haben Sie weitere Fragen zum Thema Lohnpfändung, Pfändungstabelle oder Kontopfändung? Oder benötigen Sie anderweitig Hilfe durch eine Schuldnerberatung? Dann vereinbaren Sie einen Termin über unsere Online-Terminbuchung. Wir helfen Ihnen gerne!

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Kredit umschulden: 7 wertvolle Hinweise zur Kreditablösung! https://www.schuldnerberatung-richter.de/kredit-umschulden/ Fri, 03 Mar 2023 12:27:43 +0000 http://www.schuldnerberatung-richter.de/?p=4861 Kredit umschulden: Auf diesem Wege möchte man möglichst bequem den aufgenommenen Dispokredit in Raten ablösen. Doch die Wahrheit ist nicht immer so rosig, wie man sie sich vorstellt. Die sogenannte Schuldenspirale beginnt oft mit einem überzogenen Bankkonto. Mit dem sogenannten Dispokredit. Gerade mit Einstieg in das Berufsleben oder der eigenen persönlichen Freiheit wird seitens der Banken […]

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Kredit umschulden: Auf diesem Wege möchte man möglichst bequem den aufgenommenen Dispokredit in Raten ablösen. Doch die Wahrheit ist nicht immer so rosig, wie man sie sich vorstellt.

Die sogenannte Schuldenspirale beginnt oft mit einem überzogenen Bankkonto. Mit dem sogenannten Dispokredit. Gerade mit Einstieg in das Berufsleben oder der eigenen persönlichen Freiheit wird seitens der Banken nicht selten ein Dispokredit entweder auf Nachfragen des Kontoinhabers oder der Bank selbst eingeräumt.

Damit beginnt der Eintritt in ein Leben mit Schulden. Wenn auch noch überschaubar. Aufgrund gestiegener Lebenshaltungskosten, insbesondere im Bereich der Mieten und Mietnebenkosten, ist oft das monatliche Gehalt sehr schnell aufgebraucht und der eingeräumte Dispokredit wird in Anspruch genommen.

Inhaltsübersicht

Es gibt viele Wege in den Dispokredit aber wenige wieder hinaus

Grundsätzlich ist ein Dispokredit eine sinnvolle Angelegenheit, um unerwartete Kosten, wie z.B. Nebenkostennachzahlungen, Kautionszahlungen für die neue Wohnung, Einrichtungsgegenstände etc. deckeln zu können. Oft nimmt man sich auch vor, den Dispokredit so schnell wie möglich wieder zurückzuführen. Jedoch gelingt dies äußerst selten und man kommt an den Punkt, den Kredit umschulden zu müssen.

Sobald die Höhe des Dispokredits ein Monatsgehalt übersteigt, ist der Weg aus dem Dispokredit sehr erschwert. Nach vielen Versuchen, aus eigener Kraft aus dem Dispo zukommen, entschließt man sich oft zu einem Gespräch mit der Bank, um den Dispokredit in einen Ratenkredit umzuwandeln, um den Kredit ablösen zu können. Ggf. kann man noch das neue Auto oder weitere Einrichtungsgegenstände gleich mitfinanzieren lassen, “wenn man schon mal dabei ist”.

Schnell werden die monatlichen Verpflichtungen unüberschaubar

Sofern die Kreditlaufzeit, die Kreditzinsen und die Ratenhöhe im Rahmen bleiben, ist auch nichts einzuwenden, dass man den Kredit umschulden möchte. Allerdings ist dies oft erst der Anfang. Das Konto ist wieder ausgeglichen und man ist froh, dass man „gemütlich“ den Kredit ablösen und in Raten zurückführen kann. Jedoch ist dies oft nur Illusion.

Im Laufe eines Lebens steigen die Lebenshaltungskosten. Mit einem Auto kommen die damit zusammenhängenden Kosten zu den monatlichen Lebenshaltungskosten noch hinzu. Versicherungen, Benzin, Inspektionskosten, Reifenwechsel und vieles mehr.

Ganz schnell nimmt man den Dispokredit – aus welchen Gründen auch immer – wieder in Anspruch. Nun hat man schon einen Ratenkredit, um den ursprünglichen Kredit ablösen zu können, und erneut ein überzogenes Bankkonto. Hinzukommen noch Kreditkarten, welche ja bekanntlich an jeder Ecke ausgeteilt werden und ohne großartige Bonitätsprüfung auch oft bis zu bestimmten Limits in Anspruch genommen werden.

Ehe Sie sich versehen, gestaltet sich die wirtschaftliche Situation so, dass man nun einen Ratenkredit, ein überzogenes Bankkonto, die eine oder andere Kreditkarte und laufende Ratenzahlungsverträge bei Möbelhäusern oder anderen Händlern noch nebenbei laufen hat.

So verliert man den Überblick und plötzlich fällt einem auf, wenn man sich alle monatlichen Verpflichtungen sich so anschaut, dann ist das Monatsgehalt gleich nach Erhalt ein paar Tage später für

verbraucht und der Kühlschrank weiterhin leer ist. In solchen Situationen ist es völlig normal den Überblick komplett zu verlieren und gar nicht mehr durchzublicken, für was das monatliche Gehalt eigentlich verbraucht wird. Man stellt nur fest: Gerade war noch Geld da und am nächsten Morgen ist der Großteil wieder vom Konto verschwunden.

Was also tun?

Überblick der monatlichen Kosten

Zunächst gilt es, sich die monatlichen Abbuchungen vom Konto genau anzuschauen und aufzuschreiben. Hier sollte man aufteilen in

Erst dann bekommt man wieder den Überblick und ist nicht selten überrascht, wie schnell man sein Monatsgehalt aufbraucht.

Teurer Weg: Kredit ablösen durch einen neuen Ratenkredit

Nun müssen Lösungen her. Die erste Idee ist fast immer, die vielen einzelnen Zahlungen wieder einmal zusammenzufassen und mit Hilfe einer Kreditablösung und der Aufnahme eines neuen Ratenkredits die monatlichen Zahlungen wieder unter Kontrolle zu bekommen, indem Sie den Kredit umschulden.

Schließlich hat man dann nicht mehr viele einzelne Zahlungen, sondern zahlt ja nur noch eine monatliche Rate an eine Bank, die einen den Kredit zur Verfügung stellt und hat sofort den Überblick wieder zurück.

Gut gedacht, oft jedoch ein sehr teurer Weg, der einen noch tiefer in den Schuldensumpft reißen kann. Warum?

Höhere Kreditzinsen und höhere Schulden

Bei der Überlegung, den Kredit ablösen zu wollen, wird vergessen, dass alle einzelnen Positionen sich ganz schnell zu einem hohen Betrag für einen Kredit aufsummieren können. Höhere Kreditzinsen und höhere Schulden sind die Folge.

Ein Beispiel: Die einzelnen offenen Forderungen belaufen sich auf ca. EUR 17.000,00. Also muss man schon mal einen Kredit mit einem Betrag von EUR 20.000,00 in Erwägung ziehen. Damit wäre ja dann endlich alles bezahlt.

Möglicherweise richtig, jedoch vergisst man, dass man zum Ablösen der offenen Forderungen nicht nur die EUR 20.000,00 zurückbezahlen muss, sondern auf diesen Betrag auch noch Zinsen anfallen. Die Zinsen liegen hier schon nicht mehr im unteren Bereich.

Die Bank, welche den benötigten Kredit zur Verfügung stellt schaut sich ihr Ausgabeverhalten an und bewertet hier das Risiko des Ausfalls. Gerade in der Umschuldung werden sehr schnell hohe Zinsen fällig. Vor allem, wenn zuerst die Hausbank gefragt wird.

Kredit umschulden: Hinweise zu Drittbank und Schufascore

Aufgrund Ihres Verhaltens in der Vergangenheit dürfte Ihr bankinternes Scoring nicht mehr das Beste sein, schon gar nicht, wenn Sie ständig im Dispo leben. Aus diesem Grund sollte in den meisten Fällen eine Drittbank für einen Kredit befragt werden.
Doch welche Bank nimmt man nun am besten? Das ist im Zeitalter des Internets und der Fernsehwerbung kein großes Problem darauf zukommen, einfach eins der zahlreichen Kreditvergleichsportale zu befragen, welche nicht selten nichts anderes sind, als Kreditvermittler.

Doch Vorsicht ist auch hier geboten: Bei einer Anfrage an die Vergleichsportale werden nicht selten von den kooperierenden Banken Schufa-Anfragen zu Ihrer Bonität gestellt. Für Sie als Anfragender ist nicht abzusehen, wie viele solcher Anfragen in Ihrer Schufa landen. Die Schufa behauptet zwar immer steif und fest, dass Kreditanfragen keine Auswirkung auf Ihren Schufascore haben, jedoch zeigt sich im realen Leben etwas Anderes.

Solche Kreditanfragen weisen darauf hin, dass Sie in finanziellen Nöten sind und sich Geld beschaffen wollen. Schnell und mit Anfragen bei vielen Anbietern. Damit fällt nicht selten Ihr Schufascore und damit verschlechtern sich Ihre Kreditkonditionen.

Vorsicht vor fadenscheinigen Kreditverträgen!

Häufig sind die Folgen davon die Kreditablehnung und Verlust der Bonität. Sie haben damit Ihr Problem nicht verbessert, sondern sogar verschlechtert. Sollte man Kreditangebote erhalten achten Sie auf jeden Fall auf die Gesamtrückführung und freuen Sie sich nicht sofort und gleich über die Zusage der Bank.

Unter Umständen werden mittlerweile, auch wesentlich später nach Ihrer Anfrage, ganze Kreditverträge in Ihrem Briefkasten landen, die Sie gar nicht erbeten haben. Dies ist kein Versehen der Bank, im Gegenteil, dies ist der Versuch Ihnen einen Ratenkredit mit undiskutablen Kreditkonditionen unterzujubeln, die wirtschaftlich gar keinen Sinn machen.

Nicht selten zahlen Sie bei Aufnahme eines Kredits mit EUR 20.000,00 gleich mal eben EUR 30.000,00 bis EUR 35.000,00 zurück und das sind noch die harmlosen Angebote. Oft realisiert man erst viel später, was man da unterschrieben hat, um endlich wieder einen Überblick über seine Finanzen zu haben.

Kredit umschulden: Wenden Sie sich an eine Schuldner­beratungsstelle

Wir empfehlen daher Informationen von Fachleuten. Es ist noch kein Armutszeugnis, wenn man sich an eine Schuldnerberatungsstelle wendet. Hier sitzen Fachleute. Eine seriöse Schuldnerberatungsstelle wird Sie immer über Ihre Möglichkeiten aufklären und nicht gleich eine Akte eröffnen und Sie “Mal eben so” ins Insolvenzverfahren führen.

Gehen Sie so zeitig wie möglich zu einem Schuldnerberater. Achten Sie hierbei immer auf die staatliche Anerkennung der Stelle. Damit ist gewährleistet, dass Sie nicht an ein schwarzes Schaf geraten.

So unterstützt Sie der Schuldnerberater

Was der Schuldnerberater tun kann, ist sehr wichtig für Sie.

Ein seriöser Schuldnerberater wird sich zunächst einen Überblick über Ihre Einkommenssituation, Ihre persönlichen Verhältnisse und ihre monatlichen Ausgaben verschaffen.
Danach wird er mit Ihnen mehrere Möglichkeiten durchgehen, wie Sie aus Ihrer Situation herauskommen können.

Einige Möglichkeiten wären:

Es gibt in solchen Situationen viele Wege. Der beste Weg für Sie hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab, die Sie möglicherweise alleine gar nicht kennen könne. Oder es gibt einen Weg, den Sie bisher noch gar nicht in Erwägung gezogen haben.

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Schufaeintrag löschen lassen: Wie gehe ich vor? https://www.schuldnerberatung-richter.de/schufaeintrag-loeschen/ https://www.schuldnerberatung-richter.de/schufaeintrag-loeschen/#respond Tue, 28 Feb 2023 13:00:14 +0000 https://www.schuldnerberatung-richter.de/?p=5370 Dass Sie einen Eintrag in der Schufa haben, ist kein Grund zur Sorge – denn insgesamt 9,4 % der Deutschen und damit rund 7,8 Millionen Menschen teilen dieses Schicksal. Von Mobilfunkanbietern, Immobilienmaklern und vielen weiteren Dienstleistern sind diese Einträge jedoch nicht gerne gesehen, da sie Sie unter Umständen als kreditunwürdig darstellen. Kann man einen störenden […]

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Dass Sie einen Eintrag in der Schufa haben, ist kein Grund zur Sorge - denn insgesamt 9,4 % der Deutschen und damit rund 7,8 Millionen Menschen teilen dieses Schicksal.

Von Mobilfunkanbietern, Immobilienmaklern und vielen weiteren Dienstleistern sind diese Einträge jedoch nicht gerne gesehen, da sie Sie unter Umständen als kreditunwürdig darstellen. Kann man einen störenden Schufaeintrag einfach löschen lassen? Wir verraten Ihnen alles, was Sie zum Thema wissen müssen!

Inhaltsübersicht

Schufaeintrag löschen lassen: Was kann ich tun?

Die einfachste Methode besteht natürlich darin, die offenen Forderungen zu begleichen. Das ist aufgrund der finanziellen Umstände jedoch nicht bei jeder Person über Nacht möglich. Dennoch gibt es Möglichkeiten, bestimmte Einträge schnell und recht unbürokratisch löschen zu lassen.

Denkbare Beispiele fallen wie folgt aus:

Falscheinträge

Mehrmals jährlich haben Sie die Möglichkeit, eine kostenlose Selbstauskunft (Grundlage dafür ist die noch recht junge Datenschutz-Grundverordnung DSGVO) einzufordern. Das sollten Sie auch tun, denn häufig genug befinden sich im Datensatz der Schufa veraltete und damit falsche Informationen, die aber trotzdem Auswirkungen auf Ihren Score haben können.

Entdecken Sie falsche Einträge (veraltete Adressdaten, bereits beglichene Forderungen und Ähnliches), können Sie diese sofort löschen lassen. Schreiben Sie dazu die Schufa direkt an und liefern Sie entsprechende Nachweise.

Geringfügigie Schulden

Schulden von bis zu 2.000 Euro lassen sich seit 2012 ebenfalls sofort löschen, sofern drei Voraussetzungen erfüllt sind:

So können Sie einen womöglich jahrelang bestehenden Eintrag in wenigen Wochen löschen.

Titulierte Forderungen

Ärgerlich: Eine vom Richter titulierte Forderung verjährt erst nach einer Frist von 30 Jahren. Diesem unglaublich langen Zeitraum möchten Sie mit Ihrem Schufaeintrag natürlich aus dem Weg gehen. Damit das funktioniert, müssen Sie die Forderung begleichen und einen Antrag beim Amtsgericht einreichen, wofür Sie unbedingt auch die Einwilligung des Gläubigers benötigen.

Es existieren zahlreiche weitere Möglichkeiten, vorzeitig einen Schufaeintrag löschen zu lassen.

Wenn Sie sich in Ihrem Fall nicht ganz sicher sind, sollten Sie uns einfach kontaktieren. Wir helfen Ihnen gerne weiter. Dies reicht von einer ersten Beratung bis zur detaillierten Auskunft darüber, welche Dokumente für eine vorzeitige Löschung von Schufaeinträgen unter welchen Voraussetzungen unbedingt vorliegen müssen.

Schufaeintrag nach Insolvenzverfahren: Sonderregelung oder nicht?

Bei Insolvenzverfahren zur Befreiung von der Restschuld spielt es keine große Rolle, wie das Verfahren am Ende für Sie ausgeht:

  • Falls der Insolvenzantrag abgewiesen wird, werden Schufaeinträge nach drei Jahren gelöscht.
  • Sollte die Restschuldbefreiung aus anderen Gründen versagt werden, bleiben Schufaeinträge ebenfalls noch drei Jahre bestehen.
  • Konnte ein Insolvenzverfahren erfolgreich vom Antrag bis zur Beendigung des Verfahrens erfolgen, bleiben die Einträge ebenfalls noch drei Jahre in der Kartei der Schufa.

Unabhängig davon, welche Umstände bei Ihnen genau vorliegen, gilt also immer eine Frist von drei Jahren. Da das Insolvenzverfahren dazu dient, den Betroffenen von der Restschuld zu befreien und dies im Rahmen des Verfahrens auch erfolgt, könnte man sich fragen, warum die Einträge nicht sofort entfernt werden.

Die Schufa selbst begründet das damit, dass eine „normale“ Beseitigung einer Restschuld ebenfalls damit verbunden ist, dass die Einträge noch einige Zeit in der Kartei zu finden sind. Eine sofortige Löschung der Daten von Insolvenzschuldnern würde diese bevorteilen, was die Schufa nicht als gerecht empfindet.

Für den Schuldner ist dies ein großes Problem, da er trotz Befreiung von Schuld mindestens drei Jahre Probleme damit bekommen wird, etwa Kreditkarten zu beantragen oder auch Wohnungen in begehrter Lage zu finden, wo Schufaauskünfte für viele Vermieter inzwischen zur Normalität geworden sind.

Leider ist es bislang trotzdem nicht möglich, einen Schufaeintrag löschen zu lassen, wenn im Voraus eine Privatinsolvenz vorlag. Experten fordern, dies zu ändern, da der Nachteil für die Insolvenzschuldner zu groß sei – doch bislang hat die Politik nicht reagiert. Haben Sie Fragen in Bezug auf Insolvenzverfahren und Schufaeinträge, können Sie sich gerne bei uns melden.

Erste Hilfe bei Schufaeinträgen

Bei Insolvenzverfahren zur Befreiung von der Restschuld spielt es keine große Rolle, wie das Verfahren am Ende für Sie ausgeht:

  • Falls der Insolvenzantrag abgewiesen wird, werden Schufaeinträge nach drei Jahren gelöscht.
  • Sollte die Restschuldbefreiung aus anderen Gründen versagt werden, bleiben Schufaeinträge ebenfalls noch drei Jahre bestehen.
  • Konnte ein Insolvenzverfahren erfolgreich vom Antrag bis zur Beendigung des Verfahrens erfolgen, bleiben die Einträge ebenfalls noch drei Jahre in der Kartei der Schufa.

Unabhängig davon, welche Umstände bei Ihnen genau vorliegen, gilt also immer eine Frist von drei Jahren. Da das Insolvenzverfahren dazu dient, den Betroffenen von der Restschuld zu befreien und dies im Rahmen des Verfahrens auch erfolgt, könnte man sich fragen, warum die Einträge nicht sofort entfernt werden.

Die Schufa selbst begründet das damit, dass eine „normale“ Beseitigung einer Restschuld ebenfalls damit verbunden ist, dass die Einträge noch einige Zeit in der Kartei zu finden sind. Eine sofortige Löschung der Daten von Insolvenzschuldnern würde diese bevorteilen, was die Schufa nicht als gerecht empfindet.

Für den Schuldner ist dies ein großes Problem, da er trotz Befreiung von Schuld mindestens drei Jahre Probleme damit bekommen wird, etwa Kreditkarten zu beantragen oder auch Wohnungen in begehrter Lage zu finden, wo Schufaauskünfte für viele Vermieter inzwischen zur Normalität geworden sind.

Leider ist es bislang trotzdem nicht möglich, einen Schufaeintrag löschen zu lassen, wenn im Voraus eine Privatinsolvenz vorlag. Experten fordern, dies zu ändern, da der Nachteil für die Insolvenzschuldner zu groß sei – doch bislang hat die Politik nicht reagiert. Haben Sie Fragen in Bezug auf Insolvenzverfahren und Schufaeinträge, können Sie sich gerne bei uns melden.

Gerade für Laien ist der bürokratische Dschungel, durch den man sich in Bezug auf die Löschung von Schufaeinträgen lesen muss, kaum verständlich. Benötigen Sie Hilfe in Form einer Beratung, können Sie uns gerne kontaktieren. Wir unterstützen Schuldner aus München und Umgebung und sind darauf spezialisiert, Schufaeinträge löschen zu lassen.

Dafür bringen wir das notwendige Know-how mit, um Erfolge im Interesse unserer Mandanten zu erzielen. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

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Schuldenfrei durch Schulden­sanierung: Diese Dinge müssen Schuldner beachten https://www.schuldnerberatung-richter.de/schuldensanierung/ Tue, 28 Feb 2023 10:38:22 +0000 http://www.schuldnerberatung-richter.de/?p=1235 Viele Menschen in Deutschland sind überschuldet, 2022 waren es 8,48% der Bundesbürger¹. Doch dabei muss es nicht bleiben: Im Rahmen einer Schuldensanierung werden die persönlichen Finanzen organisiert und die Schulden in Rücksprache mit den Gläubigern gezielt abgezahlt. Inhaltsübersicht Sicherheit durch fachliche Beratung Zunächst sollten sich Schuldner, die eine Schuldensanierung anstreben, eine fachliche Beratung suchen. Ein Schuldnerberater […]

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Viele Menschen in Deutschland sind überschuldet, 2022 waren es 8,48% der Bundesbürger¹. Doch dabei muss es nicht bleiben: Im Rahmen einer Schuldensanierung werden die persönlichen Finanzen organisiert und die Schulden in Rücksprache mit den Gläubigern gezielt abgezahlt.

Inhaltsübersicht

Sicherheit durch fachliche Beratung

Zunächst sollten sich Schuldner, die eine Schuldensanierung anstreben, eine fachliche Beratung suchen. Ein Schuldnerberater oder ein Anwalt unterstützt den Schuldner bei der Prüfung und Rechtmäßigkeit sämtlicher Forderungen und kann zudem Kontakt zu den Gläubigern herstellen.

Gemeinsam mit dem Fachmann kann ein Schuldenbereinigungsplan erstellt werden.

Mit dessen Hilfe können die Schulden überblickt und gezielt getilgt werden. Für eine erfolgreiche Schuldensanierung müssen zunächst sämtliche Gläubiger ermittelt und kontaktiert werden.

Danach werden die entsprechenden Daten am besten in einer Tabelle notiert – direkt mit den entsprechenden Forderungen und weiteren Details, die für die Schuldensanierung notwendig sind.

Gläubiger kontaktieren, wichtige Informationen einholen

Falls wichtige Informationen fehlen, müssen die Gläubiger kontaktiert werden. Dann kann ein Forderungsverlauf erstellt werden, den der Schuldner als Orientierungshilfe nutzen kann.

Wichtig: Auch Gläubigern können Fehler unterlaufen. Deshalb sollten sämtliche Dokumente auf ihre Richtigkeit geprüft werden. Wer sich das nicht zutraut, zieht einen Schuldenberater hinzu. Sinnvoll ist dies vor allem bei Schulden im höheren Bereich oder bei Schulden, die bereits seit langer Zeit bestehen. Womöglich ist bereits eine Verjährung eingetreten, die den Schuldner von der Rückzahlung befreit.

Prüfen sollten Schuldner auch Kosten und Zinsen. Eine titulierte Forderung verjährt innerhalb einiger Jahre, insofern keine weiteren rechtlichen Schritte unternommen wurden. Wenn die Forderungen an Rechtsanwälte oder Inkassounternehmen abgetreten wurden, müssen entsprechende Dokumente eingeholt werden, die dies belegen.

Das ist wichtig für die spätere Rückzahlung, denn ohne amtliche Abtretung kann der offene Betrag womöglich an den ursprünglichen Gläubiger zurückgezahlt werden.

Schuldenbe­reinigungsplan hilft bei der Schuldensanierung

Der erstellte Schuldenbereinigungsplan sollte möglichst detailliert und vollständig sein. Ein ausführliches Dokument gibt Schuldnern die Möglichkeit, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen.

Der Plan hält die Schulden fest, die noch offen sind und gibt damit Schuldnern und Gläubigern gleichermaßen einen Überblick über sämtliche Posten und etwaige Details, die gerade bei langfristigen Schuldenfällen oft untergehen.

Die Schuldensanierung über einen Schuldenbereinigungsplan spart zwischen 20 und 80 Prozent der Schulden ein. Abhängig ist dies von der Anzahl der Gläubiger, sowie der Summe der Verbindlichkeiten. Allerdings müssen in die Kalkulation auch Faktoren wie die berufliche Situation des Schuldners und mögliche Unterhaltsverpflichtungen miteinbezogen werden.

Ratenzahlung oder Einmalzahlung?

Die Ratenzahlung bedeutet für viele Schuldner eine finanzielle Entlastung, da monatlich nur kleine Beträge abbezahlt werden müssen. Allerdings entstehen durch eine Ratenzahlungsvereinbarung oftmals weitere Kosten, welche die vollständige Tilgung der Schulden hinauszögern. Zudem ist die dauerhafte finanzielle Belastung nicht immer einer einmaligen Rückzahlung vorzuziehen.

Vor allem bei kleineren Beträgen oder wenn die finanziellen Mittel vorhanden sind, um einen größeren Rückstand auf einmal zurückzuzahlen, ist eine Einmalzahlung sinnvoll. Schuldner sollten in Rücksprache mit einem Fachmann und im Hinblick auf die individuelle Situation die Vorteile und Nachteile beider Varianten abwägen.

Kann trotz aller Schritte keine Einigung mit den Gläubigern erzielt werden, kann ein Insolvenzverfahren sinnvoll sein. Bei einem solchen Verfahren wird das Einkommen aufgeschlüsselt und der Überschuss an die Gläubiger zurückbezahlt. Wie viel das ist, hängt von der Schulden- und Einkommenshöhe ab. Nach drei Jahren (bei Privatinsolvenz) wird das Verfahren mit der Restschuldbefreiung geschlossen und der Gläubiger ist schuldenfrei.

Haben Sie weitere Fragen zum Thema Schuldensanierung oder benötigen Sie eine Beratung? Dann vereinbaren Sie einen Termin über unsere Online-Terminbuchung.

¹Quelle: Schuldenatlas Creditreform 2022

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Vermögens­auskunft abgeben – was tun? https://www.schuldnerberatung-richter.de/vermoegensauskunft-abgeben/ Tue, 28 Feb 2023 08:05:31 +0000 http://www.schuldnerberatung-richter.de/?p=942 Wenn Sie Schulden haben, stehen Sie vielleicht eines Tages vor der Situation, eine Vermögensauskunft abgeben zu müssen. Das ist für die meisten Leute erst einmal erschreckend. Aber es ist kein Grund, in Panik zu verfallen. Suchen Sie sich möglichst Hilfe bei einer Schuldenberatungsstelle. In diesem Beitrag finden Sie die Antworten auf die 6 häufigsten Fragen! […]

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Wenn Sie Schulden haben, stehen Sie vielleicht eines Tages vor der Situation, eine Vermögensauskunft abgeben zu müssen. Das ist für die meisten Leute erst einmal erschreckend. Aber es ist kein Grund, in Panik zu verfallen. Suchen Sie sich möglichst Hilfe bei einer Schuldenberatungsstelle. In diesem Beitrag finden Sie die Antworten auf die 6 häufigsten Fragen!

Inhaltsübersicht

Was ist eine Vermögensauskunft?

Mithilfe einer Vermögensauskunft kann sich der Gläubiger darüber informieren, wo bei Ihnen „etwas zu holen“ ist. Bis zum 01.01.2013 nannte sich das „Eidesstattliche Versicherung“, früher „Offenbarungseid“.

Der Gläubiger verschafft sich damit einen Überblick über Ihre finanzielle Gesamtsituation, also ob und in welcher Höhe Sie Vermögen besitzen, welches Einkommen Sie haben und ob Ihnen ggf. jemand etwas schuldet.

Zu den Angaben in einem Vermögensverzeichnis gehören die Adresse des Arbeitgebers, Ihre Bankverbindung, Ihr Auto, eventuelle Lebensversicherungen, Immobilien, Pfandrechte, Bausparverträge und andere Vermögenswerte.

Wer erhält eine Vermögensauskunft?

Berechtigt zur Abnahme der Vermögensauskunft ist nur der Gerichtsvollzieher. Bei diesem muss der Gläubiger die Abnahme der Auskunft beantragen. Dem Antrag wird jedoch nur stattgegeben, wenn der Gläubiger eine titulierte Forderung besitzt.

Das kann zum Beispiel ein Vollstreckungsbescheid, ein Gerichtsurteil, Beschluss oder eine notarielle Urkunde sein. Aber auch ein rechtskräftiger Bescheid von einer Behörde kann ein sogenannter vollstreckbarer Titel sein.

Nur wenn Ihr Gläubiger so etwas besitzt, kann er eine Vermögensauskunft verlangen. Eine offene Rechnung oder eine Mahnung reicht dafür nicht aus.

Kann man die Vermögensauskunft abwenden?

Sie erhalten vorher vom Gerichtsvollzieher Gelegenheit, die Forderung zu bezahlen. Der Gerichtsvollzieher wird Ihnen in seinem Anschreiben eine Zahlungsfrist von 14 Tagen einräumen.

Sie können aber auch beim Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft noch zahlen. Mit Zustimmung des Gläubigers kann Ihnen der Gerichtsvollzieher eine längere Frist gewähren oder eine Ratenzahlung mit Ihnen vereinbaren.

Die vereinbarten Raten müssten Sie dann regelmäßig und pünktlich an den Gerichtsvollzieher zahlen.

Wie ist das Verfahren zur Abnahme der Vermögensauskunft?

Normalerweise werden Sie vom Gerichtsvollzieher eingeladen, in seinem Büro zu erscheinen. Es kann aber auch sein, dass Sie die Auskunft zuhause abgeben sollen. Dagegen können Sie sich mit einem Widerspruch binnen einer Woche wehren.

In dem Fall wird Sie der Gerichtsvollzieher in sein Büro einladen. Er wird Ihnen dann einen umfangreichen Fragebogen vorlegen, der alle Fragen zu Einkommen und Vermögen enthält. Sie sollten diese Fragen unbedingt wahrheitsgemäß beantworten, sonst können Sie sich strafbar machen.

Zum Schluss müssen Sie an Eides statt versichern, dass Ihre Angaben der Wahrheit entsprechen und vollständig sind. Seien Sie sorgfältig beim Ausfüllen des Formulars und fragen Sie nach, wenn Ihnen etwas unklar ist.

Falls Sie sich weigern sollten, dem Gerichtsvollzieher die Auskunft zu geben, kann sogar ein Haftbefehl erlassen werden. Doch auch dann haben Sie noch die Möglichkeit, die Vermögensauskunft abzugeben und den Haftbefehl abzuwenden.

Der Gläubiger kann jederzeit eine Aktualisierung der Auskünfte beantragen. Das war früher nur dann der Fall, wenn die Forderung sich auf mindestens 500 Euro belief. Doch diese Grenze wurde seitens der Bundesregierung im Jahr 2016 abgeschafft.

Was passiert, wenn ich nicht zur Abnahme erscheine?

Sie haben eine Ladung zur Abgabe der Vermögensauskunft erhalten? Der Termin ist für Sie aber nicht machbar. Der Gerichtsvollzieher lässt sich auf keine Terminverlegung ein? Was passiert nun?

In jedem Fall erhalten Sie von dem Gerichtsvollzieher eine

Eintragungsanordnung

Der Gerichtsvollzieher wird Sie in das Schuldnerverzeichnis eintragen mit dem Vermerk „zum Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht erschienen“. Hierbei handelt es sich um eine Eintragung, welche auch in Ihrer Schufa ersichtlich ist.

Wie das Verfahren weitergeht, hängt vom Gläubigerauftrag ab. Sofern der Gläubiger keine weiteren Anträge gestellt hat wird die Akte geschlossen und an den Gläubiger zurückgegeben. Diese Möglichkeit wird sicherlich nur in den aller wenigstens Verfahren in Frage kommen.

Vielmehr kann der Gläubiger den

Erlass eines Haftbefehls

beantragt haben. Das bedeutet, dass der Gerichtsvollzieher nunmehr beim Zwangsvollstreckungsgericht einen Antrag auf Erlass eines Haftbefehls stellt. Das ganz klingt zunächst schlimmer als es in Wirklichkeit ist.

Es handelt sich hier um ein Druckmittel in der Zwangsvollstreckung. Es ist KEIN Haftbefehl in strafrechtlicher Hinsicht. Es wird auch keine Fahndung nach Ihnen erfolgen. Vielmehr wird Sie der Gerichtsvollzieher darüber informieren, dass er im Besitz des Haftbefehls ist und Sie erneut zum Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft laden.

Erscheinen Sie dann wieder nicht wird die ganze Sache ernster und die Möglichkeiten des Haftbefehls können zum Tragen kommen. Das bedeutet, dass der Gerichtsvollzieher ggf. gleich zusammen mit der Polizei bei Ihnen vor der Türe stehen kann und mit der Verhaftung droht, sofern Sie nicht an Ort und Stelle die Vermögensauskunft leisten.

Die Rechtsprechung ist sich bisher nicht ganz einzig, ob alleine der Haftbefehl zum Öffnen der Wohnung berechtigt oder ob hierfür ein weiterer Beschluss notwendig ist, sofern Sie die Wohnung nicht freiwillig öffnen. Man sollte es in einem solchen Fall lieber nicht austesten, sondern sich beugen und die Vermögensauskunft leisten. Sobald die Vermögensauskunft geleistet ist, verliert der Haftbefehl sofort seine Wirkung und ist aus der Welt.

Weigern Sie sich trotz Haftbefehl, die Vermögensauskunft zu leisten, kann der Gerichtsvollzieher Sie jedoch tatsächlich in die Justizvollzugsanstalt überführen und Sie in Beugehaft nehmen. Der zuständige Haftrichter wird sodann über Ihr Schicksal entscheiden. Jedoch gilt auch hier, sobald Sie sich entschließen, die Vermögensauskunft zu leisten, steht Ihrer Freiheit nichts mehr im Wege.

Unabhängig von dem Antrag auf Haftbefehl kann der Gläubiger auch die

Einholung von Drittauskünften

beantragen. Dieser Weg wird in der Praxis durch die Gläubiger bevorzugt gewählt. Dies ist ein Mittel der Gläubiger, um sehr schnell an wichtige Informationen zu gelangen. Der Gerichtsvollzieher hat drei Möglichkeiten Informationen über Sie einzuholen.

1. Anfrage beim Bundeszentralamt für Steuern

Hier erhält der Gerichtsvollzieher eine Aufstellung aller Ihrer Konten. Darüber hinaus nicht nur die Konten, bei denen Sie Kontoinhaber sind, sondern auch alle Konten auf denen Sie eine Bankbevollmächtigung haben.

Dies umfasst gerne auch Ihre Kreditkartenkonten oder auch Darlehenskonten.

Der Gläubiger kann damit eine Kontopfändung in die Wege leiten.

2. Anfrage bei den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung

Hier erhält der Gerichtsvollzieher Ihren aktuellen Arbeitgeber und auch ggf. Ihre Nebentätigkeiten.

Damit kann der Gläubiger sodann eine entsprechende Lohnpfändung in die Wege leiten.

Diese Anfrage ist jedoch nur zulässig, wenn der Gegenstandswert der Vollstreckung über EUR 500,00 liegt. Da die Rentenversicherung kraft Gesetzes erst dann zur Auskunft verpflichtet ist.

3. Anfrage beim Kraftfahrtbundesamt

Hier erhält der Gerichtsvollzieher eine Aufstellung aller Fahrzeuge, welche auf Sie zugelassen sind.

Damit kann der Gläubiger sodann die Pfändung des/der Fahrzeugs/e in die Wege leiten.

In der Praxis kommt diese Anfragemethode keine so hohe Bedeutung zu, da die Pfändung von Fahrzeugen sehr teuer ist und dem Gläubiger nicht bekannt ist, ob das/die Fahrzeug/e geleast, oder finanziert sind. Also Rechte Dritter der Pfändung des Fahrzeugs entgegenstehen.

Freunde der Fahrzeugpfändung bleiben und sind immer noch die Finanzämter.

Welche Auskünfte dem Gerichtsvollzieher gegeben wurden erfahren Sie anhand der Aufstellung, welche Ihnen aufgrund datenschutzrechtlicher Gründe direkt zugehen. Ab diesem Zeitpunkt sollten Sie sich auf Pfändungsmaßnahmen der Gläubiger spätestens einstellen.

Es gibt oft viele taktische Überlegungen, ob eine Abgabe der Vermögensauskunft oder die Einholung von Drittauskünften für Sie strategisch das geringere Übel sein können.

Welche Folgen hat die Abgabe der Vermögensauskunft?

Für zwei Jahre wird die Auskunft bei einem zentralen Register elektronisch gespeichert. Auch bei der Schufa erfolgt ein Eintrag. Sie werden in den nächsten Jahren keine Kredite mehr erhalten.

Sie müssen in den nächsten zwei Jahren keine weitere Vermögensauskunft ablegen, wenn sich Ihre finanziellen Verhältnisse nicht geändert haben. Ansonsten müssen Sie sich nicht von sich aus um die erneute Abgabe kümmern.

Außerdem müssen Sie nun mit Pfändungen rechnen. Am wahrscheinlichsten ist es, dass der Gläubiger Ihr Konto pfändet und die Bank Ihnen den Dispo kündigt. Empfehlenswert ist die Einrichtung eines sogenannten Pfändungsschutzkontos.

Auch Verträge, die Sie lägerfristig finanziell binden, bekommen Sie nun nicht mehr so leicht. Dazu gehören beispielsweise Stromverträge, Handyverträge oder Mietverträge.

Sie sollen eine Vermögensauskunft abgeben und brauchen Hilfe? Vereinbaren Sie einen Termin über unsere Online-Terminbuchung.

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Insolvenzanfechtung: Antworten auf die 8 wichtigsten Fragen https://www.schuldnerberatung-richter.de/insolvenzanfechtung/ Mon, 27 Feb 2023 10:30:50 +0000 http://www.schuldnerberatung-richter.de/?p=5004 Der Insolvenzverwalter verfolgt mit der Insolvenzanfechtung ganz allgemein das Ziel, die Insolvenzmasse im Interesse der Gläubiger möglichst zu steigern. Dazu verhilft ihm unter anderem die Insolvenzanfechtung als ein „Zurückholen“ von Zahlungen, die der insolvente Schuldner vor der Insolvenzeröffnung geleistet hat. In solchen Situationen ist der Insolvenzverwalter, wie man sagt, eher rigoros als zurückhaltend. Zu den […]

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Der Insolvenzverwalter verfolgt mit der Insolvenzanfechtung ganz allgemein das Ziel, die Insolvenzmasse im Interesse der Gläubiger möglichst zu steigern. Dazu verhilft ihm unter anderem die Insolvenzanfechtung als ein „Zurückholen“ von Zahlungen, die der insolvente Schuldner vor der Insolvenzeröffnung geleistet hat.

In solchen Situationen ist der Insolvenzverwalter, wie man sagt, eher rigoros als zurückhaltend. Zu den Zahlungsempfängern können - müssen aber keineswegs nur - Gläubiger gehören. Wenn an sie geleistete Zahlungen zurückgeholt werden, dann geschieht das aus Gründen der Gleichbehandlung aller Gläubiger. Werden Zahlungen oder Vermögensübertragungen an Nichtgläubiger storniert, dann ist der Sinn eine Erhöhung der Vermögensmasse, die dem Insolvenzverwalter zur gleichmäßigen Verteilung auf alle Gläubiger zur Verfügung steht.

Inhaltsübersicht

Was kann angefochten werden?

Möglich ist eine Insolvenzanfechtung für bargeldlose sowie für Barzahlungen, die innerhalb der verschiedenartigen Fristen gemäß der Insolvenzordnung InsO geleistet worden sind. Dasselbe gilt für die Vermögensübertragung mit einem Geld- oder Sachwertvorteil des Begünstigten.

Entscheidend ist die nachweisliche Tatsache, dass der Begünstigte über die bevorstehende Insolvenz informiert war oder sie aufgrund der Gesamtumstände hätte erkennen können. Das sind häufig Situationen, die zu Unstimmigkeiten über die Insolvenzanfechtung führen; oder anders gesagt, die ein Anlass zur Anfechtung der Insolvenzanfechtung sind.

Wonach richtet sich die Insolvenzanfechtung?

Zu den Rechtsgrundlagen gehören die §§ 130 ff InsO. Danach gilt eine dreimonatige Frist für anfechtbare Zahlungen, die vor der Insolvenzeröffnung geleistet worden sind, obwohl dem Zahlungsempfänger die Zahlungsunfähigkeit bekannt war. Eine Schenkung kann nach § 134 InsO im Einzelfall bis zu vier Jahre rückwirkend angefochten werden.

Dasselbe gilt nach einer höchstrichterlichen Entscheidung des Bundesgerichtshofes BGH auch für die Spende an eine gemeinnützige Organisation. Und die Übertragung von Immobilienbesitz kann ebenfalls angefochten, das heißt rückgängig gemacht werden.

Sind auch Sie von einer Insolvenzanfechtung betroffen? Vereinbaren Sie einen Termin über unsere Online-Terminbuchung.

Wer ist von der Insolvenzanfechtung betroffen?

Betroffen sein können im Grunde genommen sämtliche Begünstigte von Geld und Vermögen aus den vergangenen Jahren. Die InsO sieht für solche Vermögensübertragungen unterschiedliche Fristen vor. Der Insolvenzverwalter ist im Interesse der Gläubiger dazu verpflichtet, jeden einzelnen Vorgang zu prüfen, zu bewerten und gegebenenfalls anzufechten.

Gemäß § 134 InsO handelt es sich dabei um unentgeltliche Leistungen, im Gegensatz zu Zahlungen für einen Leistungsaustausch. Ausgenommen von der Insolvenzanfechtung ist das sogenannte Gelegenheitsgeschenk mit einem geringen materiellen Wert.

Was sind typische Beispiele?

Auf der Gläubigerseite gehören solche Zahlungen des Schuldners dazu, die in den letzen Wochen und Monaten vor der Insolvenzeröffnung geleistet worden sind. Hier stellt sich die Frage nach dem Wissensstand des Zahlungsempfängers. Empfänger von Schenkungen, Spenden und andere Vermögensübertragungen sind in aller Regel Nichtgläubiger.

Oftmals müssen und können sie nichts von einer möglicherweise bevorstehenden Zahlungsunfähigkeit wissen oder ahnen. Sie handeln vielmehr vertrauensvoll und im guten Glauben.

Der erhaltene Vermögenswert wird in vielen Fällen mit Mehrwert genutzt, verwertet, investiert oder veräußert. In diese Handlungskette greift Jahre später der Insolvenzverwalter mit der Anfechtung ein.

Wie ist der Ablauf einer Insolvenzanfechtung?

Sie ist ein zivilrechtliches Verfahren zwischen dem Insolvenzverwalter als einer juristischen Person sowie dem Begünstigten als der natürlichen oder ebenfalls juristischen Person des Privatrechts. Der Insolvenzverwalter kann, wie man sagt aus freien Stücken Kontakt aufnehmen und seinen Anspruch geltend machen.

Niemand leistet gerne und freiwillig Rückzahlungen. Im nächsten Schritt reicht der Insolvenzverwalter eine Klage beim zuständigen Gericht ein. Ab jetzt gelten die Grundsätze der zivilen Gerichtsbarkeit mit den Gerichtsinstanzen ab dem Amtsgericht aufwärts.

Oftmals müssen und können sie nichts von einer möglicherweise bevorstehenden Zahlungsunfähigkeit wissen oder ahnen. Sie handeln vielmehr vertrauensvoll und im guten Glauben.

Der erhaltene Vermögenswert wird in vielen Fällen mit Mehrwert genutzt, verwertet, investiert oder veräußert. In diese Handlungskette greift Jahre später der Insolvenzverwalter mit der Anfechtung ein.

Was sind die Voraussetzungen und die Folgen?

Die ganz allgemeine Voraussetzung ist ein Rechtsgeschäft mit Rechtswirkung. Dazu gehören sämtliche Übereignungen, Abtretungen, Verpfändungen sowie Maßnahmen, durch die ein Dritter begünstigt wird. Der Schuldner kann seinerseits solche Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters anfechten, die nicht in dessen Befugnis fallen, über das Schuldnervermögen zu verfügen.

Die Folgen können im Einzelfall durchaus gravierend sein. So werden beispielsweise vor Jahren vorgenommene Rechtsgeschäfte rückabgewickelt.

Wie hilft ein Schuldnerberater in diesem Kontext?

Der Insolvenzverwalter handelt immer und ausschließlich im Interesse der Gläubiger. Er ist bestrebt, für sie zu Lasten des Schuldners, wie es heißt, so viel wie möglich rauszuholen. In dieser Situation vertritt der Schuldnerberater die Interessen des Schuldners.

Dieser sollte sich insbesondere dann professionell beraten und vertreten lassen, wenn sich die Insolvenzanfechtung gegen Nichtgläubiger richtet.

Nur mit dem Schuldnerberater an Iher Seite haben Sie als Schuldner die Chance, dem Insolvenzverwalter gleichwertig entgegenzutreten und Ihre Rechte wahren zu können.

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